Grundversorgung in NRW: Deutliche Preisunterschiede

Stand:
Die Grundversorgungspreise für Strom und Erdgas in Nordrhein-Westfalen weichen deutlich voneinander ab – aktuelle Preiskarten zeigen Unterschiede auf.
  • Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind Grundversorger verpflichtet, jeden Haushalt in ihrem Netzgebiet mit Strom oder Gas zu versorgen, wenn keine anderen Energielieferverträge bestehen und dies für den Grundversorger wirtschaftlich zumutbar ist.
  • Grundversorger ist immer das Energieunternehmen, das die meisten Haushalte mit Strom beziehungsweise Gas in einem Netzgebiet beliefert. Es darf grundsätzlich keine Kund:innen ablehnen.
  • Bei den Grundversorgungstarifen in NRW gibt es deutliche Preisunterschiede, die verschiedene Ursachen haben können, wie z. B. unterschiedliche Beschaffungsstrategien, Netznutzungsentgelte oder Gewinnmargen.
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Haushalte, die Strom oder Gas nutzen, jedoch mit keinem anderen Energieversorger einen Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen haben, werden automatisch von ihrem Grundversorger mit Energie beliefert. In der Regel wird ein Grundversorgungsvertrag abgeschlossen, in Ausnahmefällen werden Haushalte auch über die Ersatzversorgung beliefert. Die Versorgung in der Grundversorgung erfolgt zu allgemeinen Preisen. Jedem Haushalt steht frei, zu einem anderen Energieanbieter zu wechseln, denn die Grundversorgung und auch die Ersatzversorgung sind häufig überdurchschnittlich teuer.

Weitere Informationen zur Grundversorgung und wie sie sich zu anderen Vertragsarten unterscheidet, lesen Sie in unserem separatem Artikel Grundversorgung oder Sondervertrag? Verträge bei Strom und Gas.

Deutliche Preisunterschiede bei den Grundversorgern

Die Preisunterschiede bei der Grundversorgung in NRW für Strom und Gas sind erheblich. Wir beobachten das Preisniveau der Grundversorgung und veröffentlichen in regelmäßigen Abständen unsere Empfehlungen für Verbraucher:innen in der Presse und auf diesen Themenseiten.
Auf den folgenden Karten sehen Sie den Vergleich der Grundversorgungstarife in NRW bei Strom (Karte 1) und bei Erdgas (Karte 2) zu einem bestimmten Stichtag. Preisunterschiede in der Grundversorgung können verschiedene Ursachen haben: Beispielsweise unterschiedliche Beschaffungsstrategien der Grundversorger, Konzessionsabgaben oder insbesondere auch unterschiedlich hohe Verteilnetzentgelte. Netzentgelte sind regional unterschiedlich hoch. In NRW bewegen sich die Stromnetzentgelte (bestehend aus Arbeitspreis und Grundpreis) im Jahr 2024 bei einem Musterhaushalt mit 3.000 kWh Jahresverbrauch zwischen 9,16 Ct pro Kilowattstunde und 17,30 Cent brutto pro Kilowattstunden. Unterschiede bei den Preisen können auch aber ein Indiz für unterschiedlich hohe Gewinne der Grundversorger sein.

Die Grafik zeigt die unterschiedlichen Stromkosten in NRW für einen Jahresverbrauch von 3.000 kWh pro Jahr in der Grundversorgung.
Die Grafik zeigt die unterschiedlichen Gaskosten in NRW für einen Jahresverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr in der Grundversorgung.
Die Grafik zeigt die unterschiedlichen Stromkosten in NRW für einen Jahresverbrauch von 3.000 kWh pro Jahr in der Grundversorgung.
Die Grafik zeigt die unterschiedlichen Gaskosten in NRW für einen Jahresverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr in der Grundversorgung.

Auf den Karten ist ein Belieferungsgebiet eines Grundversorgers durchgehend schwarz umrandet. Die unterschiedlichen Preishöhen sind farbig von grün (niedrige Preise) bis rot (hohe Preise) gekennzeichnet. Zusätzlich zu beachten ist:

  1. Während manche Grundversorger nur die eigene Kommune beliefern, sind andere auch regional oder überregional tätig. Daher entspricht ein Grundversorgungsgebiet manchmal den Stadtgrenzen, in anderen Fällen nicht.
  2. Ein Grundversorger kann unterschiedliche Preise in unterschiedlichen Postleitzahlgebieten verlangen. Gründe dafür sind häufig regional unterschiedliche Netzbetreiber und damit auch abweichende Netzentgelte oder Unterschiede bei der Konzessionsabgabe.
  3. In einem Postleitzahlgebiet kann es mehrere Grundversorger geben. Dargestellt sind hier nur Hauptgrundversorger. Es gibt daher noch weitere Grundversorger, die auf den Karten nicht dargestellt sind.

Für Pressevertreter:innen:
Wenn Sie Fragen zur Preispolitik der Energieversorger und Rückfragen zu den Karten haben, schicken Sie uns gerne eine Nachricht an presse@verbraucherzentrale.nrw.

Welcher Grundversorger ist zuständig?

Um herauszufinden, welcher Grundversorger in einem Gebiet zuständig ist, bieten sich zwei Möglichkeiten an:

Erkundigen Sie sich beim Netzbetreiber, wer Grundversorger ist. Wer Netzbetreiber ist, steht auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung. Manchmal steht dort statt des Namens des Netzbetreibers nur ein Code für den Netzbetreiber.

  1. Auf der Seite der Bundesnetzagentur ist erklärt, wie Sie den Code für den Netzbetreiber entschlüsseln.
  2. Geben Sie Ihre Postleitzahl bei einem Vergleichsrechner (beispielsweise Verivox oder Check24) in das Suchfeld ein. Im anschließenden Tarifvergleichsergebnis wird in der Regel der Grundversorger des Postleitzahl-Gebietes angezeigt (es kann hier aber auch zu Fehlern kommen, da es in manchen Postleitzahlgebieten zwei Grundversorger gibt).

Wo steht der genaue Preis eines Grundversorgers?

Grundversorgungspreise müssen von den Grundversorgern öffentlich bekannt gegeben und im Internet veröffentlicht werden. Dabei müssen die Preise laut Gesetzgeber einfach auffindbar sein. Allerdings gestaltet sich die Suche manchmal als schwierig. Rufen Sie in diesem Fall am besten beim Grundversorger an.

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