Verbraucher:innen, die mit Strom heizen und im Grundversorgungsgebiet von E.ON wohnen, konnten bisher trotz Energiekrise von verhältnismäßig niedrigen Preisen in der Grundversorgung Heizstrom profitieren. Doch damit ist bald Schluss. E.ON verdoppelt in etwa die Preise zum 1. Februar 2024 für diese Tarife. Wer mit einer Nachtstromspeicherheizung heizt oder eine Wärmepumpe nutzt und in der Grundversorgung Heizstrom bei E.ON ist, sollte sich daher um einen neuen Tarif kümmern. Die Kündigungsfrist beträgt nach Angabe von E.ON zwei Wochen.
Wo findet man alternative Tarife?
Günstigere Tarife für Heiz- oder Wärmepumpenstrom können Verbraucher:innen über ein Online-Vergleichsportal finden, beispielsweise bei Verivox oder Check24. Dort gibt es jeweils einen eigenen Tarifvergleich für Wärmepumpenstrom- und Nachtstromspeichertarife. Um einen passenden Heizstromtarif zu finden, müssen Verbraucher:innen wissen, wie der Heizstrom bei ihnen gemessen wird, das heißt welche Stromzähler verbaut sind. Erläuterungen dazu finden sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW und auch bei Vergleichsportalen. Zudem ist es sinnvoll, bei lokalen Anbietern vor Ort nach Tarifen zu fragen. Denn nicht alle Tarife finden sich auf den Vergleichsportalen wieder. Auch E.ON bietet Bestandskund:innen bis zum 31. Januar 2024 ein alternatives Tarifangebot an.
Worauf sollte man bei der Suche achten?
Bei der Bedienung der Vergleichsportale ist es wichtig, die Filter-Einstellungen zu verändern. Der Filter "direkte Wechselmöglichkeit über das Portal" sollte ausgestellt werden, um die Anzahl der angezeigten Tarife zu erhöhen. Da die Auswahl an Heizstromtarifen kleiner ist als bei Haushaltsstrom, empfehlen wir, eine längere Vertragslaufzeit von bis zu 24 Monaten bei den Filtereinstellungen zunächst zuzulassen. Grundsätzlich ist aber eine kürzere Laufzeit von nur 12 Monaten empfehlenswert.