Lerneinheit 1: Allg. Passwortschutz u. grundlegende Sicherheitsmaßnahmen

Stand:
Haben Sie bei Ihren Passwörtern und Einstellungen am Endgerät die richtigen Maßnahmen für Datenschutz und Co. getroffen?

Ob beim Surfen im Internet zu Hause oder unterwegs, um E-Mails zu checken oder zu prüfen, ob die Bahn pünktlich ist – wir sind in unserer zunehmend digitalisierten Welt stets mit dem Internet verbunden. Dabei ist eine Reihe von Hard- und Software involviert, die den Zugang zum Internet ermöglicht. In dieser 1. Lerneinheit wollen wir uns zuerst einmal auf die Basics fokussieren, nämlich auf den allgemeinen Passwortschutz und grundlegende Maßnahmen, um Geräte und Software sicher zu machen.

Off

Aufgaben:

Lerneinheit laden: Erst wenn Sie auf "Inhalt anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu H5P hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Computertastatur mit einem Fingerabdruck

Zum kompletten Selbstlernkurs: "Meine Daten – alles OK im www"

Mit unserem digitalen Selbstlernkurs wollen wir Sie dabei unterstützen, beim Thema Datenschutz im Internet selbstbewusst zu sein. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen startete am 14.02.2022 einen interaktiven Selbstlernkurs zum Thema. Die ersten vier Lerneinheiten finden Sie hier.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.