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Konservierungsmittel werden vor allem eingesetzt, wenn das Spielzeug Wasser enthält, da Bakterien und Pilze Wasser zum Wachsen benötigen. Wasserhaltiges Spielzeug wie Fingerfarben oder Knetmasse darf daher konserviert werden. Wenn dort Konservierungsstoffe eingesetzt werden, müssen diese auch auf der Verpackung angegeben sein. Für bestimmte allergieauslösende Konservierungsstoffe in Spielzeug gibt (Chlormethylisothiazolinon und Methylisothiazolinon) es seit 2017 Grenzwerte.
Quellen:
- https://eur-lex.europa.eu
- https://www.din.de
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