Energieberatung in der Beratungsstelle

Stand:
An vielen Orten in NRW beraten unsere Energie-Fachleute rund ums Energiesparen: Heizen, Wärmedämmung, Strom sparen und energieeffiziente Geräte sowie erneuerbare Energiequellen.
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Sie wollen im Haus oder Mietwohnung die Energiekosten senken? Oder einen Altbau modernisieren und dabei Energie einsparen und Komfort gewinnen? Sie planen den Bau eines energiesparenden Hauses? Dann zeigen Ihnen Energiefachleute, wie durch die intelligente Kombination verschiedener Maßnahmen Kosten, Nutzen und Spareffekte optimiert werden und wie Sie für Ihr Vorhaben Fördermittel vom Staat erhalten können.

Mögliche Beratungsthemen:

  • Strom sparen
  • Heizen und Lüften
  • Baulicher Wärme- und Hitzeschutz
  • Heizungs- und Regelungstechnik
  • Erneuerbare Energien (Solarenergie, Wärmepumpen)
  • Förderprogramme
  • Wechsel des Energieversorgers
  • Heizkostenabrechnung (Plausibilitätsprüfung)
  • weitere Themen des privaten Energieverbrauchs

Die Energieberatung ist geeignet für Mieter:innen, private Haus- oder Wohnungseigentümer:innen, private Vermieter:innen und Bauherr:innen und ist dank Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kostenfrei.

Die Beratungsgespräche dauern in der Regel 30-45 Minuten.


Telefon- und Videoberatung: Sie können an vielen Orten in NRW auch eine kostenfreie Energieberatung am Telefon oder im Online-Meeting nutzen.


Verleih von Energieverbrauchsmessgeräten: Prüfen Sie Ihre Elektrogeräte auf Stromfresser.


Preise

Persönliche Beratung Beratungsvorgang Kostenlos

 



 

Dieses Beratungsangebot bieten wir Ihnen in folgenden Beratungsstellen an:

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.