Das Wichtigste in Kürze:
- Viele PAK können krebserzeugend wirken.
- PAK-haltige Teerkleber für Parkett wurden bis in die 1960-er Jahre verwendet.
- Das Parkett sollte von einer Fachfirma gemäß Handlungsanleitung der BGBau unter Berücksichtigung der technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 524 bzw. 551) entfernt werden.
- Wenn das Parkett noch intakt ist, sind auch andere Maßnahmen, z.B. eine Versiegelung, möglich, um die Belastung mit PAK zu reduzieren.
- Der Erfolg der Maßnahmen sollte durch eine PAK-Messung nach Abschluss der Arbeiten geprüft werden. Je nach Kleber ist es auch sinnvoll, auf PCB, Dioxine und Furane zu testen.
In der Gruppe der PAK gibt es viele krebserzeugende Substanzen. Wichtig ist, dass eine Verunreinigung der Wohnung mit PAK-haltigen Stäuben durch entsprechende Schutzvorkehrungen und Arbeitsmethoden vermieden wird.
Daher sollten Sie eine Firma auswählen, die nach der "Handlungsanleitung zum Entfernen PAK-haltiger Klebstoffe für Holzfußböden" der Berufsgenossenschaft handelt und deren Mitarbeiter an einem gefahrstoffbezogenen Sachkundelehrgang teilgenommen haben. Außerdem sind die technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 524 bzw. 551 zu beachten.
Entsprechende Unternehmen finden Sie mit der Suchfunktion der Handwerkskammer, wenn Sie in das Suchfeld "Suche per Stichwort" "PAK-Klebstoffe" eingeben. Auch beim Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. finden Sie Sanierungsunternehmen, die PAK-haltige Kleber mit den notwendigen Schutzvorkehrungen entfernen können.
Es gibt auch weitere Verfahren, die PAK-Freisetzung bei einem noch intakten Parkett zu reduzieren, z.B. eine Versiegelung. Der Erfolg der Sanierung sollte nach Abschluss der Arbeiten inklusive Feinreinigung durch eine Kontrollmessung nachgewiesen werden.
Die Stiftung Warentest wies in Parkettklebern nicht nur PAK nach, sondern auch PCB (Polychlorierte Biphenyle), Dioxine und Furane. Je nach Kleber sollte bei der Freimessung auch auf diese Schadstoffe untersucht werden.
Quellen:
- Verbraucherportal Bayern: PAK – Gesundheitsgefahr durch Parkettböden?
- KomNet Wissensdatenbank: Ist bei Instandhaltungs-/Modernisierungsarbeeiten, bei denen es zum Ausbau von PAK-haltiger Korkdämmung kommt, die TRGS 524 oder die TRGS 551 anzuwenden?
- Stiftung Warentest: Parkettkleber – Noch giftiger!
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