Schüler:innen-Befragung zum Bildungsangebot "Check Dein Essen"

Wir möchten "Check Dein Essen!" für euch verbessern! Bitte nimm dir kurz Zeit, um uns deine Meinung zu ein paar Fragen zu sagen. 
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Welche Stationen hast du bei "Check dein Essen" besucht?
Welche Station hat dir am meisten gefallen?
Welche Station hat dir am wenigsten gefallen?
Bei welcher Station hättest du mehr Hilfe gebraucht?
Habt ihr manche Stationen analog und andere Stationen digital bearbeitet?
Welche Stationen habt ihr digital bearbeitet?
Welche Stationen habt ihr analog bearbeitet?
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Eine Gruppe von Teenagern, die Tauziehen spielen

Gut Essen macht stark

IN FORM-Projekt für Kitas und Schulen in Programmgebieten der Sozialen Stadt oder im Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.