Mehr Transparenz bei Amazon, ebay und Co.

Stand:
Seit 28. Mai gelten neue Infopflichten für Online-Marktplätze und Vergleichsportale.
Mann mit Smartphone und Bewertungssternen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Online-Marktplätze müssen angeben, ob der Verkäufer ein Unternehmer ist.
  • Auch müssen sie darüber informieren, welche Hauptkriterien sie zum Ranking in ihrer Ergebnisliste verwendet haben.
  • Anbieter müssen Maßnahmen zur Überprüfung der Echtheit von Bewertungen transparenter machen.
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Wer im Internet das beste Angebot für ein bestimmtes Produkt sucht, begegnet oft vielen Versprechungen, aber wenigen stichhaltigen Informationen. Wie ein Ranking auf einem Vergleichsportal entsteht oder woher die Kundenbewertungen stammen, ist in der Regel nur schwer nachvollziehbar. Die Umsetzung einer europäischen Richtlinie in deutsches Recht sorgt seit dem 28. Mai mit neuen Informationspflichten für mehr Klarheit. Insbesondere für die Platzierung des Angebots gibt es strengere Vorgaben, die mehr Transparenz für Verbraucher:innen schaffen sollen:

Wer ist mein Vertrags- und Ansprechpartner?

Verkaufsplattformen wie Amazon oder Ebay, auf denen Verbraucher:innen Verträge mit Dritten schließen können – sogenannte Online-Marktplätze – müssen angeben, ob der Verkäufer ein Unternehmer ist. Das ist wichtig, denn wenn an dem Vertrag kein Unternehmer beteiligt ist, gelten andere Regeln. So gibt es bei einem Vertrag zwischen Privatpersonen kein Widerrufsrecht und auch die Gewährleistungsrechte können eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Zusätzlich müssen die Betreiber von Online-Marktplätzen darüber informieren, wenn sie bestimmte Aufgaben für die auf ihren Portalen gelisteten Verkäufer übernehmen, zum Beispiel den Versand der Ware. In diesen Fällen bleibt der Verkäufer der richtige Ansprechpartner für Fragen zur Vertragsabwicklung. Auch hierüber muss der Online-Marktplatz aufklären.

Wie kommt die Ergebnisliste zustande?

An welcher Stelle ein Angebot in der Ergebnisliste erscheint, ist oft entscheidend dafür, ob Verbraucher:innen das Angebot anklicken und sich weiter damit beschäftigen. Online-Marktplätze müssen deshalb darüber informieren, welche Hauptkriterien sie zur Festlegung des Rankings verwendet haben. Dies kann zum Beispiel die Anzahl der Aufrufe, das Datum der Einstellung oder auch die Bewertung des Angebots sein. Vergleichsportale müssen kenntlich machen, welche Unternehmen sie in ihr Ranking einbeziehen. Oft bilden die Angebotsübersichten nämlich nicht den gesamten Markt ab.

Wie wird ein Angebot bewertet?

Online-Bewertungen sind für viele eine wichtige Informationsquelle beim Einkaufen geworden. Blind vertrauen sollte man den Bewertungen jedoch nicht. Anbieter, die selber Verbraucherbewertungen veröffentlichen, müssen zumindest erläutern, ob sichergestellt ist, dass die Bewertungen von Verbraucher:innen stammen, die die beurteilten Produkte wirklich erworben oder verwendet haben. Soweit der Anbieter Maßnahmen zur Überprüfung der Echtheit der Bewertungen durchführt, muss er auch angeben, ob sämtliche Bewertungen – positive wie negative – veröffentlicht oder nach welchen Regeln bestimmte Bewertungen aussortiert werden.