Gemeinschaftskühlschrank - Ort des Grauens?

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Einsame Lebensmittel, für die sich niemand verantwortlich fühlt, vergammelte Lebensmittel oder Pfützen auf Ablageflächen durch ausgelaufene Flüssigkeiten: Ein Gemeinschaftskühlschrank kann zum Dauerstreit führen. Einige Tipps können helfen.
Voller und dreckiger Kühlschrank
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Einsame Lebensmittel, für die sich niemand verantwortlich fühlt, vergammelte Lebensmittel oder Pfützen auf Ablageflächen durch ausgelaufene Flüssigkeiten: Ein Gemeinschaftskühlschrank kann zum Dauerstreit führen. Einige Tipps können helfen:

  1. Platz ist Mangelware
    Jeder hat nur ein begrenztes Platzkontingent - und das ist gerecht verteilt. Alle Nutzer/innen von Gemeinschaftskühlschränken sollten bemüht sein, so wenig Platz wie möglich für sich einzunehmen. Wenn das nicht klappt, muss man konkrete Regeln festlegen.
  2. Wer kleckert, der putzt
    Jedem kann mal was umkippen oder auslaufen - dass sollte dann aber auch vom Verursacher direkt beseitigt werden.
  3. Putzplan schafft Gerechtigkeit
    Jeder Kühlschrank muss regelmäßig gründlich gereinigt werden. Damit sich nicht immer dieselben Personen für Hygiene und Sauberkeit verantwortlich fühlen, sollte ein Putzplan aufgestellt werden. Eine Grundreinigung sollte mindestens einmal im Monat erfolgen und dabei auch vergammelte Lebensmittel entfernt werden.
  4. Wem gehört was?
    Spätestens bei der Grundreinigung, besser noch wöchentlich, sollte der Kühlschrankinhalt kontrolliert werden. Am besten einen bestimmten Termin vereinbaren, an dem alle Kühlschranknutzer anwesend sind. Dann kann geklärt werden, wem was gehört und ob die Lebensmittel noch genießbar sind. Lebensmittel ohne Eigentümer können dann von allen verzehrt oder - falls verdorben - entsorgt werden.
  5. Gemeinschaftskühlschrank muss kein Streitfall werden
    Klare Regeln - von allen Nutzern abgestimmt und getragen - sorgen dafür, dass der Gemeinschaftskühlschrank nicht zum Zankapfel wird. Kollegen und Kommilitonen, die mal etwas vergessen haben, sollten nett und höflich darauf angesprochen werden. „Mehrfachtäter“ sollten mit abgestimmten Sanktionen belegt werden, wie etwa der Übernahme von Putzdiensten.
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