Das Wichtigste in Kürze:
- Kinderschmink-Koffer können verbotene Farbstoffe und bedenkliche dünnflüssige Paraffine enthalten.
- Kindernagellacke können verbotene Lösungsmittel, Farb- und Konservierungsstoffe oder Nitrosamine enthalten.
- Eine gute Alternative: Preiswerte Schminke mit Naturkosmetiksiegel, z.B. Naturkosmetikeigenmarken von Drogerieketten, ist in Bezug auf die Inhaltsstoffe für Kinder sicherer.
- Falls kleine Kinder mit Schminke spielen, sollten sie dabei unbedingt beaufsichtigt werden.
Detaillierte Antwort: Ihre Sorgen sind berechtigt. In vielen Kinderschmink-Sets und Kindernagellacken wurden Inhaltsstoffe nachgewiesen, deren Verwendung in der EU in Kosmetik aus Gesundheitsschutzgründen verboten ist.
2017 kaufte eine Schweizer Überwachungsbehörde 23 Kinderschminksets und dekorative Kinderschminke, die als Kinderspielzeug angeboten wurden. 20 davon stammten aus China. 15 der Proben wurden beanstandet beispielsweise, weil Farbstoffe verwendet wurden, die laut EU-Kosmetikverordnung verboten sind oder Obergrenzen für Konservierungsmittel nicht eingehalten wurden. In 15 der 21 untersuchten Lippenpflegeprodukte wurden dünnflüssige Paraffine aus Mineralöl in hohen Konzentrationen nachgewiesen. Diese sind gesetzlich nicht verboten, können sich aber im Körper anreichern. Außerdem wurden vor allem in Eyelinern und einem Tattooschreiber Nitrosamine nachgewiesen, die als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft sind.
Auch 2023 berichtet das kantonale Labor Basel-Stadt, dass wegen verbotener Konservierungs- und Lösungsmittel sowie verbotener Farbstoffe für 14 von 31 Kinderschmink-Sets ein Verkaufsverbot ausgesprochen wurde, bei drei weiteren stellten die Inverkehrbringer den Verkauf freiwillig ein.
2024 untersuchte das CVUA Karlsruhe 75 Kindergellacke aus 25 Kinderkosmetikprodukten, darunter 20 Sets, die gleich mehrere Nagellacke in unterschiedlichen Farben enthielten. Laut Kennzeichnung wurden 22 Produkte in China produziert. 17 der 25 wurden von der Behörde beanstandet. 33 der untersuchten 75 Nagellack-Einzelproben wurden als nicht verkehrsfähig beurteilt. Hauptgrund für die Beanstandungen war, dass die in den Produkten verwendeten Farbstoffe nicht gekennzeichnet waren. In 6 Produkten wurden Farbstoffe nachgewiesen, deren Verwendung in kosmetischen Mitteln nicht zulässig ist. Zwei Produkte mit verschiedenen Nagellacken auf Nitrozellulosebasis enthielten Nitrosamine.
In 7 untersuchten Produkten konnte ein allergieauslösender Konservierungsstoff nachgewiesen werden, dessen Verwendung in nicht abzuspülender Kosmetik verboten ist. Außerdem wurden in 5 Kindernagellacken ein Lösemittel nachgewiesen, das fortpflanzungsschädigend (reproduktionstoxisch Kategorie 1B) eingestuft ist sowie Haut- und Augenirritationen hervorrufen kann.
Vorsicht: Kaufen Sie Kinderspielzeug und Kinderschminke nicht auf chinesischen Plattformen wie Temu, Wish, Alibaba, Aliexpress etc. Auch auf Amazon und Ebay verkaufen Händler mit Sitz in China Kinderspielzeug. Vor einer Bestellung dort sollten Sie sich bis zur Adresse des Händlers durchklicken.
Wenn Kinder Spaß am Schminken haben, empfehlen wir aus Gesundheitsgründen, ihnen an Stelle von Spielzeugsets und Kindernagellack dekorative Naturkosmetik zu geben, die beispielsweise als Eigenmarke von Drogerieketten schon preiswert zu erhalten ist. Kleinere Kinder sollten Sie in jedem Fall beim Umgang damit beaufsichtigen. Sollte sich die Schminke von der Haut nicht mit Wasser und Seife entfernen lassen, können Sie Pflanzenöl aus der Küche zum Abschminken verwenden.
Quellen:
- Kinderschminke: Ergebnisse des Kantonalen Laboratoriums Basel-Stadt, ab Seite 15
- Kinderschminke: Ergebnisse des kantonalen Labor Basel-Stat 2023
- Bericht des CVUA Karlsruhe: Schick wie Mami mit Kindernagellack
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