Cookie-Banner auf wetteronline.de rechtswidrig gestaltet

Pressemitteilung vom
Oberlandesgericht Köln bestätigt Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale NRW
  • Unerlaubte Gestaltung beeinflusste Nutzerentscheidung zur Einwilligung in Analyse- und Marketingcookies.
  • Ein Kreuzchen, das mit „Akzeptieren und Schließen“ beschriftet ist, stellt keine Einwilligung in Cookies dar.
  • Gleichwertige Ablehnmöglichkeit fehlte.
Off

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln gibt der Verbraucherzentrale NRW Recht, dass die Cookie-Banner auf der reichweitenstarken Website „wetteronline.de“ der WetterOnline Meteorologische Dienstleistungen GmbH auf unerlaubte Weise gestaltet waren. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW wurden Nutzer:innen der Seite durch die unzulässige Gestaltung der Cookie-Banner dazu verleitet, Analyse- und Marketingcookies eher zu akzeptieren als abzulehnen. „Bei einer solchen Gestaltung reden wir von sogenannten ‚Dark Patterns‘, die die Verbraucher:innen unterbewusst bei einer Entscheidung beeinflussen sollen“, erklärt Christine Steffen, Juristin und Datenschutzexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Unternehmen versuchen immer wieder, die Grenzen rechtmäßiger Gestaltung von Cookie-Bannern auszureizen. Ein Zeichen dafür, wie wichtig den Anbietern Nutzerdaten sind.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Statt einer gleichwertigen Ablehnungsoption verwies die Website „wetteronline.de“ in ihrem Cookie-Banner auf ein untergeordnetes Menü zur Abwahl von Analyse- und Marketing-Cookies. Mit solchen Cookies können Unternehmen das Surfverhalten analysieren und kommerziell nutzen, etwa für personalisierte Werbung. Für das Funktionieren der Website sind sie nicht notwendig, deshalb braucht es für Analyse- und Marketing-Cookies eine Einwilligung der Websitebesucher:innen. Die Möglichkeit, solche nicht notwendigen Cookies mit nur einem Klick abzulehnen, fehlte auf der ersten Ebene des Banners. Zudem zeichnete sich der „Einstellungen“-Button, der auf die zweite Ebene mit Ablehnmöglichkeiten von Analyse- und Marketing-Cookies führte, kaum vom Hintergrund ab, der „Akzeptieren“-Button hingegen deutlich. Das Gericht bestätigte nun die Auffassung der Verbraucherzentrale, dass Nutzer:innen aufgrund der Gestaltung des Banners keine echte Wahlfreiheit hatten zwischen dem Akzeptieren und Ablehnen solcher Cookies. Das Gericht befand auch ein Kreuzchen in der rechten oberen Ecke des Cookie-Banners mit der Aufschrift „Akzeptieren & Schließen“ für rechtswidrig. Klickten Nutzer:innen der Website auf dieses Kreuzchen, gaben sie wie beim Akzeptieren-Button ihre Einwilligung zur Verarbeitung von Analyse- und Marketing-Cookies. Die Beklagte hat inzwischen ihr werbefinanziertes Geschäftsmodell um ein kostenpflichtiges Abomodell erweitert und das Banner im Zuge dessen angepasst.

Weitere Informationen und Links

Laptop mit Kaffee, Blatt, Stift und Smartphone

Zum Presseportal der Verbraucherzentrale NRW

Serviceangebote und Informationsquellen für Journalistinnen und Journalisten

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Kinder winken aus dem Dachfenster neben einer Photovoltaikanlage

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht seit Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Seit dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?