Verbraucherzentrale NRW in sozialen Netzwerken

Links zu den Profilen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf Bluesky, Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon, Threads, WhatsApp und YouTube.

Wir sind mit unseren Themen auch in Social Media aktiv – je nach Kanal mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Wir freuen uns über Abos und sind auch dort für Fragen und Kommentare erreichbar.

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Unsere Hauptprofile

Logo von Facebook (weißes f auf blauem Kreis)Logo von Instagram (Quadrat mit abgerundeten Ecken, darin ein Kreis und dazwischen oben rechts ein kleiner Punkt)Logo von Threads (ein verschnörkeltes a umgeben von einem halben Oval)Logo von WhatsApp (grüner Telefonhörer in grüner Sprechblase)Logo von Mastodon (weißes m auf violetter Sprechblase)Logo von LinkedIn (weiße Buchstaben in auf blauem Quadrat mit abgerundeten Ecken)Logo von Bluesky (blauer grafischer Schmetterling)Logo von YouTube: Weißes nach rechts zeigendes Dreieck auf rotem Rechteck mit abgerundeten Ecken
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Warum wir keine Social Plugins der Netzwerke nutzen

Wir nutzen keine Links zu sozialen Netzwerken, die bereits auf unseren Seiten den Code des jeweiligen externen Netzwerks beinhalten, so genannte Social Plugins. Bei uns finden sich nur einfache, von uns angelegte Verlinkungen, so dass während des Aufenthalts auf unserer Seite keinerlei Datenweitergabe an externe Seitenbetreiber möglich ist.

Anders verhält es sich, wenn Seiten, die z. B. den Like-Button von Facebook oder vergleichbare Social Plugins nutzen, geöffnet werden: In solchen Fällen wird in der Regel bereits beim Öffnen der Seite ein Cookie gesetzt und es folgt die Datenweitergabe an die verlinkten Seitenbetreiber, noch während man sich auf der verlinkenden, ursprünglichen Seite befindet. Genau dies möchten wir vermeiden! Hintergrund ist, dass derart implementierte Buttons nach unserer Rechtsauffassung nicht mit deutschen und europäischen Datenschutzstandards in Einklang stehen.

Dies gilt nach unserer Auffassung auch für die so genannte Heise-Lösung, bei der man die Buttons erst aktivieren muss, bevor Daten z. B. an soziale Netzwerke übertragen werden. Da wir nicht wissen, wie die Datenverwendung und -verarbeitung durch den hinter dem Social Plugin stehenden Betreiber (wie z. B. Facebook) aussieht, könnten wir nicht umfassend und dem deutschen Recht entsprechend aufklären. Aus diesem Grund verzichten wir auch auf diese Lösungsvariante.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.