So erkennen Arbeitgeber ein Schuldenproblem ihrer Mitarbeiter

Stand:
Manchmal bemerkt man bei Mitarbeitern eine Veränderung im sozialen Miteinander und kann nicht einordnen, woraus diese Veränderung resultiert. Unter Umständen stecken finanzielle Schwierigkeiten dahinter, die vor Außenstehenden verborgen werden.
Off

Anzeichen für ein Schuldenproblem können sein:

  • Der Arbeitnehmer nimmt an betrieblichen Feiern nicht mehr teil. Der Grund hierfür kann sein, dass die Kosten für eine Teilnahme zu hoch sind.
  • Geburtstagsrunden werden gemieden und / oder am eigenen Geburtstag wird frei genommen um zu vermeiden, Kuchen oder was im Unterhemen üblich ist für die Kollegen ausgeben zu müssen.
  • Einzahlungen in die "Kaffeekasse" werden weit heraus gezögert oder finden nicht mehr statt.
  • An Treffen mit Kollegen in der Freizeit nimmt der Betreffende nicht mehr teil, wie z.B. regelmäßige Skatrunde o.ä.
  • Es wird versucht, Schichten zu tauschen, um die Nacht-, Feiertags- und Mehrarbeitszuschläge zu erhalten.
  • Regelmäßig nutzt der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich einen Vorschuss auszahlen zu lassen.
  • Angesprochen auf seinen Umgang mit Geld, reagiert der Kollege ausweichend, gereizt oder nennt widersprüchliche Gründe, warum er z.B. nicht an dem Betriebsausflug teilnehmen kann.
  • Manchmal werden Wertgegenstände wie Handy oder Spielekonsolen Kollegen zum Kauf angeboten, um so finanziellen Spielraum zu bekommen.
  • Es geht eine Lohnpfändung ein.
  • In äußerst gravierenden Fällen sind Mitarbeiter durch Verwahrlosungserscheinigungen aufgefallen, wie Ungepflegtheit oder schmutzige Kleidung. Hintergrund kann hier eine bereits eingetretene Obdachlosigkeit sein.

Stellen Sie zunehmend Anzeichen fest, die auf eine Verschuldung schließen lassen, ist es oftmals hilfreich, den Kollegen in einem vertraulichen Gespräch darauf anzusprechen. Gehen Sie dabei sensibel vor. Oftmals verstecken Schuldner ihr Problem aus Angst vor Jobverlust oder Mobbing durch Kollegen. Nehmen Sie Ihrem Mitarbeiter diese Angst! Bieten Sie ihre Hilfe an, oder aber stellen dem Arbeitnehmer zumindest Informationen zur Verfügung, wo er sich professionelle Hilfe besorgen kann (siehe: "Wie finde ich eine seriöse Schuldnerberatung").

Wenn Sie als Arbeitgeber durch eine Lohnpfändung von der Verschuldung Ihres Arbeitnehmers erfahren, händigen Sie ihm nicht nur die schriftliche Information über eine Pfändung aus. Unterbreiten Sie ihm gleichzeitig ein Hilfsangebot, zum Beispiel unseren Flyer (s. Download unter diesem Text).

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.