Schadstoffarm bauen und renovieren

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Wer eine schadstoffarme Innenraumluft sicherstellen will, muss ein höheres Maß an Gesundheits- und Umweltstandards verlangen als die rechtliche Regelungen dies für Bauprodukte zurzeit vorschreiben.
Grünes haus in Landschaft

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bauprodukte müssen noch immer nicht auf Schadstoffe oder ausgasende Substanzen (Emissionen) geprüft werden, obwohl die Voraussetzung auf EU-Ebene dafür geschaffen sind.
  • Suchen Sie gezielt nach Handwerker:innen und Architekt:innen, die sich mit „gesundem Bauen“ auskennen.
  • Wenn Sie erfahren möchten, welche Produkte bei Ihnen verarbeitet werden, müssen Sie dies vorher schriftlich vereinbaren.
  • Unsere Muster-Leistungsbeschreibung als Ergänzung für Muster-Verträge kann eine schadstoffarme Produktauswahl und die Weitergabe von Produktinformationen vertraglich regeln.
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Bauvorhaben und Renovierungen sind Projekte, bei denen die Gesundheitsverträglichkeit der verwendeten Produkte unbedingt mit bedacht werden sollte. Denn bislang ist das Baurecht eher auf die Abwehr akuter Gefahren und kaum auf gesundheitliche Vorsorge ausgerichtet. Außerdem fehlen für Bauprodukte mit europaweit einheitlichen Normen und CE-Zeichen noch immer verpflichtende Vorgaben zur Einhaltung des Gesundheitsschutzes.

Wer eine schadstoffarme Innenraumluft sicherstellen will, muss also ein höheres Maß an Gesundheits- und Umweltstandards verlangen, als die rechtlichen Regelungen dies für Bauprodukte zurzeit vorschreiben.

 

Folgende Tipps helfen Bau- und Renovierungswilligen, Schadstoffquellen zu vermeiden:

Passende Architekten:innen oder Handwerker:innen finden

Auf der Internetseite der Architektenkammer NRW können Sie gezielt nach Architekt:innen mit dem Schwerpunkt ökologisches Bauen suchen. Dazu unter dem Filter "Tätigkeitsschwerpunkt" den Punkt "Ökologisches Bauen/Green Building" auswählen. Auch das Fachpersonal in Öko-Baumärkten kann häufig passende Handwerker:innen empfehlen.

Vorsicht: Auch in Öko-Baumärkten sind nicht alle Produkte automatisch gesundheitsverträglich, beispielweise befinden sich in manchen Lehmfarben allergieauslösende Konservierungsstoffe. Es empfiehlt sich auch hier, auf Siegel bzw. auf die Zusammensetzung zu achten. Fragen Sie bei Bauschäumen, Dichtungsmassen, Farben, Klebern etc. nach Sicherheitsdatenblättern und technischen Merkblättern. Bei größeren Renovierungsmaßnahmen behalten Architekt:innen gewerkübergreifend im Blick, dass beim Gebäude am Ende alles stimmig ist. Das heißt zum Beispiel, dass die verwendeten Materialien aufeinander abgestimmt sowie Feuchteschutz und Luftwechsel gewährleistet sind.

Gemeinsam planen

Als Bau- und Renovierungswillige sollten Sie Architekt:innen und Handwerker:innen genau schildern, welche Erwartungen Sie an die Gesundheitsverträglichkeit von Bauprodukten haben und ob bei den Bewohner:innen besondere gesundheitliche Probleme – etwa Allergien oder Atemwegserkrankungen – berücksichtigt werden müssen. Bei der Planung sollten Sie Produkte mit einfacher, klarer Zusammensetzung komplizierten Verbundmaterialien vorziehen. Auch das eigene Lüftungsverhalten sollten Sie thematisieren.

Schadstoffe wirksam vermeiden

Bevor die Bau- und Renovierungsmaßnahmen beginnen, sollten Sie vertraglich vereinbaren, dass emissionsgeprüfte, also auf ausgasende Chemikalien getestete Produkte verbaut werden, die den Standards anerkannter Siegel entsprechen. Das ist sinnvoll, da die gesetzlichen Anforderungen an die Gesundheits- und Umweltverträglichkeit von Bauprodukten bisher unzureichend sind. So müssen z.B. Bodenbeläge wie Teppich oder Laminat nicht auf ausgasende Substanzen getestet werden. Empfehlenswerte Siegel sind beispielsweise natureplus®, das eco-INSTITUT-Label oder der Blaue Engel. Architekt:innen und Handwerker:innen können leider nicht garantieren, dass am Ende die Richt- und Leitwerte des Umweltbundesamtes für Innenraumluft eingehalten werden, die sich am gesundheitlichen Vorsorgeprinzip orientieren.

Sind keine Produkte mit Siegel verfügbar, sollten nur solche verwendet werden, bei denen alle Inhaltsstoffe angegeben sind oder die auf ausgasende Stoffe geprüft wurden. Wer sicher gehen möchte, dass keine problematischen Substanzen und Materialien im Haus verwendet werden, sollte Sie diese vertraglich ausschließen.

Informationspflicht vertraglich vereinbaren

Sie haben nur ein Recht auf Auskunft zu den verarbeiteten Bauprodukten, wenn Sie dies vorher schriftlich vereinbart haben. Hierbei ist wichtig, dass alle im Gebäude verarbeiteten Produkte dokumentiert werden und Ihnen die Unterlagen zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt auch ausgehändigt werden.

Muster-Leistungsbeschreibung für schadstoffarmes Bauen und Renovieren

Hier finden Sie eine Musterleistungsbeschreibung zum Download, die die Auswahl schadstoffarmer Produkte regeln soll. Außerdem legt sie fest, wann Ihnen Informationen zu den Produkten vorgelegt werden müssen. Dadurch dokumentieren Sie, welche Materialien im Haus verarbeitet wurden. Diese Leistungsbeschreibung können Sie individuell im Hinblick auf unerwünschte Materialien oder Allergene ergänzen.

Beratung durch Sachverständige nutzen

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann Sachverständige, die sich mit der Gesundheitsverträglichkeit von Bauprodukten und Innenraumschadstoffen befassen (Suchbegriff "Schadstoffe in Innenräumen"), zur Beratung hinzuziehen. Die helfen, die Anforderungen an schadstoffarme Produkte und Materialien für den Vertrag zu formulieren. Außerdem können Schadstoffexpert:innen auch auf eventuell vorhandene Altlasten in bestehenden Gebäuden hinweisen und Empfehlungen für eine sachgerechte Entfernung oder Sanierung geben. Eine solche Beratung ist eine lohnende Investition, die das Bau- und Renovierungsvorhaben im Verhältnis zu den Gesamtkosten nicht wesentlich verteuert, sich aber am Ende auszahlen kann.

Heimwerker:innen aufgepasst: Auch wer selbst Hand anlegt, sollte nicht wahllos zu irgendeinem Produkt im Baumarktregal greifen. Auf den Internetseiten von Siegeln wie natureplus®, dem eco-INSTITUT–Label oder dem Blauen Engel finden Hobby-Heimwerker:innen geprüfte, schadstoffarme Produkte nach Gruppen geordnet. Vor einer Verwendung sollten stets die Hinweise zur Verarbeitung und das technische Merkblatt beachtet werden. Denn manche Geruchs- oder Problemstoffe entstehen erst durch Fehler bei der Anwendung oder ungünstige Kombination von Produkten.

Sitzsack und Gefahrensymbol Gesundheitsgefahr

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