Der Preis 2023
Im April 2022 hat die Verbraucherzentrale NRW erstmals den Journalistenpreis der Verbraucherzentrale NRW vergeben. Seit 1. November 2022 läuft die Ausschreibung für die zweite Ausgabe. Das Themenspektrum des Verbraucherschutzes ist breit: Ob steigende Gaspreise, höhere Lebensmittelkosten oder Klimafolgenanpassung, Fragen zur Immobilienfinanzierung oder zum richtigen Versicherungsschutz. Genauso breit ist auch die mögliche Themenvielfalt der Beiträge, die bis zum 30. April 2023 für den Journalistenpreis 2023 eingereicht werden können.
Der Preis ist mit insgesamt 8.000 Euro dotiert und würdigt journalistische Arbeiten, die durch eine originelle Herangehensweise, eine investigative Eigenleistung oder eine außergewöhnliche Darstellung von verbraucherrelevanten Themen überzeugen. Im besten Fall bieten sie zusätzlich Hilfestellung für Betroffene.
Die Ausschreibung
Bewerbungsfrist:
Bewerbungen um den Journalistenpreis der Verbraucherzentrale NRW 2023 sind vom 1. November 2022 bis 30. April 2023 möglich. Es können Beiträge eingereicht werden, die im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. April 2023 erschienen sind.
Beiträge:
Der Preis zeichnet journalistische Arbeiten aus, die Verbraucherprobleme in besonderer Herangehensweise, investigativer Eigenleistung oder außergewöhnlicher Darstellung aufgreifen. Bestenfalls bieten sie zusätzlich Hilfestellung für Betroffene. Über die Vergabe entscheidet eine kompetente Jury aus Journalismus, Wissenschaft und Verbraucherschutz.
Kategorien:
Einreichungen sind in den folgenden Kategorien möglich:
- Print/Online-News
- Audio-visuelle Medien
- Lokaljournalismus
- Nachwuchspreis für Verbraucherjournalismus (z. B. Autor:innen bis 30 Jahre, Volontär:innen oder Studierende), alle Darstellungsformen sind zugelassen
NRW-Bezug:
Zugelassen sind journalistische Beiträge, die einen NRW-Bezug aufweisen.
Für die Kategorie "Lokaljournalismus" sind Beiträge zugelassen, die in einer NRW-Lokalzeitung oder einer NRW-Lokalausgabe eines Mediums veröffentlicht worden sind.
Für die Kategorien "Print/News online" und "Audio-visuelle Medien" sowie "Nachwuchspreis für Verbraucherjournalismus" sind Beiträge zugelassen, die über eine Redaktion in NRW veröffentlicht worden sind oder auf nationaler Ebene mit starkem Fokus auf NRW (z. B. Anbieter mit Firmensitz in NRW, Fallbeispiel aus NRW o. Ä.).
Preisgeld:
Der Preis ist mit insgesamt 8.000 Euro dotiert, gefördert aus Mitteln der Verbraucherschutzstiftung NRW.
Bewerbung / Vorschläge:
Pro Autor:in können maximal zwei Beiträge für den Preis eingereicht werden. Eine Bewerbung ist sowohl direkt als auch auf Vorschlag anderer möglich.
Hier geht es zum Bewerbungsformular.
Die Bewertungskriterien
- Verständlichkeit: Mit Ihrem Beitrag verdeutlichen Sie eine bestimmte Problematik für eine breite Öffentlichkeit anschaulich, verständlich und fachlich korrekt.
- Rechercheleistung: Sie stützen sich in Ihrem Beitrag nicht nur auf externe Quellen oder vorhandene Pressemitteilungen, sondern haben auch eigenständig Fakten recherchiert und verarbeitet.
- Verbraucherrelevanz: Ihr Beitrag beleuchtet ein aktuelles und/oder relevantes Thema und/oder deckt Verbraucherbenachteiligung in der Gesetzgebung oder bei Anbietern auf.
- Sachlichkeit: Der Beitrag übertreibt nicht und schürt nicht mutwillig Ängste.
- Journalistisches Handwerk: Der Beitrag ist spannend aufgebaut und optisch/akustisch/sprachlich ansprechend umgesetzt