Frostschutzmittel: Darf Methanol enthalten sein?

Stand:
Darf Frostschutzmittel noch Methanol enthalten?
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Seit dem 09. Mai 2019 dürfen Scheibenwaschflüssigkeiten oder Scheibenfrostschutzmittel, die mehr als 0,6 Prozent Methanol enthalten,  nicht verkauft werden. Frostschutzmittel darf auf keinen Fall in Getränkeflaschen umgefüllt werden. Menschen, die Methanol trinken, können erblinden oder sogar sterben.

Quellen:

  • VERORDNUNG (EU) 2018/589 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Methanol      https://eur-lex.europa.eu_1
  • Berichtigung der Verordnung (EU) 2018/589  zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Methanol https://eur-lex.europa.eu_2
  • Artikel zur Methanolvergiftung https://www.diepta.de

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