Verleih von Strommessgeräten

Stromfresser im Haushalt? Kostenloser Verleih von Strommessgeräten!
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Haushaltsgeräte können sich als echte Stromfresser entpuppen. Daher lohnt es sich, ihren Stromverbrauch genauer unter die Lupe zu nehmen: Leihen Sie sich kostenlos in Ihrer Beratungsstelle ein Strommessgerät aus! Dazu müssen Sie lediglich eine Kaution von 20 Euro hinterlegen und schon können Sie 14 Tage lang in aller Ruhe Ihre Geräte zu Hause überprüfen.

Das Strommessgerät wird wie ein Verlängerungskabel zwischen Steckdose und Gerät gesteckt. Ob Kühlschrank, Kaffeemaschine oder Computer - auf dem Display lässt sich der Stromverbrauch sofort ablesen. Achtung: Gerade alte Waschmaschinen und Trockner sowie Kühl- und Gefrierschränke verbrauchen häufig viel Strom.

Kommen Sie mit Ihren Messergebnissen in die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale. Unsere Energieberater:innen sprechen mit Ihnen die Messergebnisse durch und helfen Ihnen, geeignete Sparmaßnahmen zu planen.

In folgenden Beratungsstellen können Sie ein Strommessgerät ausleihen:

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.