Netiquette der Verbraucherzentrale NRW für Social Media

Kommentare oder Direktnachrichten sind ein fester Bestandteil unserer Arbeit. Unser Anspruch ist, dass die Diskussionen interessant, relevant und konstruktiv ablaufen. Wir wollen ein Umfeld bieten, in dem alle gerne mitdiskutieren.
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In unserer Netiquette legen wir die Regeln fest, die ihr beim Verfassen beachten solltet. Wir wollen:

  • mit euch über relevante Verbraucherthemen diskutieren,
  • euch bei Problemen helfen,
  • euch über Gefahren und Erfolge informieren.
  • konstruktiven und anregenden Meinungsaustausch,
  • eine offene, freundliche und respektvolle Atmosphäre schaffen,
  • Toleranz üben gegenüber anderen Meinungen und Ansichten.

Wir akzeptieren keine Beiträge, die

  • ausschließlich Werbung für Produkte, Dienstleistungen und andere Internet- sowie Social-Media-Accounts (sofern sie nicht im Zusammenhang zum Thema stehen) enthalten,
  • als Kommentar keinen Zusammenhang zum kommentierten Inhalt erkennen lassen,
  • anstößige oder jugendgefährdende Inhalte haben,
  • die Sicherheit anderer gefährden,
  • Beleidigungen, rassistische, sexistische oder sonstige diskriminierenden Aussagen enthalten bzw. die Menschenwürde angreifen,
  • offensichtlich falsche Tatsachen behaupten,
  • die Privat- oder Intimsphäre anderer Menschen verletzen, ohne dass ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht,
  • Schmähkritik oder üble Nachrede enthalten,
  • gegen deutsches Recht verstoßen.

Wir behalten uns vor, Beiträge ohne Begründung zu verbergen oder zu löschen.

Bedenkt bitte, dass unsere Seiten in sozialen Netzwerken in der Regel öffentlich sind! Bitte schreibt daher keine persönlichen bzw. sensiblen Daten z. B. an die Facebook-Pinnwand oder in eure direkten Nachrichten an uns! Nötigenfalls löschen wir solche Einträge zu eurem eigenen Schutz. Nutzt in dem Fall lieber unsere direkte Kontaktmöglichkeit per Mail via service@verbraucherzentrale.nrw.

Wenn Kommentare den Artikel sinnvoll ergänzen, einen Standpunkt besonders überzeugend vertreten, wertvolle Informationen, fundierte Fakten liefern oder zum Nachdenken anregen, liken wir diese möglicherweise. Damit wollen wir vor allem die konstruktive Diskussion mit unseren User:innen unterstützen. Es bedeutet jedoch nicht automatisch, dass wir uns als Verbraucherzentrale NRW diese Meinung zu Eigen machen.

Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.