Strom-Sperre: Was Sie dagegen tun können
Hier erklären wir:
Strom-Sperre: Was Sie dagegen tun können

Eine Frau sitzt wegen einer Stromsperre bei Kerzenlicht im Dunkeln
Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deswegen gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache.
Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.
Das heißt: Es gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema.
Den längeren Text können Sie hier lesen: Stromsperre - Was sie dagegen tun können
Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben
Wenn Sie keinen Strom mehr bekommen
Sie verbrauchen in Ihrer Wohnung Strom.
Der Strom kommt von einem Versorger.
Sie müssen jeden Monat Geld für den Strom bezahlen.
Vielleicht haben Sie zu wenig Geld.
Zum Beispiel
- weil Sie krank sind.
- weil Sie Ihre Arbeit verloren haben.
Dann können Sie Ihren Strom nicht mehr bezahlen.
Vielleicht bekommen Sie dann keinen Strom mehr.

Dazu sagt man: Der Versorger verhängt eine Strom-Sperre.
Sie können etwas gegen eine Strom-Sperre tun!
Wir geben Ihnen Tipps.
Wichtig:
- Vielleicht haben Sie nur 2 Monate nicht bezahlt.
Dann kann der Versorger Ihnen den Strom sperren.
Wenn mindestens 100 Euro fehlen.
- Sie zahlen jeden Monat gleich viel Geld für Strom.
Dazu sagt man: Abschlags-Zahlung.
Vielleicht ist die Abschlags-Zahlung zu niedrig.
Zum Beispiel:
Ihre Abschlags-Zahlung ist 100 Euro.
Aber Sie verbrauchen Strom für 150 Euro.
Dann müssen Sie auf einmal viel Geld nachzahlen.
- Vielleicht konnten Sie eine Weile Ihren Strom nicht bezahlen.

Dann können Sie sagen: Ich möchte das Geld in Raten bezahlen.
Raten-Zahlung heißt: Sie zahlen nicht alles auf einmal.
Sie bezahlen jeden Monat ein bisschen Geld zurück.
Ratenzahlung ist sinnvoll.
Die Raten dürfen aber nicht zu hoch sein.
Achten Sie darauf.
Wenn Sie Grund-Versorgung bekommen,
dann können Sie immer das Geld in Raten zahlen.
Aber: Das geht nur, wenn es noch keine Stromsperre gibt.
- Eine Strom-Sperre aufheben ist sehr schwierig.
Daher: Versuchen Sie, dass es gar keine Strom-Sperre gibt.
Die Strom-Sperre
In diesen Fällen darf der Versorger den Strom abschalten:

- Sie haben mindestens 2 Mal Ihren Abschlag nicht bezahlt.
- Und: Sie haben mindestens 100 Euro zu wenig bezahlt.
- Der Versorger hat Sie rechtzeitig über die Strom-Sperre informiert. Mindestens 4 Wochen vorher.
- Der Versorger hat Ihnen einen Brief geschickt. Mindestens 8 Werktage vor der Sperre.
Im Brief steht, wann der Versorger den Strom abschaltet.
- Der Versorger hat Ihnen einen Brief geschickt.
Mindestens 8 Werktage vor der Sperre.
Im Brief steht, wann der Versorger den Strom abschaltet. - Der Versorger hat Ihnen in dem Brief angeboten: Sie können in Raten zahlen!
Sie müssen dem Versorger dann sagen:
Ich möchte das Angebot annehmen!
Wenn Sie nichts tun, darf der Versorger den Strom sperren.
In diesen Fällen darf der Versorger den Strom nicht abschalten:
- Die Sperre ist nicht verhältnismäßig.
Das bedeutet:
Sie haben nur wenige Schulden beim Versorger.
Und: Ein Mensch in der Wohnung braucht unbedingt Strom.
Zum Beispiel:
Eine schwangere Frau oder ein sehr kranker Mensch.
Eine Sperre wäre für diesen Menschen sehr schlimm.
Dann ist die Sperre nicht verhältnismäßig.
- Der Versorger hat einen Fehler gemacht.
Zum Beispiel:
Er hat falsche Zahlen auf die Rechnung geschrieben.
Dann müssen Sie dem Versorger sagen,
dass das nicht stimmt.
Bis eine richtige Rechnung kommt darf der Strom nicht gesperrt werden.
Wenn der Versorger bald den Strom abschaltet
Der Versorger hat Ihnen eine Abwendungs-Vereinbarung geschickt.
Nehmen Sie die Vereinbarung unbedingt an!
Dann können Sie das Geld in Raten nachzahlen.
Und es gibt keine Strom-Sperre.
Vielleicht hat der Versorger keine Abwendungs-Vereinbarung gesschickt.
Dann rufen Sie die Verbraucher-Zentrale an.

Die Verbraucher-Zentrale hilft Ihnen.
Vielleicht denken Sie:
Die Strom-Sperre ist nicht in Ordnung.
Zum Beispiel:
- Sie haben nur wenig Schulden beim Versorger.
- Die Sperre wäre für Sie besonders schlimm.
Dann können Sie Hilfe bekommen:
- bei der Verbraucher-Zentrale
- bei der Schuldner-Beratung
- bei einem Anwalt
Wichtig:
Vor der Sperre können Sie noch etwas tun.
Nach der Sperre ist es viel schwieriger.
Und: Die Sperre kostet Geld.
Die Sperre wieder aufheben kostet noch einmal Geld.
Also: Nach einer Sperre haben Sie mehr Schulden als vorher.
Wenn der Strom-Versorger den Strom abgeschaltet hat
Rufen Sie den Strom-Versorger an!
Oder schreiben Sie eine Mail.
Fragen Sie: Darf ich in Raten zahlen?
Wichtig: Der Versorger kann zu den Raten Nein sagen.
Denn es ist in der Regel zu spät für Raten,
wenn der Strom schon gesperrt ist.
Wenn der Versorger Nein sagt:
Rufen Sie das Job-Center an.

Oder das Sozial-Amt.
Oder schreiben Sie eine Mail.
Sie können einen Antrag stellen.
Vielleicht kann das Amt Ihre Schulden bezahlen.
Meistens müssen Sie das Geld später zurückzahlen:
Jeden Monat ein bisschen.
Sie brauchen kein Formular für den Antrag.
Aber: Machen Sie den Antrag schriftlich.
Das Amt muss auch schriftlich antworten.
Sie können auch eine Beratungs-Stelle fragen.
Raten-Zahlung
Eine Raten-Zahlung vor einer Sperre ist eine gute Idee.
Der Versorger muss Ihnen eine Raten-Zahlung anbieten.
Vielleicht hat der Versorger Ihnen einen Brief
geschickt.
In dem Brief steht: Es gibt bald eine Sperre.
Dann antworten Sie dem Versorger:
Bitte schicken Sie mir eine Abwendungs-Vereinbarung.
Achtung: Die Raten dürfen nicht zu hoch sein!
Vielleicht haben Sie mehr als 300 Euro Schulden.
Dann müssen Sie 12 bis 24 Monate lang Raten zahlen.

Vielleicht haben Sie später wieder zu wenig Geld.
Und Sie können die Raten nicht bezahlen.
Dann dürfen Sie 3 Monate mit den Raten Pause machen.
Aber: Sie müssen dem Versorger vorher Bescheid sagen.
So klappt es ohne Strom-Sperre:
- Bezahlen Sie jeden Monat Ihre Abschlags-Zahlung. Sonst kann der Versorger den Strom abstellen.
Bezahlen Sie immer zuerst Miete, Heizung und Strom.
Vielleicht haben Sie danach Geld übrig.
Dann können Sie auch andere Sachen kaufen.
2. Vielleicht bekommen Sie Geld vom Jobcenter oder vom Sozialamt.
Dann können Sie dort sagen: Das Geld wird direkt direkt an den Versorger bezahlt!
Das Geld für den Strom wird dann von Ihrem Geld abgezogen.
3. Vielleicht bekommen Sie wenig Lohn.
Dann können Sie einen Antrag beim Jobcenter oder Sozialamt stellen.
Zum Beispiel: Wohn-Geld oder Kinder-Zuschlag.
4. Schreiben Sie alles genau auf:
Zum Beispiel in einem Haushaltsbuch:

- Wieviel Geld bekomme ich in einem Monat?
- Wieviel Geld gebe ich in einem Monat aus?
- Für was gebe ich das Geld aus?
- Wichtig: Sie müssen weniger Geld ausgeben als Sie bekommen!
- Schreiben Sie auf, wieviel Geld Sie jeden Monat brauchen.
Zum Beispiel:
- für Miete
- für Neben-Kosten. Zum Beispiel für Strom.
- für Versicherungen
6. Haben Sie danach noch Geld übrig?
Dann können Sie sich davon etwas kaufen.
Oder Sie können das Geld sparen.
Wir haben hier aufgeschrieben
- wo Sie Geld sparen können.
- was Sie auf jeden Fall bezahlen müssen.
Kontrollieren Sie, wieviel Strom Sie verbrauchen
Für jede Wohnung gibt es einen Zähler.
Auf dem Zähler steht:
So viel Strom haben Sie verbraucht.
Schauen Sie alle 3 Monate auf den Zähler.

Schreiben Sie auf, wieviel Strom Sie verbraucht haben.
Sie können den Zähler-Stand auch fotografieren.
Überlegen Sie: Wie kann ich weniger Strom verbrauchen?
Prüfen Sie: Wie hoch sind meine Abschlags-Zahlungen?
Vielleicht sind Ihre Abschlags-Zahlungen zu niedrig.
Dann müssen Sie einmal im Jahr viel Geld nachbezahlen.
Sagen Sie Ihrem Versorger:
Die Abschlags-Zahlungen müssen höher sein.
Vielleicht ist ein anderer Versorger besser für Sie.
Hier gibt es dazu Informationen.
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.
Das Kompetenz-Zentrum Leichte Sprache

hat den Text im Jahr 2024 in Leichte Sprache übersetzt.
Dudweilerstraße 72
66 111 Saarbrücken
0 681 93 62 15 05
www.leicht-sprechen.de
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache

Die Prüf-Gruppe von der Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen
Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Ausnahme:
Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:

© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.leicht-lesbar.eu
Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.
Zum Beispiel: Berater.
Weil das leichter zu lesen ist.
Gemeint sind aber immer auch alle Menschen.
Was kann ich machen, wenn der Strom oder das Gas abgestellt ist?
Nehmen Sie Kontakt zum Energieversorger auf und fragen, ob er zu einer Ratenzahlung bereit ist. Ab dem Zeitpunkt der Sperre ist er hierzu aber nicht mehr verpflichtet.
Wenn keine Ratenzahlung möglich ist, sollten Sie sich an das örtliche Jobcenter oder Sozialamt wenden. Dort können Sie einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Sollte der Antrag bewilligt werden, erfolgt dies im Regelfall auf Darlehensbasis. Dieses Darlehen muss ab dem Folgemonat zurückgezahlt werden, zum Beispiel durch Aufrechnung mit Ihren monatlichen Leistungen.
Den Antrag können Sie formlos stellen. Die Verbraucherzentralen empfehlen, das schriftlich zu tun und den Empfang vom Sozialleistungsträger quittieren zu lassen. Auch wenn der Strom bereits abgestellt ist, kann es sinnvoll sein sich Hilfe bei einer Beratungsstelle zu holen.
Habe ich ein Recht auf eine Ratenzahlungsvereinbarung?
In der Grundversorgung haben Sie ein Recht auf eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Grundversorger, wenn der Versorger Ihnen die Stromsperre oder Gassperre angedroht hat. Mit der Androhung der Sperre muss der Grundversorger Ihnen auch ein Formular schicken.
Außerhalb der Grundversorgung gibt es ein solches Recht nicht. Auch wenn bereits gesperrt wurde, gibt es kein Recht mehr auf eine Ratenzahlungvereinbarung.
Ist Ratenzahlung bei drohender Stromsperre oder Gassperre sinnvoll?
Eine Ratenzahlung ist meistens sinnvoll. Wenn der Versorger Ihnen eine Sperrandrohung geschickt hat, sollten Sie Ihn bitten, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu übersenden. In der Grundversorgung muss er Ihnen eine Ratenzahlungsvereinbarung anbieten.
Achtung: Eine Möglichkeit zur Aussetzung von Raten der Abwendungsvereinbarung gilt es sei dem 1. Mai 2025 nicht mehr.
Kontaktaufnahme mit dem Sozialhilfeträger: Soll ich die Einverständniserklärung unterschreiben?
Ja, in der Regel ist es sinnvoll, sie zu unterschreiben. Mit Ihrer Unterschrift muss der Energieversorger das Sozialamt oder Jobcenter kontaktieren. Die können Ihnen dann helfen, zum Beispiel durch ein Darlehen.
Wie kann ich mich vor Zahlungsrückständen und einer Stromsperre oder Gassperre schützen?
- Bezahlen Sie Ihre Abschläge regelmäßig und pünktlich. Wenn Zahlungsrückstände auflaufen, ist Ihr Energieversorger berechtigt, die Belieferung mit Energie einzustellen. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten für Sie darum immer Vorrang haben. Generell gilt: Diese Zahlungen müssen vor allen anderen Rechnungen beglichen werden.
- Lassen Sie Abschläge direkt vom Sozialleistungsträger an den Energieversorger überwiesen, falls Sie Sozialleistungen vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen.
- Prüfen Sie, ob Sie einen ergänzenden Anspruch auf Sozialleistungen haben, falls Sie ein geringes Einkommen haben (etwa Wohngeld oder Kinderzuschlag).
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Haushaltsfinanzen und achten Sie darauf, dass Ihre Ausgaben nicht Ihre Einnahmen übersteigen.
- Notieren Sie Ihre Einkünfte und Ausgaben für jeden Monat in einem Haushaltsbuch. So haben Sie immer im Blick, wohin Ihr Geld fließt.
- Halten Sie fest, wie viel Geld Sie im Monat für Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen etc. benötigen. Den Rest Ihrer Einnahmen können Sie für Ihre Lebenshaltung ausgeben oder sogar ansparen.
Wie behalte ich meinen Energieverbrauch unter Kontrolle?
Überprüfen Sie Ihre Zählerstände mindestens einmal im Quartal und notieren Sie sie zum Beispiel in einer Tabelle. Überlegen Sie darüber hinaus konsequent, wo Sie Energie einsparen können.
Prüfen Sie Ihre Abschlagszahlungen und lassen Sie diese bei Bedarf von Ihrem Stromversorger an den tatsächlichen Energieverbrauch anpassen. Checken Sie, ob ein Tarif- oder Anbieterwechsel zur Kosteneinsparung beiträgt.
Achtung: Bedenken Sie auch, dass der günstigste Anbieter nicht automatisch der für Sie beste Anbieter sein muss.
Um den eigenen Energieverbrauch besser einschätzen zu können, nutzen Sie gerne den Stromspiegel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Auch der Stromspar-Check kann Ihnen helfen, Ihren Verbrauch zu überprüfen.
Kann ich auch nach der Vereinbarung über eine Ratenzahlung noch gegen die Forderung vorgehen?
Wenn Sie in der Grundversorgung sind, muss der Versorger Ihnen nach der Vereinbarung noch mindestens einen Monat lang die Möglichkeit geben, die Forderung anzufechten. Bei einem Versorger außerhalb der Grundversorgung gilt das nicht.

Ihre Erfahrungen sind wichtig!
Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.
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In den folgenden Bundesländern berät die Verbraucherzentrale Kunden mit Schulden und Versorgungssperren im Bereich Strom, Gas und Fernwärme. Wenn nicht anders gekennzeichnet, ist die Beratung kostenlos.
- Baden-Württemberg: Beratungstelefon 0900 / 5 77 442 6 (1,99 Euro pro Minute aus allen Netzen), Mo-Fr von 9 bis 12, außerdem Mi von 15 bis 18 Uhr
- Berlin: Energieschuldenberatung unter 030 / 214 85 202 oder per E-Mail an energieschulden@vz-bln.de
- Bremen: Energiebudgetberatung und Infos zu Zappenduster, Telefon: 0421 / 160777
- Hamburg: Schuldnerberatung, Telefon: 040 / 248 32 109 (Mo-Fr von 9 bis 16 Uhr)
- Hessen: die Verbraucherzentrale hat zwei Hotlines geschaltet: zu steigenden Energiepreisen unter 069 / 97 19 40 190, Mo und Mi 10 bis 14 Uhr, und eine Beratung bei Energieschulden unter 06142 / 94 190 10, Mo, Di, Do und Fr 9 Uhr bis 13 Uhr und Mi 9 Uhr bis 17 Uhr
- Niedersachsen: kostenlose Beratung zu Energiesperren (Strom und Gas)
- Nordrhein-Westfalen: kostenlose Beratung zu Energiesperren, Tel.: 0211/54 22 22 11 (Mo-Fr 9-17 Uhr)
- Rheinland-Pfalz: Energiekostenberatung: 0800 / 6075700 (kostenlos), Mo-Do von 10 bis 16 Uhr
- Saarland: Die Stromhelfer: kostenlose Energieschuldenberatung unter Telefon 0681 / 417 26 62 oder per E-Mail an stromhelfer@vz-saar.de
- Sachsen: Schuldner- und Insolvenzberatung in Leipzig, Telefon: 0341 / 26 10 450
- Sachsen-Anhalt: Schuldner- und Insolvenzberatung: 0345/298 03 73, bst.schuldner@vzsa.de (Mo von 14 bis 18 Uhr, Mi von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Di und Do nach Vereinbarung)
- Thüringen: Telefonische Kurzberatung (kostenfrei, ohne Termin) bei drohenden Energiesperren und zu Vertragsfragen: Mo von 10 bis 12 Uhr unter 0361 / 555 14 78
In allen Bundesländern, auch denen die oben nicht genannt sind, steht bei rechtlichen Problemen mit dem Energieversorger eine juristische Beratung zur Verfügung. Darüber hinaus berät die Energieberatung bundesweit kostenlos dazu, wie Sie einen hohen Strom- oder Heizwärmeverbrauch dauerhaft senken können.
Was Sie sonst noch tun können, wenn das Geld knapp wird, erfahren Sie im Artikel "Finanzieller Engpass: Was tun, wenn ich nicht rechtzeitig bezahlen kann?". Dort geben wir Tipps, wo Sie bei finanziellen Engpässen Geld einsparen können und wo Sie besser nicht sparen sollten.











