Poolwasser mit Chlor sollte nicht im Grundwasser versickern

Stand:
Nicht einfach in den Garten ablassen: Gechlortes Wasser aus dem Pool gehört in die Kanalisation!
Blauer aufblasbarer Pool mit Wasser gefüllt und Leiter im Garten

Das Wichtigste in Kürze:

  • Chlor und andere Chemikalien in Poolwasser können Pflanzen und Bodenorganismen schädigen.
  • Deshalb sollte es über die Kanalisation entsorgt werden.
  • Die sicherste Methode, das Wasser in den Abfluss zu bekommen, ist dabei eine Tauchpumpe.
Off

Auch wenn es als naheliegende und einfache Lösung erscheint: Das Wasser aus dem Pool im eigenen Garten versickern zu lassen und zur Wässerung von Pflanzen zu nutzen, ist keine gute Idee. Denn: Wer sein Pool- oder Planschbeckenwasser mit Chlor oder anderen chemischen Mitteln versetzt, tut seinem Garten damit keinen Gefallen. Zier- und Nutzpflanzen sowie Boden- und Wasserorganismen werden durch das behandelte Wasser geschädigt. Es hat daher weder im Boden noch im Grundwasser etwas zu suchen.

Auch Sonnencreme, Haare und Schweiß tragen bereits zur Verunreinigung des Wassers bei. Daher ist selbst das benutzte Wasser aus einem einfachen Planschbecken ohne Chemiezusätze kein Frischwasser mehr. Die vergleichsweise geringen Wassermengen in diesen Fällen, machen das Entleeren im Garten aus Umweltsicht zwar bedenkenlos möglich. Streng genommen ist aber auch das Plantschbeckenwasser Abwasser, welches in Nordrhein-Westfalen der Gemeinde zu übergeben ist.

Wohin also mit dem chemisch behandelten Wasser nach einer ausgiebigen Badesaison? Dieses verunreinigte Wasser muss in die öffentliche Kanalisation befördert werden. Die sicherste Methode, das Wasser in den Abfluss zu bekommen, ist dabei eine sogenannte Tauchpumpe. Kleine Tauchpumpen gibt es im Baumarkt schon ab circa 40 Euro.

Projekt Klimafolgen und Grundstücksentwässerung

Beratung zur Prüfung von Abwasserleitungen, zu Rückstau und Fremdstoffen im Abwasser

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.