Sex-Puppe stinkt: Wo kann ich eine Untersuchung veranlassen?

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Ich habe eine Sex-Puppe aus dem Kunststoff TPE im Online-Handel gekauft, die erst nach zwei bis drei Monaten etwas von ihrem chemischen Geruch verloren hat. Durch den Geruch bekam ich Kopfschmerzen und fühlte mich benommen.

Wo kann ich mich beschweren und eine Untersuchung auf PAK und Bisphenol veranlassen? Können Weichmacher auch in TPE enthalten sein?

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Sie können sich mit Ihrer Beschwerde an die Lebensmittelüberwachung wenden. Auch wenn das merkwürdig klingen mag, die Lebensmittelüberwachung ist auch für die chemische Untersuchung von Bedarfsgegenständen mit längerfristigem oder wiederholten Hautkontakt und Spielzeug zuständig. Hier finden Sie die Kontaktdaten aller Lebensmittelüberwachungsämter in NRW.

Es wäre hilfreich, wenn Sie noch die genaue Produktbezeichnung (ggf. auch Chargennummer) herausfinden und wenn Sie den Namen und die Anschrift des Händlers, bei dem Sie die Puppe gekauft haben, zur Hand hätten. Außerdem können Sie Ihr Auskunftsrecht nach dem europäischen Chemikaliengesetz REACH geltend machen und dem Händler die REACH-Schadstoffanfrage stellen. (Diese muss Ihnen innerhalb von 45 Tagen beantwortet werden, falls bestimmte gelistete Schadstoffe (sogenannte SVHC) über 0,1 % enthalten sind). Das Umweltbundesamt stellt dazu einen vorformulierten Musterbrief und die App "Scan4Chem" zur Verfügung. Damit setzen Sie bei dem Hersteller und Händler ein Signal für mehr Produktsicherheit. Brauchbare Informationen werden Sie wahrscheinlich nicht erhalten.

Weichmacher sind eher in dem Kunststoff PVC (Polyvinylchlorid) als in TPE zu erwarten, aber letztlich weiß außer dem Hersteller des Kunststoffs niemand, welche Additive zugesetzt wurden. Der unangenehme Geruch weist allein schon auf ein mangelhaftes Chemikalien- und Qualitätsmanagement bei der Herstellung hin, solche Produkte gehören nicht auf den Markt. Dennoch muss ein unangenehmer Geruch nicht zwangsläufig bedeuten, dass Schadstoffe ausdünsten. 

Achten Sie bei Online-Käufen auf die Adresse des Händlers und kaufen Sie keine Produkte von Händlern mit einer Firmenadresse außerhalb der EU. Solche Produkte  müssen nicht den europäischen Gesetzen entsprechen und können ein Risiko darstellen. Auch wenn Sie bei  Amazon, Ebay, Wish etc. kaufen, sollten Sie nach der Adresse des Verkäufers suchen, bevor Sie bestellen.

Quelle:

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