Sie haben die Möglichkeit, ein Schreiben mit unserer App zu generieren. Bitte beachten Sie: Wir gehen davon aus, dass die ggf. von der App ermittelten Ausgleichsleistungen vielfach zurückgewiesen werden. Corona wird aller Voraussicht nach als außergewöhnlicher Umstand gelten, der die Airline von der Verpflichtung entlastet, Ausgleichsleistungen zu gewähren, allerdings nur wenn die Einschränkungen im Reiseverkehr der Grund für die Annullierung Ihres Fluges waren.
Gutscheine als „Ersatzlösung“?
Nach der Fluggastrechte-VO muss der Flugpreis binnen sieben Tagen in bar durch Überweisung oder Scheck erstattet werden. Eine Erstattung in Form eines Reisegutscheins ist nur möglich, wenn der Fluggast schriftlich zustimmt. Der Anspruch auf Rückzahlung der Flugscheinkosten verjährt in drei Jahren. Haben Sie einen Gutschein akzeptiert, der z. B. innerhalb eines Jahres einzulösen ist, können Sie nach unserer Ansicht die Erstattung des Flugpreises verlangen, wenn der Gutschein ungültig geworden, der Rückzahlungsanspruch aber noch nicht verjährt ist.