Pflegebedürftig? Diese Verkaufsmaschen sollten Sie kennen!

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Verkaufs-Anrufe rund um Pflegeleistungen nehmen zu. Pflegebedürftigen werden Dinge aufgeschwatzt, die viele gar nicht brauchen. Hier lesen Sie Tipps, wie Sie Verkaufsmaschen am Telefon erkennen und sich am besten verhalten.
Ein älterer Mann sitzt in seiner Wohnung auf dem Sofa, hält unterlagen in der Hand und telefoniert.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ohne aktiv darum gebeten zu haben, werden Pflegebedürftige und meist ältere Menschen von Unbekannten angerufen.
  • In den Telefonaten werden Pflegekurse, Pflegeboxen oder auch Nahrungsergänzungsmittel als Ersatz für Medikamente angeboten.
  • Wichtigste Handlung: Bei solchen Anrufen gar nicht erst in ein Gespräch verstricken lassen, sondern sofort auflegen!
  • Nutzen Sie unseren Musterbrief, um einer Pflegebox-Lieferung zu widersprechen.
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Aktuell melden sich bei den Verbraucherzentralen immer wieder verzweifelte Verbraucher:innen, denen per Anruf eine Pflegeleistung aufgeschwatzt wurde. Sie wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen und wie sie sich wehren können. Besonders ärgerlich: Oft sind pflegebedürftige Menschen betroffen, meist eingeschränkt, älter, allein, die die Regelungen der Pflegeversicherung nicht gut kennen. 

Dies nutzen die Anrufer:innen aus. Sie bieten Leistungen an, die für die Betroffenen kostenlos sind, um diese dann bei der Pflegekasse abzurechnen. Besonders häufig werden Pflegekurse für pflegende Angehörige und Pflegeboxen mit sogenannten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch aufgedrängt, die viele gar nicht brauchen. Trotzdem erhalten die Firmen ihr Geld. Damit entsteht den ohnehin finanziell angeschlagenen Pflegekassen ein erheblicher finanzieller Schaden. Und die betroffenen Pflegebedürftigen bleiben verunsichert zurück. 

Was ist bei unerwünschten Anrufen zu tun?

Das Wichtigste ist, sofort aufzulegen. Dadurch verhindern Sie, in ein Gespräch verwickelt zu werden und versehentlich oder ungewollt ein Angebot anzunehmen. Wenn allerdings der Vertrag angenommen wurde, fällt die Masche Angehörigen meist nur zufällig auf, etwa wenn sie eine Auftragsbestätigung per Mail oder ein Schreiben der Anbieter in der Post finden oder wenn plötzlich monatlich eine Kiste mit Pflegehilfsmitteln eingeht. Dann sollten Sie den Vertrag rasch widerrufen. Die Adresse dafür finden Sie im Anschreiben oder in der Bestätigungsmail. Sie können auch einen Text für einen Brief oder E-Mail kostenlos in unserem Umtausch-Check erstellen. Außerdem sollten Sie mit der Pflegekasse Kontakt aufnehmen, damit diese die Zahlungen stoppen kann. Spätestens wenn Sie selbst zur Zahlung aufgefordert werden oder Mahnungen erhalten, sollten Sie sich Hilfe holen.

Wo finden Betroffene Hilfe?

Helfen können die Fachleute in vielen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Dort gibt es eine rechtliche Beratung zum Umgang mit den Verträgen, auch eine außergerichtliche Rechtsvertretung ist möglich.

Beraterin mit zwei Ratsuchenden in einem Büro

Beratung bei den Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern bieten Beratung und Information zu Fragen des Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene.

Besonders wichtig: Pflegebedürftige sollten die offizielle Pflegeberatung zu Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, um sich genau zu informieren. Diese gibt es in jeder Kommune. Anschriften erfahren Sie bei der Pflegekasse. Die Beratung ist kostenfrei und kann mehrfach genutzt werden, vor Ort, telefonisch oder als Hausbesuch. Mit diesem Wissen können unseriöse Angebote abgelehnt und stattdessen Leistungen seriöser Anbieter genutzt werden.

Woher kommen die Daten?

Bisher ist nicht klar, woher die Anrufer:innen die Daten der Betroffenen haben. Diese haben jedoch das Recht, darüber von den Firmen aufgeklärt zu werden. Daher sollten die Anbieter schriftlich aufgefordert werden, Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die gespeicherten Daten zu erteilen und die Daten zu sperren, damit sich solche Werbeanrufe nicht wiederholen. Informationen und Musterbriefe finden Sie hier. Außerdem sollten Betroffene die Masche bei der Landesdatenschutzbehörde melden. Gegebenenfalls kann auch eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

Die Masche mit Pflegekursen

Pflegekurse werden von den Pflegekassen kostenlos angeboten. Dort erhalten pflegende Angehörige praktisches Wissen rund um die Pflege und können gezielt eigene Fragen einbringen. Oft werden auch Pflegetechniken vermittelt, um die häusliche Pflege zu erleichtern und Informationen zur Organisation der Pflege und zu Beratungsmöglichkeiten in der Nähe gegeben. Dies kann dazu beitragen, pflegende Angehörige zu entlasten. Die konkreten Angebote können Sie bei Ihrer Pflegekasse erfragen. 

Bei der Verbraucherzentrale beschweren sich aber auch immer wieder Betroffene, dass sie ungefragt von den Kursanbietern angerufen werden und ihnen ein Pflegekurs angeboten wird, auch wenn sie ihn eigentlich nicht brauchen. Die Anrufer:innen fragen nach der Pflegekasse und der entsprechenden Versichertennummer. Darüber rechnen die Anbieter dann mit der Pflegekasse ab. Bei solchen Anrufen sollten Betroffene sofort auflegen und nichts abschließen!

Die Masche mit Pflegeboxen

Bei dieser schon länger bekannten Variante melden sich Anrufer:innen teilweise angeblich "im Auftrag der Pflegekasse" oder nutzen ähnlich klingende Namen wie "Pflegeservice". Ziel ist, sogenannte "Pflegehilfsmittel zum Verbrauch" zu verkaufen. Das können Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder ähnliches sein. Diese Produkte sollen die Pflege zuhause für die Angehörigen erleichtern. Die Pflegekassen erstatten je nach Bedarf bis zu 42 Euro im Monat. Die Anbieter bestellen die Pflegehilfsmittel im Namen der Betroffenen und lassen sich den monatlichen Betrag von der Kasse erstatten. Die Betroffenen erhalten die Hilfsmittel, brauchen sie aber in der Regel gar nicht. Nutzen Sie unseren Musterbrief, um der Lieferung von Pflegeboxen zu widersprechen.

Die Masche mit Nahrungsergänzungsmitteln

Bei diesen Anrufen werden Menschen mit der Aussage "Sie haben doch Diabetes" konfrontiert. Im Laufe des Gesprächs wird ihnen ein Nahrungsergänzungsmittel angeboten, das gegen Insulinresistenz helfen und binnen zwei bis drei Wochen den Blutzuckerspiegel normalisieren soll. Dafür bräuchte es nur zwei Kapseln pro Tag - was doppelt so viel ist, wie als Tagesdosis auf der Packung steht. Die bisher eingenommenen Diabetesmedikamente wie Metformin könne man schon nach dem ersten Tag weglassen. Ähnliche Versprechungen beobachtet die Verbraucherzentrale NRW auch vermehrt auf dubiosen Internetseiten.

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