Kartoffelplätzchen

Sie haben Reste vom Kartoffelpüree übrig? Die knusprigen Kartoffelplätzchen aus Kartoffelbrei werden wie Frikadellen in der Pfanne gebraten.
Kartoffelplätzchen
Off

Zutaten (für 1 Portion als Beilage):Besteck

  • 150 g Kartoffelpüree
  • 1 Ei (oder 1 Eigelb, wenn es übrig ist)
  • 1 EL Semmelbrösel (oder blütenzarte Haferflocken oder gemahlene Haselnüsse)
  • Weizenvollkornmehl zum Formen
  • Öl zum Braten
     
Für eine rein pflanzliche Variante:
Das Ei lässt sich durch 1 – 2 EL Stärke ersetzen, die mit etwas Wasser dicklich angerührt wird.

Zubereitung:Topf

  1. Das Kartoffelpüree mit dem Eigelb und den Semmelbröseln verrühren.
  2. Mit bemehlten Händen aus der Masse kleine Kugeln rollen und diese auf einer bemehlten Arbeitsfläche zu Plätzchen formen.
  3. Das Öl in einer Pfanne erhitzen und die Plätzchen darin von beiden Seiten knusprig und goldbraun braten.

Tipp: Zu einem bunten Salat servieren.


Guten Appetit!

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.