Für Interessierte in NRW: So buchen Sie die Ausstellung "Einfach machen"

Ausstellung "Einfach machen! Ideen für nachhaltigen Konsum"

Informationen zur Organisation, Maße der Module und Kontaktdaten der Ansprechpartnerin.
Ausstellungsstücke vor einer Tafel

Die Ausstellung ist für die Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW konzipiert worden. Bei freien Terminen im Ausstellungskalender vermieten wir sie auch gerne an externe Interessierte in NRW.

Off

Organisation

Die Ausstellung (alle sieben Module) benötigt eine Raumgröße von etwa 60 m². Ein Stromanschluss ist für das Modul 4 notwendig (aber nicht zwingend). Die Module müssen von allen Seiten begehbar sein, da auf der Rückseite jeweils auch Informationen stehen.

Eine Unterbringung der rollbaren Transport-Container (Länge x Breite x Höhe: 137 x 83 x 181 cm / 117 x 73 x 181 cm / 117 x 73 x 181 cm / 117 x 83 x 181 cm / 117 x 63 x 181 cm) sollte möglich sein. In Ausnahmefällen können diese von der Spedition auch eingelagert werden.

Die Räumlichkeiten sollten ebenerdig begehbar bzw. ein Aufzug in entsprechender Größe vorhanden sein, da sich die Transport-Container nicht anheben lassen.

Die Ausstellungszeit sollte, unter Berücksichtigung von Auf- und Abbauzeiten, mindestens drei Wochen betragen.

Dank des modularen Systems kann die Ausstellung sehr flexibel aufgebaut werden. Es besteht die Möglichkeit, die Module vollständig in einem Raum auszustellen. Alternativ können alle Module an unterschiedlichen Stellen und quasi in beliebiger Reihenfolge aufgebaut werden, da jedes Modul für sich steht.

Das Ausstellungssystem ist aus Holz gefertigt und mit Brandschutzlack behandelt, so dass es dem B1-Standard entspricht.

Die Ausstellung richtet sich an alle Verbraucher:innen und ist für Kinder und Jugendliche ab etwa 12 Jahren geeignet.

Für Gruppen- bzw. Schulklassenführungen gibt es ein Bildungsprogramm, das von der Umweltberatung durchgeführt wird. Für dieses Angebot ist es notwendig, ausreichend Platz zu haben. Und es gilt zu berücksichtigen: Wenn Schulklassen arbeiten, kann es auch mal lauter werden. Das sollte der Ausstellungsort ermöglichen, wenn ein Bildungsangebot geplant ist.

Maße der Module (B/H/T) in cm

Modul 0: 50 x 140 x 50

Modul 1: 120 x 140 x 80 (+ Figurenaufsteller, ca. 50 cm²)

Modul 2: 120 x 140 x 80; Tauschregal 50/160/50 (+ Figurenaufsteller)

Modul 3: 120 x 140 x 50 (+ Figurenaufsteller)

Modul 4: 140 x 70 x 50; Handysammelbox 40 x 60 x 40 (+ Figurenaufsteller)

Modul 5: 80 x 60 x 40; 2 Koffer à ca. 40 x 30 x 20; 3-5 Hocker à 30 cm² (+2 Figurenaufsteller)

Modul 6: 120 x 170 x 60 Einkaufswagen (+ Figurenaufsteller)

Ansprechpartnerin

Simone Gerke
Helmholtzstraße 19
40215 Düsseldorf
0211 / 91380-1160
simone.gerke@verbraucherzentrale.nrw

Großer Raum mit verschiedenen Aufstellern und Ausstellungsstücken

Ausstellung "Einfach machen! Ideen für nachhaltigen Konsum"

Zur Übersichtsseite mit weiteren Infos und Eindrücken.

Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.