Energieberatung in der Beratungsstelle

Stand:
An vielen Orten in NRW beraten unsere Energie-Fachleute rund ums Energiesparen: Heizen, Wärmedämmung, Strom sparen und energieeffiziente Geräte sowie erneuerbare Energiequellen.
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Sie wollen im Haus oder Mietwohnung die Energiekosten senken? Oder einen Altbau modernisieren und dabei Energie einsparen und Komfort gewinnen? Sie planen den Bau eines energiesparenden Hauses? Dann zeigen Ihnen Energiefachleute, wie durch die intelligente Kombination verschiedener Maßnahmen Kosten, Nutzen und Spareffekte optimiert werden und wie Sie für Ihr Vorhaben Fördermittel vom Staat erhalten können.

Mögliche Beratungsthemen:

  • Strom sparen
  • Heizen und Lüften
  • Baulicher Wärme- und Hitzeschutz
  • Heizungs- und Regelungstechnik
  • Erneuerbare Energien (Solarenergie, Wärmepumpen)
  • Förderprogramme
  • Wechsel des Energieversorgers
  • Heizkostenabrechnung (Plausibilitätsprüfung)
  • weitere Themen des privaten Energieverbrauchs

Die Energieberatung ist geeignet für Mieter:innen, private Haus- oder Wohnungseigentümer:innen, private Vermieter:innen und Bauherr:innen und ist dank Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kostenfrei.

Die Beratungsgespräche dauern in der Regel 30-45 Minuten.


Telefon- und Videoberatung: Sie können an vielen Orten in NRW auch eine kostenfreie Energieberatung am Telefon oder im Online-Meeting nutzen.


Verleih von Energieverbrauchsmessgeräten: Prüfen Sie Ihre Elektrogeräte auf Stromfresser.


Preise

Persönliche Beratung Beratungsvorgang Kostenlos

 



 

Dieses Beratungsangebot bieten wir Ihnen in folgenden Beratungsstellen an:

Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.