Wärmemengenzähler und Warmwasserzähler
Wie viel bezahlen Sie für Ihr warmes Wasser? Das verrät Ihnen Ihre Heizkostenabrechnung. Hier finden Sie die Kosten für Heizung und Warmwasser. Ebenfalls Pflicht sind geeichte Wärmemengenzähler für zentrale Warmwasseranlagen in Mehrfamilienhäusern, nach deren Messwerten die Kosten der Heizung und Wassererwärmung voneinander getrennt werden. Gibt es einen Warmwasserzähler für Ihre Wohnung, können Sie Ihren persönlichen Verbrauch mit einem Blick darauf feststellen und den Wert mit Ihrer Heizkostenabrechnung abgleichen.
Gibt es im Mehrfamilienhaus keinen Wärmemengenzähler, weil der Aufwand für die Installation für den Vermieter "unzumutbar hoch" wäre, schreibt die Heizkostenverordnung (HKVO) eine Formel vor, nach der der Wärmeverbrauch für das geflossene Warmwasser berechnet werden muss. Mit dieser Formel können Sie ebenfalls überprüfen, ob Ihre Abrechnung korrekt ist.
So prüfen Sie selbst Ihre Heizungsabrechnung
Mit unserer Beispielrechnung können Sie unter Punkt 1 sehen, wie viel hier vorausbezahlt und welche Kosten für Heizung und Warmwasser berechnet wurden. Die Rechnung hilft Ihnen, den Energieverbrauch und die Kosten fürs Haus und auch für eine Wohnung nachzuvollziehen. Um die Erläuterungen zu sehen, müssen Sie nur mit der Maus auf die gelben Punkte klicken.
Bitte beachten Sie, dass die Energiepreise derzeit starken Schwankungen unterliegen. Das aufgeführte Beispiel kann daher im Einzelfall bei den Kosten stark von Ihren eigenen Zahlen abweichen und soll lediglich die prinzipielle Vorgehensweise bei der Abrechnung erläutern. Bei Bedarf können Sie die Berechnung jedoch mit Ihren eigenen Zahlen sowie Energie- und Wasserpreisen nachbilden und so überprüfen, ob Ihre Abrechnung korrekt ist.