Schuldnerberatungen: So erkennen Sie unseriöse Angebote

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Nur selten offerieren gewerbliche Anbieter auf den Einzelfall zugeschnittene und wirtschaftlich sowie rechtlich fundierte Beratung, die den Schuldner nachhaltig aus der Schuldenfalle führt.
Frau hält Rechnung in der Hand

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vorsicht vor Angeboten, die schnelle Soforthilfe versprechen.
  • Vermeiden Sie Schuldner- oder Insolvenzberatungen, die ausschließlich online angeboten werden.
  • Informieren Sie sich zu Beginn über entstehende Kosten.
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Nur selten offerieren gewerbliche Anbieter auf den Einzelfall zugeschnittene und wirtschaftlich sowie rechtlich fundierte Beratung, die den Schuldner nachhaltig aus der Schuldenfalle führt.

Die anerkannten Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatungen bei Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralen führen zumeist lange Wartelisten. Um nicht Wochen oder gar Monate auf ein qualifiziertes Beratungsangebot warten zu müssen, kommen Rat suchenden Schuldnern Angebote von unkomplizierter Soforthilfe wie gerufen. Immer mehr gewerbliche Anbieter offerieren hierbei ganz unterschiedliche Leistungen – aber nur selten gibt es auf den Einzelfall zugeschnittene und wirtschaftlich sowie rechtlich fundierte Beratung. Statt dauerhafter Entschuldung sind häufig nur horrende Gebühren für überflüssige oder schlechte Leistungen garantiert.

Folgende Tipps helfen Ihnen, unseriöse Angebote zur Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatung zu erkennen:

Vorsicht bei reißerischer Werbung

Wo Angebote schnelle Soforthilfe versprechen, ist Vorsicht geboten. Wenn dahinter nämlich keine grundlegende Beratung und rechtliche Vertretung steht, dauert der Weg aus der Überschuldung, sofern man ihn auf diesem Wege überhaupt schafft, am Ende länger, als wenn Sie auf einen Beratungstermin bei einer seriösen Schuldner- und Insolvenzberatung gewartet hätten. Darüber hinaus kommt er Ihnen auch noch teuer zu stehen.

Seien Sie auch misstrauisch, wenn Ihnen versprochen wird, dass nur noch eine Rate an den Schuldenregulierer gezahlt werden muss, der sich dann um alles kümmert. Häufig werden mit dieser Rate nur die immens hohen Kosten des Schuldenregulierers bezahlt und die bisherigen Gläubiger gehen leer aus.

Auf Rechtsberatungsbefugnis des Anbieters achten: Kein Duo von Berater und Anwalt

Bei Angeboten, bei denen Berater lediglich die Daten des Schuldners aufnehmen und Unterlagen dann an einen Anwalt weiterreichen, entstehen in der Regel doppelte Kosten.
Fundierte Schuldnerberatung setzt unter anderem voraus, dass die einzelnen Gläubigerforderungen detailliert geprüft werden. Dazu und auch zur Vorbereitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens brauchen Anbieter eine Rechtsberatungsbefugnis. 

Wenn der Berater keine Rechtsdienstleistungsbefugnis hat und ihm die nach dem Verbraucherinsolvenzrecht notwendige Anerkennung fehlt, kann er auch keine rechtlichen Auskünfte geben oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren vorbereiten bzw. durchführen. Häufig wird dann zusätzlich ein Rechtsanwalt eingeschaltet, was weitere Kosten erzeugt. Mit dem Anwalt haben Sie meist keinen persönlichen Kontakt, sodass Sie Unklarheiten nicht besprechen oder Fragen nicht beantwortet werden können.

Vorsicht bei Online-Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

Soll eine Schuldner- und Verbraucherinsolvenz allein über das Internet, das Telefon oder sonstige Fernkommunikationsmittel "abgewickelt" werden? Seien Sie auch dann vorsichtig! Einige Amtsgerichte (AG) haben schon entschieden, dass eine vorausgegangene persönliche Beratung zwingend notwendig sei, wenn der Verbraucher einen Insolvenzantrag stellen will (AG Potsdam, Beschl. vom 19. 2. 2015, Az. 35 IK 1239/14; AG Düsseldorf, Beschluss vom 3.2.2015, Az. 513 IK 233/14).

Kosten-Check

Bei der ersten Kontaktaufnahme sollten Sie bereits nach möglichen Kosten fragen. Verlangen Sie von einem Anbieter, dass er seine Kostenstruktur transparent darlegt. Geschieht dies nicht, gilt: Je unübersichtlicher die Kostenstruktur, desto gefährlicher! Eine seriöse Kostenstruktur ist übersichtlich, richtet sich nach objektiven Gegebenheiten, z.B. der Zahl der Gläubiger und berücksichtigt die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Schuldners. Hierzu gehört auch der Hinweis auf Ansprüche, die gegebenenfalls auf Beratungshilfe bestehen.

Vertragsabschluss

Seriöse Anbieter vereinbaren Termine in ihren Geschäftsräumen und machen keine Hausbesuche. Auch drängen sie nicht zur Vertragsunterschrift, sondern informieren ausführlich und räumen Bedenkzeit ein.
Sie sollten unbedingt darauf achten, dass sich die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht nur auf reine Verwaltungstätigkeiten wie das Auflisten von Gläubigern und Forderungen, die Kontoführung oder das Weiterleiten von Raten beschränken. Rechtsberatung und -vertretung sollten wesentliche Bestandteile sein.
Neben dem eigentlichen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsvertrag sollten Sie keine weiteren Verträge unterschreiben: Das erleichtert keinesfalls die Schuldenregulierung. Sie gehen bloß weitere Verpflichtungen ein, die Sie nicht erfüllen können.

Kreditvermittlung

Viele unseriöse Anbieter locken überschuldete Kunden zunächst mit dem Versprechen, einen Kreditvertrag vermitteln zu können. Bei genauer Prüfung entpuppt sich solch ein Vertrag, der oft als "Finanzsanierung" bezeichnet wird, dann als Vermittlung von Leistungen zur Schuldenverwaltung. Hände weg, denn solche Verträge sind ungeeignet, Ihre Chancen auf einen Kredit zu erhöhen oder Sie aus der Schuldenfalle zu führen.

Hier finden Sie eine Checkliste, woran sich unseriöse Angebote zur Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatung erkennen lassen.

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