Lerneinheit 1: Allg. Passwortschutz u. grundlegende Sicherheitsmaßnahmen

Stand:
Haben Sie bei Ihren Passwörtern und Einstellungen am Endgerät die richtigen Maßnahmen für Datenschutz und Co. getroffen?

Ob beim Surfen im Internet zu Hause oder unterwegs, um E-Mails zu checken oder zu prüfen, ob die Bahn pünktlich ist – wir sind in unserer zunehmend digitalisierten Welt stets mit dem Internet verbunden. Dabei ist eine Reihe von Hard- und Software involviert, die den Zugang zum Internet ermöglicht. In dieser 1. Lerneinheit wollen wir uns zuerst einmal auf die Basics fokussieren, nämlich auf den allgemeinen Passwortschutz und grundlegende Maßnahmen, um Geräte und Software sicher zu machen.

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Aufgaben:

Lerneinheit laden: Erst wenn Sie auf "Inhalt anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu H5P hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Computertastatur mit einem Fingerabdruck

Zum kompletten Selbstlernkurs: "Meine Daten – alles OK im www"

Mit unserem digitalen Selbstlernkurs wollen wir Sie dabei unterstützen, beim Thema Datenschutz im Internet selbstbewusst zu sein. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen startete am 14.02.2022 einen interaktiven Selbstlernkurs zum Thema. Die ersten vier Lerneinheiten finden Sie hier.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.