Kartoffelpüree mit Zwiebel-Apfel-Gemüse

Dieses Gericht kombiniert süß-herzhafte Äpfel und Zwiebeln mit cremigem Kartoffelpüree.
Apfel-Zwiebel-Gemüse und Kartoffelpüree
Off

Zutaten (für 4 Portionen):Besteck

  • 1,5 kg mehlig kochende Kartoffeln
  • 4 große Zwiebeln
  • 1 EL Rapsöl
  • 1 Prise Zucker
  • 2 große Äpfel
  • Jodsalz, Pfeffer
  • 300 ml Reisdrink
  • 20 g (vegane) Margarine
  • 1 Messerspitze Muskat

 

Tipp: Dazu passt zum Beispiel ein grüner Salat.

 

Zubereitung:Topf

  1. Schälen Sie die Kartoffeln und kochen Sie sie in Salzwasser für etwa 20 Minuten weich.
  2. Schälen Sie die Zwiebeln und schneiden Sie sie in halbe Ringe.
  3. Erhitzen Sie das Rapsöl in einer Pfanne, braten Sie die Zwiebeln zusammen mit einer Prise Zucker an und lassen Sie sie leicht bräunen.
  4. Würfeln Sie die Äpfel, geben Sie sie nach ca. 10 Minuten zu den Zwiebeln und braten Sie alles weitere 5 Minuten an. Schmecken Sie mit Salz und Pfeffer ab.
  5. Gießen Sie die gekochten Kartoffeln ab, erwärmen Sie kurz Reisdrink und Margarine im Topf und zerstampfen beides mit den Kartoffeln.
  6. Schmecken Sie alles mit Salz, Pfeffer und Muskat ab und servieren es mit dem Zwiebel-Apfel-Gemüse.

Guten Appetit!

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.