Spinatauflauf

Ein wärmender Auflauf mit Spinat, Nudeln, frischen Tomaten und Käse.
Spinatauflauf in einer Auflaufform
Off

Zutaten (für 4 Portionen):Besteck

  • 800 g Tiefkühlspinat
  • 250 g (Vollkorn-)Nudeln
  • 2 Knoblauchzehen
  • 2 bis 3 Tomaten
  • 1 EL Rapsöl
  • 4 Zwiebeln
  • 250 ml Milch, 1,5 % Fett
  • 1 EL Vollkornmehl
  • 1 TL Gemüsebrühe
  • 50 g Käse, gerieben, z.B. Gouda, Emmentaler oder Bergkäse
  • Jodsalz, Pfeffer, evtl. Muskat
     
Für eine rein pflanzliche Variante:
Einfach die Milch durch einen Pflanzendrink (z.B. ungesüßter Sojadrink) ersetzen. Statt Käse schmecken z.B. auch leicht angeröstete Sonnenblumenkerne oder gemahlene Nüsse auf dem Auflauf.

Zubereitung:Topf

  1. Lassen Sie den Spinat auftauen, würzen Sie ihn mit Jodsalz, Pfeffer, evtl. Muskat und den klein geschnittenen Knoblauchzehen.
  2. Kochen Sie die Nudeln in Salzwasser.
  3. Waschen Sie die Tomaten, schneiden Sie diese klein und geben Sie sie zum Spinat.
  4. Rühren Sie das Mehl in der kalten Milch glatt.
  5. Bräunen Sie die Zwiebeln im Öl an, geben Sie die Milch-Mehl-Mischung hinzu und lassen Sie alles 2 Minuten unter Rühren aufkochen. Mit Gemüsebrühe, Jodsalz, Pfeffer und Muskat würzen.
  6. Geben Sie die fertigen Nudeln und den gewürzten Spinat mit Tomaten in eine Auflaufform und fügen Sie die Zwiebel-Milch hinzu. Streuen Sie den geriebenen Käse darüber und backen Sie das Ganze im Backofen bei 180 Grad Celsius 20 bis 30 Minuten.

Tipp: Ein knackiger Salat rundet das Gericht perfekt ab.


Guten Appetit!

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.