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Seit dem 09. Mai 2019 dürfen Scheibenwaschflüssigkeiten oder Scheibenfrostschutzmittel, die mehr als 0,6 Prozent Methanol enthalten, nicht verkauft werden. Frostschutzmittel darf auf keinen Fall in Getränkeflaschen umgefüllt werden. Menschen, die Methanol trinken, können erblinden oder sogar sterben.
Quellen:
- VERORDNUNG (EU) 2018/589 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Methanol https://eur-lex.europa.eu_1
- Berichtigung der Verordnung (EU) 2018/589 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Methanol https://eur-lex.europa.eu_2
- Artikel zur Methanolvergiftung https://www.diepta.de