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Berufsgruppen, die in engem Kontakt mit (werdenden) Eltern stehen, wie Hebammen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen, Medizinische Fachangestellte, Kinder- und Jugendärzt:innen etc., können auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro erhalten.