Lebensversicherung: weniger Geld aus den Bewertungsreserven

Stand:
Die Reform der Lebensversicherung zum 1. August 2014 und in Teilen zum 1. Januar 2015 hat den Kunden finanzielle Nachteile beschert.
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Bis zur Reform waren die Kunden bei Ablauf oder Kündigung ihres Vertrages zur Hälfte an den so genannten Bewertungsreserven zu beteiligen. Infolge der Neuregelung erhalten ausscheidende Kunden nun laut Finanzministerium im Durchschnitt circa 440 Euro weniger.

Im Einzelfall kann die gesetzliche Änderung Versicherungskunden aber auch teurer zu stehen kommen. Die Neuregelungen betreffen prinzipiell alle Inhaber einer Kapitallebensversicherung oder einer Rentenversicherung.

Was sind Bewertungsreserven?

Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert einer Kapitalanlage des Versicherers über dem Anschaffungswert liegt. Seit 2008 sind Lebensversicherer per Gesetz verpflichtet, Kunden mit auslaufenden oder gekündigten Verträgen zur Hälfte an den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Bewertungsreserven zu beteiligen.

Durch die zurzeit niedrigen Zinsen sind die Kurswerte für ältere Staatsanleihen stark gestiegen, da diese höher verzinst sind als jetzt ausgegebene Staatsanleihen. Hier sind hohe Bewertungsreserven entstanden, die die Versicherungsunternehmen an die Kunden, deren Verträge auslaufen oder gekündigt werden, auszahlen müssten. Dagegen wehrten sich die Versicherungen mit dem Argument, in der jetzigen Niedrigzinsphase die Garantieleistungen für ältere Lebensversicherungsverträge nicht mehr erfüllen zu können.

Was bedeutet das für bestehende Verträge?

Die Reform wird wahrscheinlich dazu führen, dass die Auszahlung geringer ausfällt als von den Kunden erwartet. Sie muss es aber nicht. Grundsätzlich haben die Kunden weiterhin Anspruch, an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere wie vor der Reform beteiligt zu werden - sofern die Versicherungsgesellschaft diese Reserven nicht benötigt, um seine Garantieverpflichtungen zu erfüllen. Es lässt sich für keinen Versicherer mit Gewissheit voraussagen, ob die Kunden mit einer Kürzung der Reserven rechnen müssen.

Vorstellbar ist jedoch, dass einige Versicherer die Beteiligung an den Bewertungsreserven vollständig oder auch nur zum Teil kürzen werden. Allerdings müssen die Eigentümer der Versicherer bei einer Kürzung oder bei einem Wegfall auch in gleichem Maße auf ihre Gewinnausschüttung verzichten. Gesellschaften, die sich im Eigentum von Aktionären befinden, müssen demnach zur Not die Dividenden kürzen, um die Garantien zu gewährleisten.

Nicht voreilig kündigen oder einen neuen Vertrag abschließen

Es ist wichtig, eine bestehende Lebens- oder Rentenversicherung ‒ wenn überhaupt ‒ erst nach sorgfältiger Überlegung zu kündigen. Denn bei einer vorzeitigen Kündigung entfallen Anteile an den Schlussüberschüssen. Ob eine Kündigung vorteilhaft ist, hängt vom Einzelfall ab.

Die neuen Regelungen gelten selbstverständlich auch für kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die nach der Reform abgeschlossen wurden. Der Neuabschluss eines Vertrages mit einem Garantiezins, der seit 1. Januar 2017 nur noch 0,9 Prozent  beträgt, ist für die meisten nicht empfehlenswert und auf jeden Fall eingehend zu überlegen.

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