Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (SÖP)

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Fall bei der Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (SÖP) einreichen

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Wichtig: Die SÖP schlichtet in der Regel nur Privatreisen, keine Geschäftsreisen. Wenn Sie bereits bei Gericht Klage erhoben oder ein Mahnverfahren beantragt haben, ist keine Schlichtung möglich, so lange das Verfahren läuft. Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass Sie die Airline vorab kontaktiert haben und zwei Monate lang keine Reaktion bekommen haben. Wenn die Airline Ihre Ansprüche ablehnt, können Sie sich sofort an die SÖP wenden – unabhängig davon, wann Sie die Airline erstmalig kontaktiert haben.

Wenn Sie die SÖP per Mail oder Post kontaktieren, leiten Sie am besten das Musterschreiben aus der App weiter. Hängen Sie ggf. weiteren Schriftwechsel mit der Airline an und teilen Sie der SÖP mit, wann Sie die Airline zum ersten Mal kontaktiert haben.

Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos. Hier erfahren Sie mehr darüber, wie die Schlichtung abläuft

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