Alten Bodenbelag auf Schadstoffe prüfen: Wer kann weiterhelfen?

Stand:
Ich wohne in einem ca. 60 Jahre alten Haus und möchte die Böden auf Schadstoffe prüfen lassen. Wer kann mir da weiter helfen?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei Bodenbelägen aus den 1960er Jahren sind verschiedene Schadstoffe möglich.
  • Eine chemische Analyse sollte erfolgen, bevor alte Bodenbeläge entfernt werden bzw. wenn diese bereits Schäden aufweisen, um die Ausführenden und Gebäudenutzer:innen vor Schadstoffen zu schützen.
Off

Detaillierte Antwort:

Bei bestimmten älteren Bodenbelägen ist eine solche Untersuchung notwendig, ganz besonders, wenn die Bodenbeläge beschädigt sind oder bevor diese ausgebaut werden sollen. So wurden Parkett und andere Bodenbeläge etwa bis Ende der sechziger Jahre mit PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)-haltigem Teerkleber verklebt. Die Stiftung Warentest wies in solchen Klebern teilweise zusätzlich PCB (Polychlorierte Biphenyle), Dioxine und Furane nach. Auch mit Asbest im Kleber oder im Estrich muss unter Umständen gerechnet werden.

Außerdem können in dem Zeitraum asbesthaltige Floor-Flex-Platten und Cushion-Vinyl-Beläge verlegt worden sein, eventuell ebenfalls mit PAK-haltigem Kleber. Falls Sie die Bodenbelagsprobe selbst nehmen, sollten Sie sich von dem ausgewählten Labor eine genaue Anleitung zur Probenahme geben lassen, da bei Verdacht auf Asbest ansonsten die Gefahr einer Faserfreisetzung besteht. Hier finden Sie beispielweise entsprechende Experten (meist nach Postleitzahl geordnet):

 

Weitere Informationen zur Schadstoffuntersuchung finden Sie auf unserer Internetseite.

Hier finden Sie Hinweise zur Entfernung von teerverklebten Bodenbelägen. Falls der Bodenbelag Asbest enthalten sein sollte, finden Sie hier allgemeine Informationen zum Thema Asbest sowie Hinweise, was Sie bei der Entfernung beachten müssen.

Quellen:

PAK - Gesundheitsgefahr durch Parkettböden

Stiftung Warentest „Parkettkleber – noch giftiger!"

 


Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf diese Verbraucheranfrage den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer jeweiligen Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Expertenantwort entstand in der Online-Schadstoffberatung der Verbraucherzentrale NRW

Sitzsack und Gefahrensymbol Gesundheitsgefahr

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