Fleisch sicher zubereiten

Stand:
Für einen unbeschwerten Fleischgenuss ist es wichtig auch bei der Zubereitung peinlich genau auf Hygiene zu achten. Besonders Geflügelfleisch ist häufig mit krankheitserregenden Keimen belastet.
Geschnittenes Geflügel

Das Wichtigste in Kürze:

  • Rohes Fleisch darf nicht mit anderen Lebensmitteln, die roh verzehrt werden, z.B. Salat oder Desserts, in Berührung kommen.
  • Garen Sie Fleisch immer gut durch.
  • Um eine Übertragung von Keimen von rohem Fleisch auf gegartes Fleisch (Grillgut oder Fondue) zu vermeiden, verwenden Sie verschiedene Gabeln, Grillzangen und Teller.
On

Tipps zum Umgang mit rohem Fleisch

Für einen unbeschwerten Fleischgenuss ist es wichtig auch bei der Zubereitung peinlich genau auf Hygiene zu achten. Fleisch, besonders Geflügelfleisch, kann mit krankheitserregenden Keimen (z.B. Campylobacter und Salmonellen) belastet sein.

  • Rohes Fleisch und Fleischverpackungen dürfen nicht mit anderen Lebensmitteln in Berührung kommen, die nicht mehr erhitzt werden. Das gilt gleichermaßen für Rohes und bereits Gegartes!
  • Verwenden Sie auch beim Grillen oder Fondue separates Besteck und Teller für rohes und gegartes Fleisch.
  • Rohes Fleisch und Geflügel nicht waschen! Beim Berühren des Fleisches und beim Abspülen unter dem Wasserhahn können die Bakterien über die Hände und mit Wasserspritzern in der Küche verteilt werden. Besser direkt z. B. mit einer Gabel aus der Verpackung nehmen und auf den Grill oder in die Pfanne geben.
  • Wenn Ihre Hände, die Arbeitsflächen und -geräte mit rohem Fleisch in Kontakt waren, säubern Sie diese gut mit heißem Wasser und Spülmittel. Wechseln Sie Spül- und Wischlappen anschließend aus.
  • Garen Sie Fleisch immer gut durch, denn so werden Bakterien unschädlich gemacht! Dafür sollte das Fleisch im Inneren mindestens 70 °C für zwei Minuten erreichen. Fleisch ist durchgegart, wenn der austretende Fleischsaft klar ist und sich bei Geflügel das Fleisch leicht von den Knochen ablösen lässt.
  • Lassen Sie gefrorenes Fleisch im Kühlschrank auftauen, fangen Sie die Auftauflüssigkeit auf und schütten Sie diese weg.
  • Verpackungsmaterialien und Reste von Marinaden, in der Fleisch eingelegt wurde, sollten sofort sorgfältig entsorgt werden.

Gesundheitsrisiko Mett

Mett – also rohes gewürztes Schweinehackfleisch – kann wie alle rohen, vom Tier stammenden Lebensmittel Krankheitserreger wie zum Beispiel Salmonellen enthalten. Aufgrund seiner großen Oberfläche bietet das Hackfleisch zudem ideale Wachstumsbedingungen für die unerwünschten Bakterien. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Mettbrötchen und Mettigel daher links liegen lassen – insbesondere, wenn sie ohne Kühlung auf einem Buffet angeboten werden.

Für Schwangere sowie für Personen, deren Abwehrkräfte noch nicht vollständig ausgebildet bzw. beeinträchtigt sind, also vor allem Kleinkinder, kranke und sehr alte Menschen, ist das rohe Hackfleisch grundsätzlich tabu. Im Extremfall kann eine Infektion lebensbedrohlich sein.

Küchenspüle mit Resten und Unordnung

Lebensmittel: Keine Chance für Keime & Co.

Mehr als 100.000 Menschen erkranken pro Jahr deutschlandweit durch Erreger in Lebensmitteln. Ein sorgfältiger Umgang mit Lebensmitteln schützt vor Infektionen. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte für einen unbeschwerten Genuss.

Fußball-Fans vor Fernseher

DAZN: Sammelklage wegen Preiserhöhungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Sammelklage gegen den Streaming-Anbieter DAZN eingereicht, weil dieser die Preise 2021 und 2022 deutlich erhöht hat. Laut Betroffenen ändert DAZN einseitig die Vertragsbedingungen und erschwert die Kündigung von Abonnements.
Schmuckbild: Personalisierte Werbung durch Tracking

vzbv fordert Regulierung personalisierter Werbung

Gutachten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv ) zeigt: Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken stellen Risiken für Verbraucher:innen und die Gesellschaft dar.
Das Logo der Musterklage steht vor einem Foto von jemandem, der einen Stecker in die Steckdose steckt.

BEV-Musterklage: BGH bestätigt Anspruch auf Neukundenbonus

Nach der Insolvenz des Energieversorgers BEV hatten Kund:innen umstrittene Endabrechnungen bekommen und sollten Boni verlieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt und vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen.