Imprägnierspray von Simex Outdoor: Können PFAS enthalten sein?

Stand: 22. September 2026

Ich habe eine Spraydose mit PFOA-freiem Imprägnierspray auf Wasserbasis gekauft. Dann hörte ich, dass oft in solchen Imprägniermitteln PFAS vorhanden sein können. Wie kann ich herausfinden, ob das Mittel PFAS enthält? Müssen PFAS gekennzeichnet werden?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Prüfen Sie, ob eine Imprägnierung überhaupt nötig ist. Wenn Wassertropfen abperlen ist die Imprägnierung noch ausreichend. Wenn Kleidung nicht zu längerem Aufenthalt im Freien getragen wird, ist eine Imprägnierung ebenfalls oft überflüssig.
  • Verwenden Sie zum imprägnieren ausschließlich Produkte, die als PFAS (Poly- und Perfluoralkylsubstanzen) frei gekennzeichnet sind. Vorsicht: Die Werbeaussage PFOA/PFOS-frei weist häufig sogar darauf hin, dass andere PFAS enthalten sind.
  • Wenden Sie Imprägniersprays grundsätzlich nur im Freien an.

PFAS sind extrem langlebig, werden daher auch als „Ewigkeitschemikalien“ oder "Forever Chemicals" bezeichnet. Sie sind als Umweltschadstoffe bereits weit verbreitet und wurden selbst in entlegenen Regionen wie der Antarktis nachgewiesen. Die Verbraucherzentrale NRW ist der Ansicht, dass PFAS nicht in Verbraucherprodukten eingesetzt werden sollten und bedauert es sehr, dass keine Kennzeichnungspflicht für PFAS in Imprägniersprays auf der Packung besteht.

PFAS-freie Produkte können Sie an den Kennzeichnungen wie "PFC frei", „frei von PFAS“, "fluorcarbonfrei", "fluorfrei" oder "frei von Fluorcarbonen" auf der Verpackung erkennen.

Wenn Sie keine Hinweise finden, können Sie den „Perlentest“ machen:

  • Sprühen sie im Freien gemäß der Anleitung ein Stück Stoff ein. Geben Sie dann einen Öl- und Wassertropfen auf die Oberfläche geben. Bilden beide Flüssigkeiten eine Perle ist davon auszugehen, dass PFAS im Imprägniermittel enthalten sind.
  • Falls PFAS enthalten sind oder unklar bleibt, ob das Imprägniermittel PFAS enthält, sollten Sie dieses nicht mehr verwenden, sondern bei der Schadstoffsammelstelle abgeben. 

Achtung: Es gibt Imprägniersprays, Outdoorkleidung etc., die als „PFOA (Perfluoroktansäure)/PFOS (Perfluoroktansulfonsäure)-frei“ beworben werden. In diesem Fall werden nur diese beiden speziellen PFAS ausgeschlossen, die Produkte müssen jedoch nicht frei von anderen PFAS sein. Sie enthalten als Ersatz oft kurzkettige Fluorchemikalien wie PFHxA (Perfluohexansäure), die zudem noch in höheren Konzentrationen eingesetzt werden müssen, wenn die gleiche Imprägnierwirkung erzielt werden soll. Seit dem 10. Oktober 2026 darf PFHxA nicht mehr in Imprägniermittel für die Verbraucher:innen enthalten sein. Auch kurzkettige PFAS sind langlebig und gesundheitsschädlich. 

Quellen:

Diese Expertenantwort entstand in der Online-Schadstoffberatung der Verbraucherzentrale NRW