Das Heizen mit Wärmepumpen ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende im Gebäudebereich. Für Wärmepumpen, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, gelten neue gesetzliche Regelungen: Sie müssen steuerbar gemacht werden. Im Gegenzug erhalten Verbraucher:innen einen Rabatt auf die Netzentgelte, der über die Stromrechnung gewährt wird. Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW zeigt: Obwohl auf den gängigen Vergleichsportalen kaum entsprechende Wärmestromtarife nach der neuen Regelung zu finden sind, bieten alle 23 befragten Stromanbieter Wärmestromtarife an, acht davon bundesweit. Aber diese Tarife sind uneinheitlich und erschweren Verbraucher:innen einen Preisvergleich. Zudem sind die Anbieter-Informationen zur gesetzlichen Neuregelung und entsprechende Tarifinformationen häufig intransparent.
Die Preise der Wärmestromtarife liegen bei durchschnittlich 24 Cent pro Kilowattstunde inklusive Netzentgeltreduktion, plus ca. 140 Euro Grundpreis pro Jahr. Voraussetzung für diese vergünstigten Tarife ist, dass die Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler angeschlossen ist (Modul 2). Ist sie das nicht, bekommen Haushalte eine pauschale Entlastung (Modul 1).
Bessere Vergleichbarkeit von Tarifen erforderlich
Auffälligstes Ergebnis des Marktchecks ist die erschwerte Vergleichbarkeit der Tarife. Einige Stromlieferanten weisen Preise aus, die die Netzentgeltreduzierung nach Modul 2 bereits enthalten, weitere geben an, diese erst mit der Rechnung weiterzugeben. Und bei anderen fehlt hierzu jegliche Angabe. „Es ist wichtig, dass alle Stromanbieter die Netzentgeltreduzierung direkt im Preis ausweisen,“ sagt André Juffern, Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW. „Nur so wird der tatsächlich zu zahlende Preis erkennbar und die Tarife verschiedener Anbieter damit vergleichbar. Sollten die Stromanbieter dies nicht kurzfristig über ihre Branchenverbände regeln, fordern wir eine gesetzliche Verpflichtung.“
Informationen über Neuregelung und Tarife häufig intransparent
Zwei Drittel der befragten Anbieter geben an, über einen eigenen Tarifrechner über ihre Preise zu informieren. Doch nur die Hälfte der untersuchten Tarifrechner ist verbraucherfreundlich. „In mehreren Fällen sind die Tarifrechner nicht nutzbar oder nicht auffindbar, in anderen Fällen ist unklar, ob die Netzentgeltreduzierung in den Preisen enthalten ist“, kritisiert Verbraucherschützer Juffern. „Bei einem Viertel der Anbieter fanden wir zudem keine Information zu der neuen gesetzlichen Regelung auf der Internetseite. Hier sollten die betroffenen Anbieter zukünftig transparenter und damit verbraucherfreundlicher informieren.“
Wärmestrom-Tarife ohne eigenen Stromzähler teurer
Haushalte mit Wärmpumpe ohne separaten Stromzähler erhalten eine pauschale Entlastung (Modul 1). Für diesen Fall bieten Stromversorger üblicherweise an, die Wärmepumpe über einen Haushaltsstromvertrag zu beliefern und sind dadurch teurer. Nur jedes vierte Unternehmen, das sich an der Umfrage beteiligt hat, bietet für diesen Fall einen Wärmestromtarif mit Modul 1 an. Die Preise liegen bei durchschnittlich 31,5 Cent pro Kilowattstunde, wobei die Haushalte zusätzlich den pauschalen Netzentgeltrabatt erhalten.
Hintergrund
Die Verbraucherzentrale NRW befragte im August 2025 insgesamt 23 Stromanbieter zu ihren Stromtarifen für Wärmepumpen. Der Anlass des Marktchecks: Die Verbraucherschützer erhielten zuvor mehrfach die Rückmeldung von Verbraucher:innen, die keinen Wärmestromtarif für ihre neue Wärmepumpe gefunden hatten und einen Preisvergleich auf dem Markt als schwierig empfanden. Dazu wollte die Verbraucherzentrale NRW von den befragten Stromanbietern wissen, ob sie Stromtarife nach der neuen Regelung anbieten, ob die Reduzierung nach Modul 2 in den Preisen enthalten ist und was die Tarife kosten. Zudem wurde abgefragt, ob die Tarife nach der neuen Regelung günstiger oder teurer als Wärmestromtarife nach der alten Regelung sind.
Weiterführende Informationen:
- Marktcheck per Download
- Mehr zum Thema Wärmepumpenstromtarife unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/13750