Netiquette der Verbraucherzentrale NRW für Social Media

Kommentare oder Direktnachrichten sind ein fester Bestandteil unserer Arbeit. Unser Anspruch ist, dass die Diskussionen interessant, relevant und konstruktiv ablaufen. Wir wollen ein Umfeld bieten, in dem alle gerne mitdiskutieren.
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In unserer Netiquette legen wir die Regeln fest, die ihr beim Verfassen beachten solltet. Wir wollen:

  • mit euch über relevante Verbraucherthemen diskutieren,
  • euch bei Problemen helfen,
  • euch über Gefahren und Erfolge informieren.
  • konstruktiven und anregenden Meinungsaustausch,
  • eine offene, freundliche und respektvolle Atmosphäre schaffen,
  • Toleranz üben gegenüber anderen Meinungen und Ansichten.

Wir akzeptieren keine Beiträge, die

  • ausschließlich Werbung für Produkte, Dienstleistungen und andere Internet- sowie Social-Media-Accounts (sofern sie nicht im Zusammenhang zum Thema stehen) enthalten,
  • als Kommentar keinen Zusammenhang zum kommentierten Inhalt erkennen lassen,
  • anstößige oder jugendgefährdende Inhalte haben,
  • die Sicherheit anderer gefährden,
  • Beleidigungen, rassistische, sexistische oder sonstige diskriminierenden Aussagen enthalten bzw. die Menschenwürde angreifen,
  • offensichtlich falsche Tatsachen behaupten,
  • die Privat- oder Intimsphäre anderer Menschen verletzen, ohne dass ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht,
  • Schmähkritik oder üble Nachrede enthalten,
  • gegen deutsches Recht verstoßen.

Wir behalten uns vor, Beiträge ohne Begründung zu verbergen oder zu löschen.

Bedenkt bitte, dass unsere Seiten in sozialen Netzwerken in der Regel öffentlich sind! Bitte schreibt daher keine persönlichen bzw. sensiblen Daten z. B. an die Facebook-Pinnwand oder in eure direkten Nachrichten an uns! Nötigenfalls löschen wir solche Einträge zu eurem eigenen Schutz. Nutzt in dem Fall lieber unsere direkte Kontaktmöglichkeit per Mail via service@verbraucherzentrale.nrw.

Wenn Kommentare den Artikel sinnvoll ergänzen, einen Standpunkt besonders überzeugend vertreten, wertvolle Informationen, fundierte Fakten liefern oder zum Nachdenken anregen, liken wir diese möglicherweise. Damit wollen wir vor allem die konstruktive Diskussion mit unseren User:innen unterstützen. Es bedeutet jedoch nicht automatisch, dass wir uns als Verbraucherzentrale NRW diese Meinung zu Eigen machen.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.