"Meine Daten – alles OK im www II": Datenschutz bei Hard- und Software!

Lernen Sie, wie über Tracking und Cookies Ihr Verhalten im Netz beobachtet wird, wie Ihre Kommunikation über Messenger-Dienste vertraulich erfolgt, wie Sie Datenspuren vermeiden und wie die Datenschutz-Grundverordnung Sie schützt.
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Lerneinheit 1: Allg. Passwortschutz u. grundlegende Sicherheitsmaßnahmen

Haben Sie bei Ihren Passwörtern und Einstellungen am Endgerät die richtigen Maßnahmen für Datenschutz und Co. getroffen?

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Lerneinheit 2: Router und WLAN – Zugänge zum Internet sichern

Wie können Sie sichere Einstellungen am Router vornehmen und wie nutzen Sie das mobile Internet sicher?

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Lerneinheit 3: Sicherer und datensparsamer Browser

Für ein sichereres und datensparsameres Surfen im Internet – Welche Vorkehrungen können Sie beim Browser treffen?

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Lerneinheit 4: Digitale Sprachassistenten

Was ist ein Digitaler Sprachassistent? Wie funktioniert die Steuerung und was kann man mit ihnen machen? Lernen Sie und testen Sie Ihr Wissen!

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Computertastatur mit einem Fingerabdruck

Zum kompletten Selbstlernkurs: "Meine Daten – alles OK im www"

Mit unserem digitalen Selbstlernkurs wollen wir Sie dabei unterstützen, beim Thema Datenschutz im Internet selbstbewusst zu sein. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen startete am 14.02.2022 einen interaktiven Selbstlernkurs zum Thema. Die ersten vier Lerneinheiten finden Sie hier.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.