Klare Absage an Zweite-Klasse-Brief

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentralen NRW und Thüringen veröffentlichen Stellungnahme zur geplanten Reform des Postgesetzes
  • Kritik an geplanter Herabstufung des Standardbriefs zu einem Brief zweiter Klasse.
  • Der Ausbau digitaler Angebote ist für alle Bevölkerungsgruppen verträglich zu gestalten.
  • Für die nachhaltige Erbringung von Postdienstleistungen müssen Transportunternehmen in die Pflicht genommen werden.
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Der Versand von Paketen und Päckchen hat in den vergangenen Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Immer mehr Waren werden über den Versandhandel erworben. Zeitgleich nimmt die Zahl der Briefsendungen kontinuierlich ab. Sie bleiben jedoch ein wichtiges Kommunikationsmittel. Weitere Herausforderungen wie die Digitalisierung sowie die nachhaltige Transformation der Brief- und Paketlogistik machen auch aus Sicht der Verbraucherzentralen eine grundlegende Modernisierung des Postgesetzes erforderlich. „Bei der Modernisierung des Postgesetzes dürfen Verbraucherinteressen aber nicht außer Acht gelassen werden“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherentrale NRW. „Statt über die Einführung eines Zweite-Klasse-Briefs zu diskutieren, sollte weiterhin eine erstklassige Versorgung von Verbraucher:innen mit Postdienstleistungen sichergestellt werden.“

Generell begrüßen die Verbraucherzentralen NRW und Thüringen die geplante Reform des Postgesetzes durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Das Eckpunktepapier vom 26. Januar beinhalte wichtige Ansätze für eine Anpassung des Postwesens an die neuen Herausforderungen der digitalen Welt, so die Verbraucherschützer:innen.

Zustellvorgaben und „Zwei-Klassen-Zustellung“

Dies gilt zum Beispiel für die Idee, die derzeitigen Zustellzeiten von Postsendungen zu überdenken. Derzeit müssen 80 Prozent der Briefsendungen im Jahresdurchschnitt am nächsten Werktag zugestellt werden. Ein Festhalten an den derzeitigen Fristen ist aus Sicht der Verbraucherzentralen NRW und Thüringen nicht zwingend notwendig. Auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeit ist eine moderate Verlängerung der Zustellzeit um einen Tag sinnvoll. Dies darf aber nicht damit verbunden werden, dass schnelle und langsame Zustellungen für Standardbriefe mit unterschiedlichem Preisniveau zugelassen werden. Kritisch sieht Wolfgang Schuldzinski daher die zuletzt von Anbietern und der Bundesregierung ins Gespräch gebrachte „Zwei-Klassen-Zustellung”. „Neben der Anpassung der Zustellzeiten gibt es keinen Bedarf für Zwei-Klassenbriefe“, so Schuldzinski. „Es ist zu befürchten, dass die Herabstufung des Standardbriefes zu einem Zweite-Klasse-Brief einer Preiserhöhung durch die Hintertür gleichkäme.“ 

Digitalisierung mit Augenmaß

Die notwendige Weiterentwicklung digitaler Angebote muss aus Sicht der Verbraucherzentralen mit Rücksicht auf alle Bevölkerungsgruppen geschehen. Die Ausweitung der Digitalisierung dürfe nicht dazu führen, dass Menschen von Angeboten ausgeschlossen werden, weil beispielsweise die technischen Voraussetzungen in ländlichen Regionen nicht in ausreichendem Maße gegeben sind oder sie mit dem Fortschritt der digitalen Welt nicht Schritt halten können. „Postdienstleistungen müssen deshalb weiterhin für Verbraucher:innen stationär zugänglich sein“, fordert Schuldzinski. „Sie dürfen nicht ersatzlos zugunsten digitaler Alternativen ersetzen werden.“

Anreize für mehr Nachhaltigkeit

Um die nachhaltige Erbringung von Postdienstleistungen zu fördern, sollten die Transportunternehmen zur gemeinsamen Abwicklung der sogenannten letzten Meile der Anlieferung sowie zur gemeinsamen Nutzung bereits vorhandener Infrastruktur, wie Paketboxen, verpflichtet werden. Hierdurch könnte nicht nur der CO2-Ausstoß der Anbieter verringert werden, sondern auch der der Nutzer:innen, die ihre Sendungen ohne zusätzliche Wege abholen können. Eine mögliche CO2-Kennzeichnungspflicht für Pakete ist so auszugestalten, dass Greenwashing – zum Beispiel durch den Kauf von Zertifikaten – wirksam verhindert wird.

Weitere Informationen und Links

Das gesamte Positionspapier der Verbraucherzentralen NRW und Thüringen zur Novellierung des Postgesetzes gibt es unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/82279

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