So viel teurer macht der CO₂-Preis Ihre Heizkosten

Stand:
Das Heizen mit fossilen Energien wie Öl und Gas ist mit einem CO₂-Preis belegt, auch Benzin- und Dieselpreise sind davon betroffen. Der CO2-Preis soll mehr Anreize für energetische Sanierungen und Elektromobilität schaffen.
Ein Fuß aus Gras, auf dem das Wort CO2 steht

Das Wichtigste in Kürze:

  • Heizen mit Öl und Gas wird durch steigende CO₂-Preise nach und nach teurer.
  • 2025 lag der CO₂-Preis bei 55 Euro pro Tonne. 2026 wird er zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne liegen. Ab 2028 soll der Preis im europäischen Emissionshandel durch Angebot und Nachfrage bestimmt werden.
  • Mit dem interaktiven Rechner der Verbraucherzentralen können Sie als Mieter:innen und Vermieter:innen berechnen, welchen Anteil der CO₂-Kosten Ssie voraussichtlich tragen müssen.
  • Wer saniert oder auf erneuerbare Energien setzt, kann von Förderprogrammen und Steuervorteilen profitieren.
  • Strenge Auflagen im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) führen dazu, dass Öl- und Gasheizungen als neue Heizungen kaum noch sinnvoll sind. 
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Wie hilft der CO2-Preis auf dem Weg zur Klimaneutralität?

Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden. Dafür muss der CO2-Ausstoß deutlich sinken. Seit 2021 gilt daher ein CO2-Preis für Heizen und Verkehr, Er wurde 2019 von der Bundesregierung im Rahmen des "Klimapakets" beschlossen.

Der CO2-Preis verteuert fossile Energien wie Öl und Gas, bei deren Verbrennung viel CO₂ freigesetzt wird. Händler, die Öl, Gas, Benzin oder Diesel verkaufen, müssen dafür Emissionszertifikate erwerben. Diese Kosten geben sie an die Verbraucher:innen weiter. Die Einnahmen fließen in den sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Wie nutzt der Staat das Geld aus dem CO2-Preis? 

Mit den Einnahmen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) fördert die Bundesregierung Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele. Dazu gehören Förderprogramme für die energetische Gebäudesanierung, die EEG-Vergütung für erneuerbare Energien, die Förderung von E-Mobilität samt Ladeinfrastruktur und die des öffentlichen Personenverkehrs. 

Für die energetische Sanierung eines Gebäudes oder den Austausch der Heizung können Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) Fördergelder beantragen. Mit solchen Maßnahmen verringert sich der Energieverbrauch und damit sinken die Heizkosten. Zudem steigern energetische Verbesserungen von Fassade, Dach oder Fenster den Wert der Immobilie. 

Mieter:innen können, im Gegensatz zu Eigentümer:innen, weder die Gebäudehülle dämmen noch selbst ein neues, effizienteres Heizungssystem einbauen. Das entscheidet die Vermieterin oder der Vermieter. 

Die CO₂-Kosten müssen deshalb bei Öl- und Gasheizungen zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen abhängig von der Gebäudeeffizienz aufgeteilt werden. Je höher der Energieverbrauch pro Quadratmeter Wohnfläche, desto höher der Kostenanteil der Vermietungsseite. Dieser kann zwischen 0 Prozent bei gut modernisierten Gebäuden und 95 Prozent bei unsanierten Gebäuden liegen. Wie sich die Kosten verteilen, können Sie über den CO2-Kostenrechner der Verbraucherzentralen ermitteln.

Wie stark werden Öl und Gas durch den CO2-Preis teurer?

Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung beschlossen, wie viel jede:r für die Emission von CO₂ in Zukunft zahlen muss. So kostete 2021 eine Tonne des klimaschädlichen Gases 25 Euro. In den folgenden Jahren stiegen die Abgaben dann schrittweise. 2025 haben sie einen Wert von 55 Euro pro Tonne erreicht. Wie viel das insgesamt ausmacht, beschreibt die Grafik unten. In den genannten Preisen ist die Mehrwertsteuer von 19 Prozent noch nicht enthalten.

Ab 2028 löst ein europäischer Emissionshandel den nationalen CO₂-Preis für die Bereiche Gebäude und Verkehr ab. Dann gilt kein festgelegter Preis mehr, sondern ein CO₂-Preis, der sich am Markt bildet. Er ist daher schwer vorherzusagen. Expert:innen rechnen jedoch damit, dass die CO₂-Preise im Jahr 2030 deutlich höher liegen als heute.

So viel kostet eine Tonne CO2

 

Heizkosten mit CO2-Preis

Ein Beispiel:
Da eine Gasheizung pro Kilowattstunde (kWh) rund 201 Gramm Kohlendioxid ausstößt, liegen die Emissionen bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr, was typisch ist für ein älteres Einfamilienhaus, bei rund 4 Tonnen CO₂. 2025 fallen dafür Mehrkosten von rund 263 Euro an.

Heizen Sie mit Öl, müssen Sie mehr bezahlen, denn Öl stößt mit rund 266 Gramm CO₂ pro Kilowattstunde deutlich mehr klimarelevantes Gas aus. Bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunde sind das 5,3 Tonnen CO2. Folglich müssen im Jahr 2025 fürs Heizen rund 349 Euro mehr bezahlt werden.

Wenn Sie selbst genau berechnen möchten, wie stark die Heizkosten steigen, können Sie den CO2-Rechner der Verbraucherzentralen nutzen oder Sie gehen wie folgt vor:

  1. Den jährlichen Energieverbrauch Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in Kilowattstunden pro Jahr ermitteln
    • Im Mehrfamilienhaus: Der Verbrauch steht in Ihrer Heizkostenabrechnung oder Ihrer Gasabrechnung.
    • Als Hauseigentümer:in mit Gasheizung: Auch hier entnehmen Sie den Verbrauch Ihrer Gasabrechnung.
    • Als Hauseigentümer:in mit Ölheizung: Für die Verbrauchsberechnung benötigen Sie einen Tankstandsanzeiger, weil die getankte Menge nicht dem Jahresverbrauch entspricht. Lesen Sie den Tankbestand am besten einmal jährlich zur gleichen Zeit ab, zum Beispiel am 31. Dezember.
      Ein Beispiel:
      Am 1. Januar beträgt der abgelesene Restbestand im Tank 500 Liter. Im Sommer werden 2.500 Liter dazu getankt. Am folgenden 31. Dezember beträgt der Restbestand 1.000 Liter. Der Jahresverbrauch beträgt dann 500 Liter + 2.500 Liter – 1.000 Liter = 2.000 Liter. 
      Diese Menge müssen Sie in Kilowattstunden umrechnen, indem Sie mit dem Faktor 10 (1 Liter Heizöl = 10 Kilowattstunden) multiplizieren. Es ergeben sich also 20.000 Kilowattstunden. Daraus ergeben sich wiederum 5,32 Tonnen CO₂-Ausstoß, indem Sie mit dem CO₂-Emissionsfaktor multiplizieren. 
      Hinweis: Beim  Heizöl hängt der CO-Preis davon ab, wann das Öl getankt wurde. Restmengen aus dem Vorjahr werden beim Verbrauch zuerst berücksichtigt und unterliegen dem CO₂-Preis des Vorjahres.
  2. Den Energieverbrauch mit dem passenden Emissionsfaktor multiplizieren
    • Gas: 201 Gramm CO₂ pro Kilowattstunde
    • Heizöl: 266 Gramm CO₂ pro Kilowattstunde
  3. Die errechnete CO₂-Menge mit dem zukünftigen CO₂-Preis multiplizieren
    Damit erhalten Sie die voraussichtlichen CO2-Kosten. Seit 2023 müssen diese Kosten zwischen Vermieter:in und Mieter:in aufgeteilt werden.

Wann bekommen Mieter:innen den CO₂-Preis vom Vermieter oder Vermieterin erstattet?

Wohnen Mieter:innen in einem Haus mit einer Zentralheizung, sind Vermieter:innen verpflichtet, ihren Anteil am CO₂-Preis in der Heizkostenabrechnung zu berücksichtigen. Der Anteil, den Vermieter:innen übernehmen müssen, reduziert also die Heizkosten, ohne dass Mieter:innen aktiv werden müssen.

Haben Mieter:innen dagegen einen direkten Vertrag mit dem Energieversorger, zum Beispiel bei einer Gas-Etagenheizung, müssen sie selbst aktiv werden und den CO₂-Preis von der vermietenden Person einfordern. Sie müssen Ihren Anteil dafür selbst ermitteln.

Sie können auch den kostenlosen, interaktiven Rechner der Verbraucherzentralen nutzen

Musterbrief GeneratorHier können Sie Ihre CO2-Kosten berechnen

Im Rahmen der Berechnungen können sich folgende Fragen ergeben:

Was ist, wenn energetische Verbesserungen nicht möglich sind?

Vermieter:innen dürfen ihren Anteil an den CO₂-Kosten unter bestimmten Umständen um die Hälfte kürzen, wenn

  • die Effizienz der Gebäudehülle nicht verbessert werden oder
  • keine effizientere Heizung eingebaut werden kann.

Dazu muss einer dieser drei Gründe vorliegen:

  • Denkmalschutz-Vorgaben
  • Benutzungszwang von Fernwärme oder
  • Das Gebäude liegt im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung.

Diese Gründe bedeuten aber nicht, dass bei jedem Fernwärmezwang oder jedem Denkmalschutzgebäude der Besitzer:innen-Anteil automatisch um die Hälfte gekürzt werden darf.

Wenn weder eine energetische Verbesserung der Gebäudehülle noch eine Verbesserung der Heizung möglich ist, erfolgt keine Aufteilung der Kohlendioxidkosten. Mit anderen Worten dürfen Vermieter:innen dann ihren Anteil auf null herunterfahren.

Was ist, wenn eine Zentralheizung mehrere Wohnungen versorgt?

Bei einem Mehrfamilienhaus mit einer Zentralheizung stellen in der Regel Vermieter:innen ihren Mieter:innen eine Heizkostenabrechnung aus. Wird mit Öl, Gas oder Fernwärme geheizt, muss die Vermietungsseite ihren CO₂-Kostenanteil in der Abrechnung ausweisen und abziehen. 

Fehlt dieser Abzug, dürfen Sie als Mieter:in Ihre gesamten Heizkosten, nicht nur die CO₂-Kosten, um 3 Prozent kürzen. Sie haben zudem weitere Kürzungsrechte, die sich bei Fehlern nach der Heizkostenverordnung ergeben können.

Was ist, wenn Mieter:innen ihren Verbrauch nicht kennen?

Das kann bei Abrechnungen in einem Mehrfamilienhaus der Fall sein, wenn eine Zentralheizung das komplette Haus versorgt. Eine Möglichkeit, um den eigenen Verbrauch abzuschätzen, bietet der Energieausweis

Dazu benötigen Sie zuerst den Endenergie-Kennwert, er steht auf Seite 2 des Ausweises über dem farbigen Bandtacho. Diese Zahl multiplizieren Sie mit der Wohnfläche Ihrer Wohnung. Das Ergebnis muss dann noch mit einem Faktor multipliziert werden, um den Verbrauch in Ihrer Wohnung zu erhalten. Im Mehrfamilienhaus beträgt dieser Faktor 1,2, bei Ein- und Zweifamilienhäusern 1,35.

Eine zweite Möglichkeit bietet die Heizkostenabrechnung. Darin finden Sie den Verbrauch des gesamten Hauses in Kilowattstunden, die Verbrauchseinheiten des gesamten Hauses und die Verbrauchseinheiten Ihrer Wohnung. Obwohl es ein wenig kompliziert ist, können Sie mit diesen drei Angaben den Verbrauch der eigenen Wohnung in Kilowattstunden ausrechnen. Der prozentuale Anteil Ihrer Wohnung an den Verbrauchseinheiten des Hauses ist der gleiche wie der Anteil am Verbrauch des Hauses in Kilowattstunden.

Können Vermieter:innen eine andere Kostenvereinbarung treffen?

Ja, möglich ist das, aber nur bei Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn der Vermieter oder die Vermieterin selbst eine Wohnung in diesem Haus bewohnt. Hier kann es individuelle Vereinbarungen zwischen den beiden Parteien geben.

Was ist, wenn ich das Gas auch zum Kochen nutze?

Wenn Mieter:innen den Energieträger, beispielsweise Gas, nicht nur für Heizung und Warmwasser nutzen, sondern auch zum Kochen, ist der Vermieter:innen-Anteil an den CO₂-Kosten um 5 Prozent zu kürzen.

Welche Fördermöglichkeiten habe ich für die Sanierung meines Wohngebäudes? 

Die Sanierung von Wohngebäuden wird mit Zuschüssen über Förderprogramme oder durch steuerliche Abschreibung vom Bund gefördert. Die optimalen Förderprodukte zu finden ist nicht ganz einfach. Aktuelle Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie im verlinkten Artikel. Oder Sie vereinbaren einen Beratungstermin für eine Energieberatung.

Welche Heizungen sind künftig erlaubt und worauf müssen Eigentümer:innen achten? 

Als Hauseigentümer:in müssen Sie sich darauf einstellen, dass für neue Heizungen künftig nur noch bestimmte Systeme zugelassen sind. Das regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Bereits laufende Heizungen dürfen dagegen weiter betrieben werden, unabhängig von ihrer Technik. Ab wann die neuen Regelungen greifen, hängt vom Standort und auch von den Plänen der Kommune ab. Spätestens Mitte 2028 sollen die Einschränkungen für neue Heizungen überall gelten.

Ölkessel oder Gasheizungen, die momentan noch am häufigsten genutzt werden, unterliegen künftig strengeren Auflagen durch das GEG. Klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen oder Fernwärme, werden ohne nennenswerte Auflagen als neues Heizsystem möglich sein. Details dazu stehen beschreibt das im GEG. 

Die Bundesregierung hat angekündigt, das GEG und die Anforderungen für neue Heizungen anzupassen. Dabei muss Deutschland auch EU-Vorgaben umsetzen, die die schrittweise Abschaffung von fossilen Heizsystemen vorsieht. Welche Regelungen bis Mitte 2026 verbindlich werden, ist derzeit noch offen. 

Das GEG verlangt außerdem, dass in neueren Energieausweisen die Treibhausgasemissionen angegeben werden. Seit 2020 muss der CO₂-Ausstoß für die Beheizung eines Gebäudes im Ausweis stehen. Energieausweise bleiben 10 Jahre lang gültig. Ein Ausweis von 2018 kann also noch gültig sein. Ausweise, die bis Mitte 2020 ausgestellt wurden, müssen keine Angaben zu den CO₂-Emissionen enthalten. 

Auf Seite 2 des Energieausweises finden Sie die Einstufung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes auf einem dem farbigen Bandtacho. Generell ist es hilfreich, den tatsächlichen Endenergiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr zu prüfen, zu bedenken, mit welchem Energieträger dieser erzeugt wird, und dies mit zukunftsfähigen Standards wie der Wärmepumpe zu vergleichen.

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