Betreutes Wohnen im Alter
Infos in leichter Sprache
zum Thema:
Betreutes Wohnen im Alter

Verständliche Informationen
Die Verbraucherzentrale will, dass alle Menschen die Infos auf der Internet-Seite verstehen.
Deshalb gibt es die Infos auch in leichter Sprache.
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Dieser Text ist eine kurze Zusammenfassung.
Es gibt noch mehr Infos zu diesem Thema.
Den langen Text finden Sie hier: Betreutes Wohnen im Alter
Der lange Text ist nicht in leichter Sprache geschrieben.
Wenn Sie Hilfe brauchen
Wenn Sie älter werden
brauchen Sie vielleicht manchmal Hilfe.
Aber Sie brauchen noch keine Pflege.
Dann können Sie in ein betreutes Wohnen gehen.
Dort bekommen Sie Hilfe.
So können Sie besser leben.
Verschiedene Hilfe möglich
Wenn Sie betreutes Wohnen haben
dann gibt es verschiedene Hilfen.
Zum Beispiel:
- Hausnotruf
- Haus-Meister
- Reinigungs-Dienst
- Wäsche-Hilfe
- Pflege-Hilfe
- Fuß-Pflege
Manche Hilfen müssen Sie extra bezahlen.
Fragen Sie nach.
Mehrere Verträge
Wenn Sie betreutes Wohnen haben
dann gibt es oft mehrere Verträge.
Zum Beispiel:
- Miet-Vertrag
- Pflege-Vertrag
- Vertrag über Pflege-Leistungen
Für den Pflege-Vertrag fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Angebote gut anschauen
Wenn Sie betreutes Wohnen suchen
dann besuchen Sie die Wohn-Anlage vorher.
Schauen Sie sich Angebote genau an.
Vergleichen Sie die Preise.
Manche Senioren-Residenzen heißen betreutes Wohnen.
Aber Sie müssen genau hinschauen.
Oft sind das Pflege-Heime.
Sie kosten mehr als betreutes Wohnen.

Sie können auch bei anderen Stellen nachfragen.
Zum Beispiel:
- bei Ihrer Stadt-Verwaltung
- bei Ihrer Orts-Verwaltung
- bei der Pflege-Kasse
Da gibt es oft Listen für betreutes Wohnen.
Die Wohnung muss passen
Die Wohnung muss viele Sachen in der Nähe haben.
Es soll Arzt-Praxen und Apotheken in der Nähe geben.
Die Wohnung soll groß genug sein.
Die Wohnung soll barrierefrei sein.
Es soll einen Aufzug zu der Wohnung geben.
Eine Ansprech-Person bei der Wohnung
Das ist eine Person zum Reden.
Die Ansprech-Person hilft Ihnen.

Die Ansprech-Person macht keine Pflege.
Sie hilft Ihnen bei vielen Sachen.
Zum Beispiel:
- bei Fragen zu Ämtern
- bei Veranstaltungen
- bei Ausflügen
Die Ansprech-Person kann mehr Hilfe für Sie finden.
Zum Beispiel:
- einen Pflege-Dienst
- Essen auf Rädern
Ein Haus-not-ruf ist wichtig

Es soll in der Wohn-Anlage einen Haus-not-ruf geben.
Da kann man immer Hilfe rufen.
Das gilt für jeden Tag im Jahr.
Und es gilt für jede Uhr-Zeit.
Sie sollen den Notruf überall auslösen können:
- in Ihrer Wohnung
- in der Wohn-Anlage
Fragen Sie in der Wohn-Anlage nach.
Gebäude-management
Gebäude-management ist Hilfe im Haus.
Management spricht man: mänädsch-ment.
Das bedeutet:
Jemand macht:
- die Räume sauber
- macht Arbeiten am Garten und den Wegen.
- macht den Winter-Dienst
- stellt die Müll-Behälter raus
Das Gebäude-management muss immer erreichbar sein.
Das bedeutet:
Sie können immer da anrufen.
Sie müssen die Telefon-Nummer kennen.
Und die Telefon-Nummer muss im Haus sichtbar hängen.
Vertrag für die Wohnung
Sie brauchen einen Vertrag für die Wohnung.
Das kann ein Miet-Vertrag sein.
Oder ein Kauf-Vertrag.
Vertrag muss genau sein
Im Vertrag muss stehen:
- wo ist die Wohnung
- die Nummer der Wohnung

- wie groß ist die Wohnung
- was ist in der Wohnung
Vorsicht: das Wort alters-gerecht ist nicht genau.
Schauen Sie die Wohnung genau an.
Sie sollen sich gut darin bewegen können.
Rat holen
Wenn Sie unsicher sind
Dann holen Sie sich Rat.
Die Verbraucherzentrale kann helfen.

Klick

https://www.verbraucherzentrale.de/beratung
Da können Sie Ihr Bundesland wählen.
Da finden Sie die Telefon-Nummer.
Da können Sie fragen.
Das Rathaus-Bild ist von ©npridik.de

Alle anderen Bilder von Lebenshilfe Bremen e.V., Waller Heerstraße 55, 28217 Bremen
Der Text wurde von der KI SummAI GmbH, Tal 44, 80331 München übersetzt
und in der VZ-RLP redaktionell bearbeitet.
Manchmal bezeichnen auch Seniorenresidenzen und Wohnstifte ihre Angebote als betreutes Wohnen: Hier sollten Sie genau hinschauen, ob sich dahinter nicht doch letztlich das Angebot eines normalen Pflegeheimes verbirgt. Dabei sind Seniorenresidenzen und Wohnstifte oft teurer als normale stationäre Pflegeeinrichtungen.
Eine gewisse Orientierung bieten Qualitätssiegel. Spezielle Siegel für das Betreute Wohnen gibt es zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg. Einzelne Wohnanlagen sind auch nach DIN Norm 77800:2023-10 für Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Service Wohnen für Senioren zertifiziert. Betroffene können sich außerdem bei ihrer Kommune, in ihrem Landkreis, bei Pflegenetzwerken oder der Pflegekasse erkundigen, ob es Listen gibt, die Anbieter erfassen und Leistungsangebote gegenüberstellen. Einige Städte, Kommunen und Landkreise verfügen über solche Angebote.
Welche Leistungen werden im Service-Wohnen angeboten?
Der Umfang der angebotenen Leistungen im Service-Wohnen kann von Einrichtung zu Einrichtung sehr unterschiedlich ausfallen. Kennzeichnend für Service-Wohnen sind die Bestandteile Wohnen und Service.
Wohnen
Betreiber:innen stellen eine Miet- oder Eigentumswohnung zur Verfügung. Größe, Ausstattung und Zuschnitt der Wohnungen sowie Lage und Anbindung im Quartier können sehr verschieden sein, sollen aber den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen. Dazu gehören barrierefreie oder zumindest barrierearme Wohnungen, medizinische Versorgung durch Arztpraxe und Apotheken in der Nähe.
Serviceleistungen
Der Umfang der Serviceleistungen kann sehr unterschiedlich sein: einige Häuser bieten kaum mehr als Tätigkeiten des Gebäudemanagements an. In anderen haben Sie eine Ansprechperson, die regelmäßig in der Anlage erreichbar ist. Entscheidend sind vor allem Ihr Hilfebedarf und Ihre Erwartungen und Wünsche für die Zukunft. Gesunde, ältere Menschen sind mit dem Hausmeistermodell oder der Ansprechperson oft sehr zufrieden. Haben Sie einen größeren Hilfebedarf, sollten Sie eine Einrichtung mit umfangreicheren Unterstützungsmöglichkeiten vorziehen. Die Serviceleistungen gliedern sich meist in Grundleistungen und Wahl- oder Zusatzleistungen. Hier sollten Sie die Kosten genau prüfen. Es können sich Kostenfallen verbergen.
Grundleistungen
Damit die Bezeichnung Betreutes Wohnen ihre Berechtigung hat, sollte ein gewisser Umfang an Grundleistungen garantiert sein. Das Pauschalpaket ist umso preisgünstiger, je weniger Leistungen enthalten sind.
Folgendes sollte enthalten sein:
- Eine Ansprechperson
Betreutes Wohnen bedeutet nicht, dass Ihnen rund um die Uhr eine individuelle Betreuungskraft zur Verfügung steht, sondern dass Sie eine Ansprechperson haben, die notwendige Hilfen organisiert. Diese sollte regelmäßige Sprechzeiten in der Wohnanlage haben, mindestens einmal pro Woche. Im Urlaubs- und Krankheitsfall sollte es eine Vertretung geben.
Die Ansprechperson erbringt selbst keine Pflegeleistungen. Sie soll Sie bei der Organisation des alltäglichen Lebens unterstützen, bei behördlichen Fragen helfen, Veranstaltungen oder Ausflüge organisieren und bei Bedarf Dienstleistungen vermitteln, wie etwa einen Pflegedienst oder Essen auf Rädern.
- Ein Hausnotruf
Der Hausnotruf kann innerhalb der Wohnanlage mit eigenem Personal oder über ein externes Dienstleistungsunternehmen mit einer Notrufzentrale organisiert sein. Die Zentrale muss 365 Tage rund um die Uhr besetzt sein. Die Auslösung des Notrufes per Funk soll von jeder Stelle der Wohnung und auch der Wohnanlage aus möglich sein. Die Freischaltung des Notrufes innerhalb eines Werktags können Sie als Wahlleistung vereinbaren.
- Das Gebäudemanagement
Es ist für die Pflege und Instandhaltung der Gemeinschaftseinrichtungen der Wohnanlage verantwortlich. Dazu gehören die Wartung und Reinigung von Gemeinschaftsräumen, die Pflege der Freiflächen, der Winterdienst und das Herausstellen der Müllbehälter. Wichtig ist außerdem die regelmäßige Anwesenheit im Haus und in dringenden Fällen die verlässliche Erreichbarkeit, zum Beispiel über Mobiltelefon. Die Telefonnummer sollte Ihnen bekannt sein und an gut zugänglicher Stelle ausgehängt werden.
Gut zu wissen: Tätigkeiten des Gebäudemanagements innerhalb der einzelnen Wohnungen gehören in der Regel nicht zum Aufgabenbereich, der über die Grundpauschale abgedeckt ist, sondern können gegebenenfalls individuell hinzugebucht werden.
Wahl- oder Zusatzleistungen
Das sind Leistungen, die über die Grundleistungen hinausgehen. Sie können Sie je nach persönlichem Bedarf frei wählen. Sie sind aber nicht verpflichtet, sie zu nutzen.
Zusatzleistungen sind zum Beispiel Haushaltshilfen, die die Wohnung reinigen, Wäsche- und Bügelservice, Essen auf Rädern, ambulante Pflege sowie Fuß- und Haarpflege. In der Regel vermittelt die Ansprechperson diese Leistungen. Sie können sich aber auch selbst darum kümmern. Die Leistungen rechnen Sie dann direkt mit dem Dienstleistungsunternehmen ab.
Welche Verträge muss ich abschließen?
Vor dem Einzug in eine Einrichtung des Betreuten Wohnens müssen Sie ist einen Miet- oder Kaufvertrag für die Wohnung sowie einen Dienstvertrag für die vereinbarten Grundleistungen abschließen. Je nach persönlicher Situation müssen Sie gegebenenfalls bei Einzug oder später weitere Verträge abschließen, etwa für Wahlleistungen oder wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst brauchen.
Miet- oder Kaufvertrag
- Die Wohnung sollte im Miet- bzw. Kaufvertrag genau beschrieben werden mit Angabe der Appartementnummer, der Größe und der Ausstattung der einzelnen Räume. SEien Sie vorsichtig bei Formulierungen wie altersgerecht. Sie sind nicht aussagekräftig und nicht gesetzlich geregelt. Stattdessen sollten Sie sich die Barrierefreiheit der Wohnung nach DIN 18040 Teil 2 zusichern lassen. Auch die Einhaltung der DIN 77800:2023-10 für Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Service Wohnen für Senioren ist nicht verpflichtend vorgeschrieben. Sie sollten diese daher ebenfalls vertraglich festhalten.
- Der Mietvertrag sollte eine genaue Aufstellung der Kosten enthalten: Wie hoch ist die Miete? Was ist in den Nebenkosten enthalten? Welche Kosten werden pauschal, welche nach Verbrauch berechnet?
- Die Miethöhe sollte sich am ortsüblichen Mietniveau für vergleichbare Wohnungsangebote zuzüglich angemessener Zuschläge für besondere bauliche Ausstattung und die Gemeinschaftsflächen orientieren.
- Der Mietvertrag sollte grundsätzlich unbefristet geschlossen werden. Sie sollten außerdem darauf achten, dass Ihnen nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden darf.
Dienstvertrag
- Der Dienstvertrag regelt die Grundleistungen wie beispielsweise den Hausnotruf oder die Sprechzeiten der Ansprechperson. Er wird häufig auch als Betreuungsvertrag oder Service-Vertrag bezeichnet oder aber auch Pflegevertrag. Dieser Dienstvertrag ist in der Regel an den Mietvertrag gekoppelt und kann nicht unabhängig vom Mietvertrag geschlossen oder gekündigt werden.
- Aus dem Dienstvertrag sollte genau hervorgehen, welche Leistungen angeboten werden, insbesondere was den Umfang und die zeitliche Ausdehnung betrifft. Begriffe wie "regelmäßig" oder "angemessen" können unterschiedlich ausgelegt werden und zu Auseinandersetzungen führen.
Weitere Verträge
- Häufig werden als Zusatzleistungen zum Beispiel Haushaltshilfen zum Reinigen der Wohnung oder Wäsche- und Bügelservice, Essen auf Rädern oder Fuß- und Haarpflege angeboten. Über diese Leistungen schließen Sie in der Regel gesonderte Verträge, die nicht mit dem Miet- und Dienstvertrag verbunden sind. Sie können Sie deshalb unabhängig kündigen.
- Oft liegt beim Einzug in eine Einrichtung des Betreuten Wohnens noch keine Pflegebedürftigkeit vor. Das kann sich im Laufe der Zeit ändern. Häufig soll auch dann das "Betreute Wohnen" für pflegebedürftige Menschen eine Alternative zum Leben in einem Pflegeheim darstellen. Die Pflegeleistungen übernimmt dann ein ambulanter Pflegedienst, den die Ansprechperson des Service-Wohnens im Rahmen der vereinbarten Unterstützungsleistungen vermitteln kann.
- Mit diesem Pflegedienst müssen Sie einen schriftlichen Vertrag über die Pflegeleistungen abschließen, die erbracht werden sollen und entsprechend abgerechnet werden.
Was kostet "Betreutes Wohnen"?
Die Kosten des Betreuten Wohnens unterliegen der freien Preisgestaltung durch diejenigen, die Ihnen die Wohnung anbieten. Sie können je nach Angebot und Nachfrage und regionalem Preisgefüge sehr unterschiedlich ausfallen. Wohnungen in der Stadt sind meist teurer als in ländlichen Regionen. Wenn Sie also auf der Suche nach einer Wohnung im Betreuten Wohnen sind, sollten Sie zunächst mit Ihren Angehörigen überlegen, in welcher Region die Einrichtung angesiedelt sein sollte.
Die nachfolgenden Zahlen dienen nur als Richtwerte.
Wohnen
- Bei den Kosten müssen Sie unterscheiden, ob es sich um den Kauf oder die Miete einer Wohnung handelt. Die Kosten liegen in der Regel etwa zehn Prozent über der ortsüblichen Netto-Kaltmiete beziehungsweise dem Kaufpreis. Grund dafür ist vor allem die Ausstattung, beispielsweise eine barrierefreie Gestaltung der Wohnung oder der vorhandene Aufzug.
- Für die Mietwohnung müssen Sie die Nettokaltmiete und die Mietnebenkosten für Heizung, Strom, Wasser und Abwasser sowie Müllabfuhr zahlen.
- In etlichen Städten und Kreisen gibt es einen Mietspiegel. Dieser enthält eine zusammenfassende Übersicht über die ortsüblich gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage (= ortsübliche Vergleichsmiete). Dieser Mietspiegel bietet Ihnen eine Orientierung, wenn Sie einen Platz im Betreuten Wohnen suchen. Nähere Informationen bekommen Sie bei den Kommunen oder Mietervereinen.
- Der Kaufpreis einer Eigentumswohnung im Betreuten Wohnen variiert von Region zu Region und hängt maßgeblich von der Lage und Ausstattung der Wohnung ab.
Dienstleistungen
- Die Leistungen werden als feste Pauschale vergütet, die Sie monatlich zahlen. Sie müssen sie auch dann zahlen, wenn Sie keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch genommen haben.
- Ein allgemeiner Vergleich der Grundleistungen nur nach den Kosten ist nicht sehr aussagekräftig. Die für diese Kosten eingekauften Leistungen können vom Umfang her sehr voneinander abweichen. Deshalb sollten Sie genau nachfragen, was in der jeweiligen Grundpauschale enthalten ist und diese Leistungen und Kosten gegenüberstellen. Bei Vertragsunterzeichnung sollten Sie darauf achten, dass alle Grundleistungen im Vertrag schriftlich aufgeführt sind.
- Auch hier gilt: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Bei einer regelmäßig im Haus anwesenden Ansprechperson, Hausmeisterservice und einem Hausnotruf liegen die Kosten der Grundleistungen meist zwischen 100 und 150 Euro pro Monat. In Residenzen mit Maximalbetreuung kann die Grundpauschale auch schon mit einigen Hundert Euro zu Buche schlagen.
- Wahlleistungen, wie die Inanspruchnahme eines Mahlzeitendienstes oder anderer hauswirtschaftlicher Hilfen, sind in der Regel nicht durch den Grundservice abgedeckt.
Wie kann ich das Service-Wohnen finanzieren?
Die Kosten für das Betreute Wohnen müssen Sie in der Regel aus eigenen Mitteln bestreiten. Dies gilt sowohl für die Mietkosten als auch für die Service- und Wahlleistungen.
Unter bestimmten finanziellen Voraussetzungen ist es jedoch möglich, dass andere Stellen einen Teil der Kosten übernehmen.
Wohnberechtigungsschein
Es gibt einige wenige Einrichtungen des Betreuten Wohnens, deren Bau öffentlich gefördert wurde. Der Mietpreis für diese Wohnungen liegt unter den ortsüblichen Mieten. Für solche Wohnungen mit öffentlicher Förderung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Diesen gibt es beim zuständigen Wohnungsamt.
Wohngeld
Das Wohngeld hilft Ihnen bei Ihren Wohnkosten, wenn Sie wenig Einkommen haben. Unter bestimmten Voraussetzungen wird es auch im Betreuten Wohnen als Mietzuschuss gewährt. Wohngeld wird für jeden Einzelfall abhängig von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete oder Belastung und dem anrechenbaren Gesamteinkommen berechnet. Antragsformulare bekommen Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde.
Leistungen des Sozialamtes
- Vor dem Einzug in das Betreute Wohnen:
Beziehen Sie Leistungen vom Sozialamt? Dann sollten Sie die Kostenfrage vor dem Umzug in eine Einrichtung mit dem zuständigen Sozialamt klären. Sind die Kosten im Betreuten Wohnen im Sinne der Sozialhilfe angemessen, dann kann das Amt die Mietkosten und die Grundpauschale übernehmen. Allerdings gibt es keine einheitlichen Regelungen, ob und in welcher Höhe sich Sozialämter beteiligen.
- Wer bereits im Betreuten Wohnen lebt:
Reichen Ihre eigenen Einkünfte und angespartes Vermögen nicht mehr aus, so kann unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt leisten. Da die Leistungen erst ab Antragstellung gewährt werden, sollten Sie rechtzeitig einen Antrag beim Sozialamt stellen.
Grundsicherung
Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung für ältere und erwerbsgeminderte Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Den Antrag müssen Sie beim Grundsicherungsamt des örtlichen Sozialamts stellen.
Leistungen der Pflegeversicherung
Die Pflegekasse gewährt keine Leistungen für Miete und Service im Betreuten Wohnen. Allerdings kann die Pflegeversicherung Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes mitfinanzier, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt.
- Die Pflegekassen können bei Pflegebedürftigkeit auch die Kosten für den Hausnotruf übernehmen, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
- Eine Barrierefreiheit der Wohnung im Betreuten Wohnen ist nicht verpflichtend vorgeschrieben. Daher kann die Pflegekasse auch einen Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfelds gewähren.
Leistungen der Krankenversicherung
Ist beispielsweise das Wechseln eines Verbandes erforderlich oder muss Insulin gespritzt werden, so handelt es sich um eine medizinische Behandlungspflege, deren Kosten die Krankenkasse übernimmt. Die Krankenkasse kann darüber hinaus auch notwendige Hilfsmittel wie Rollatoren oder Spezialmatratzen zur Vermeidung von Druckgeschwüren bei bettlägerigen Patienten finanzieren. Voraussetzung ist neben dem Antrag eine entsprechende Verordnung des ärztlichen Fachpersonals, bei dem Sie in medizinischer Behandlung sind.
Was sollte ich vor einem Umzug in eine Einrichtung des Betreuten Wohnens beachten?
- Betreutes Wohnen ist für die Menschen eine gute Alternative, die noch so gesund und eigenständig sind, die weitgehend selbstständig leben können und nur geringfügige Unterstützung benötigen. Die baulichen Voraussetzungen können besser auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet sein als die in der bisherigen Wohnung. Außerdem kann im Notfall schnelle Hilfe organisiert werden, was vielen älteren Menschen Sicherheit gibt.
- Steht der Entschluss fest, dass ein Umzug aus der bisherigen Wohnung ansteht, sollten Sie in Ruhe überlegen, welche Wohnalternative die richtige sein könnte. Bei den meisten Wohnungen des Betreuten Wohnens bestehen lange Wartezeiten. Oft vergeht viel Zeit, bis Sie eine Wohnung anmieten können. Daher sollten Sie einen Umzug in ein Betreutes Wohnen frühzeitig planen.
- Sollten Sie sich dafür entschieden haben, in eine Einrichtung des Betreuten Wohnens umzuziehen, sollten Sie sich mehrere in Frage kommende Einrichtungen anschauen und die Leistungsangebote vergleichen.
- Abbildungen und Informationen zu den möglichen Einrichtungen bekommen Sie im Internet. So können Sie die eigenen Vorstellungen mit den Angaben der Einrichtungen vergleichen. Manche Bundesländer bieten hierzu Übersichtsportale an. Fordern Sie Informationsmaterial über die Anlage, Preise, Miet- und Serviceverträge und die Hausordnung an. In manchen Kommunen und Landkreisen gibt es Listen von Anbietern, bei denen Angebote und Leistungsspektrum gegenübergestellt werden.
- Um einen persönlichen Eindruck von den Einrichtungen zu bekommen, sollten Sie mit einer Vertrauensperson mehrere Domizile besichtigen. So können Sie wichtige Eindrücke austauschen.
- Wenn Sie selbst nicht zu einer Besichtigung in der Lage sind, sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens beauftragen, sich die Einrichtungen anhand einer persönlichen Checkliste intensiv anzuschauen.
- Einen vertiefenden Eindruck vermittelt außerdem ein Gespräch mit demjenigen, der die Wohnung vermietet oder baut. Lassen Sie sich in Ruhe alles zeigen. Klären Sie Fragen hinsichtlich der Wohnung wie Größe, Ausstattung oder Barrierefreiheit, Kosten und deren Festlegung im Miet- oder Kaufvertrag. Fragen Sie auch nach konkreten Aufnahmebedingungen wie Mindestalter oder Wohnberechtigungsschein.
- Sprechen Sie mit der verantwortlichen Person der Betreuungsträgerschaft. Informieren Sie sich über Art und Umfang der Serviceleistungen. Ist die Ansprechperson qualifiziert und regelmäßig erreichbar? Ist die Person des Gebäudemanagements regelmäßig im Haus und in dringenden Fällen zuverlässig erreichbar? Welche Aufgaben übernimmt sie? Wie ist der Hausnotruf organisiert (eigenes Personal, extern)? Werden weitere Dienstleistungen (hauswirtschaftlich, pflegerisch) vermittelt? Gibt es Möglichkeiten der Pflege bei Krankheit und bei dauernder Pflegebedürftigkeit? Welche weiteren Serviceleistungen gibt es? Welche Kosten fallen dafür an?
- Auch ein Gespräch mit der Ansprechperson und mit anderen Menschen, die dort bereits wohnen, kann sehr hilfreich sein.
- Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit, an einer Veranstaltung teilzunehmen.
- Wichtig ist, auf die Größe und Ausstattung der Wohnung zu achten. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf das Badezimmer sowie die Küchenausstattung gelegt werden. Entspricht die Wohnung auch ansonsten den eigenen Bedürfnissen? Welche eigenen Möbel passen in die neue Wohnung und können mitgebracht werden?
- Ist die Anlage eher zentral oder abseits gelegen? Sind Geschäfte, ärztliches Fachpersonal, Apotheken, öffentliche Verkehrsmittel, Grünanlagen oder kulturelle Angebote gut erreichbar? Wie sind Zugang, Hauseingang, Flure, Treppen und Aufzüge gestaltet? Welche Gemeinschaftsräume gibt es und sind diese ansprechend gestaltet und gut erreichbar? Gibt es gut zugängliche Außenflächen oder einen Garten?









