Welche Gebiete sind betroffen?
Die Gasumstellung betrifft nur Verbraucher in Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hessen. In den übrigen Bundesländern werden Gaskunden seit langem zuverlässig mit H-Gas versorgt. Ob und gegebenenfalls wann bei Ihnen umgestellt wird, können Sie bei Ihrem lokalen Netzbetreiber erfragen. Wer das ist, steht auf der Gasrechnung. Mindestens ein 13-stelliger Code muss dort angegeben sein, über den Sie auf der Seite des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) die Kontaktdaten finden können. Sie müssen aber nicht selbst aktiv werden: Die Netzbetreiber kontaktieren alle Betroffenen.
Einen Überblick zu den Gebieten und geplanten Zeiträumen der Umstellung gibt diese Karte der Bundesnetzagentur. Als Verbraucher müssen Sie mit einer Vorlaufzeit von zwei Jahren über die Umstellung auf H-Gas informiert werden. Über eine Umstellung im Jahr 2021 zum Beispiel werden Kunden also bereits im Jahr 2019 benachrichtigt.
Welche Gasgeräte sind betroffen?
Betroffene Geräte sind zum Beispiel Gasthermen, Gasheizkessel, Gasöfen und Gasherde, Gasdurchlauferhitzer und Gaskamine. Erdgasautos müssen nicht umgerüstet werden.
Wie läuft die Umstellung von L-Gas auf H-Gas ab?
Der Netzbetreiber kündigt die Umstellung von L-Gas auf H-Gas an. Diese erfolgt dann in drei Schritten. Koordiniert wird alles von einem "Gasbüro", das der örtliche Gasnetzbetreiber für diesen Zweck einrichten muss. Dort erhalten Sie auch Antworten auf Ihre Fragen zur Umstellung.
An den Geräten selbst müssen hauptsächlich Düsen ausgetauscht und Regelarmaturen neu eingestellt werden. Wie aufwändig das im Einzelfall ist, hängt vom Gerätetyp ab.
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
- Erfassung: Alle vorhandenen Gasgeräte müssen zunächst erfasst werden. Dazu kommen – nach vorheriger Terminabsprache – Fachleute im Auftrag des Gasbüros oder des Netzbetreibers ins Haus. Dies passiert in der Regel bereits 1 Jahr vor der Umstellung. Eine Aussage darüber, ob Ihr Gerät angepasst werden kann oder nicht, bekommen Sie in der Regel erst im Nachgang zum Termin mitgeteilt.
- Umstellung: Auch dieser Termin muss 3 Wochen im Voraus angekündigt werden. Dann tauschen Installateure an den Gasgeräten zum Beispiel Brennerdüsen aus und stellen sie neu ein. Alle nötigen Ersatzteile bringen sie mit.
- Qualitätskontrolle: Stichproben in jedem zehnten Haushalt sollen nach der Umrüstung prüfen, ob alles fachlich korrekt erledigt wurde. Dieser Termin sollte Ihnen, falls Sie für die Stichprobe vorgesehen sind, ebenfalls 3 Wochen im Voraus angekündigt werden.
Um sicher zu gehen, dass keine Trittbrettfahrer die Gasumstellung dazu nutzen, sich unberechtigt Zutritt zu Ihrem Haus verschaffen, bedenken Sie:
- Sie haben einen festen Termin zur Erfassung Ihrer Gasgeräte, ebenso zum Austausch oder zur Einstellung Ihrer Geräte und möglicherweise für eine Stichprobe;
- die Installateure sollten sich ausweisen können, beispielsweise über eine ID-Nummer, die auch auf dem Terminschreiben aufgeführt ist;
- im Zweifel können Sie beim Gasbüro nachfragen, ob alles seine Richtigkeit hat.
Entstehen durch die Umstellung Kosten?
Für die Umstellung vorhandener Geräte müssen Sie als Eigentümer nichts bezahlen. Die beauftragten Monteure dürfen Verbrauchern hierfür keinerlei Rechnung stellen. Alle Kosten für Umrüstungen übernimmt der Netzbetreiber und er legt die Ausgaben dann über die Netzentgelte auf alle Gaskunden um. Da sich die Umstellung über einen Zeitraum von 16 Jahren erstreckt (von 2015 bis 2030), ist zurzeit davon auszugehen, dass Gaskunden nur wenige Euro mehr pro Jahr werden zahlen müssen.
Ein geringer Anteil der Geräte wird sich allerdings nicht anpassen lassen; diese Modelle müssen durch neue Geräte ersetzt werden. Falls Sie betroffen sind, können Sie einen Zuschuss von 100 Euro von ihrem Netzbetreiber beantragen. Grundlage dafür ist das Energiewirtschaftsgesetz, §19a EnWG beantragen. Ein weiterer Zuschuss, allerdings nur für Heizgeräte, ist möglich über die Verordnung zur Kostenerstattung von Gasgeräten. Je nach Alter des bisherigen Geräts sind 100 bis 500 Euro möglich. Für den Austausch von Geräten, die älter als 25 Jahre sind, gibt es kein Geld. Auch für diesen Zuschuss ist der Netzbetreiber Ansprechpartner.
Wenn ein Gerätetausch erforderlich ist, wird der Netzbetreiber Sie informieren. Nur in diesem Fall müssen Sie aktiv werden und sich ein Ersatzgerät beschaffen. Kontaktieren Sie dazu am besten einen Heizungsfachbetrieb. Die Fachleute wissen, welche Geräte bei der Gasumstellung in Frage kommen.
Einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Gerät können auch Haushalte beantragen, die nach Bekanntgabe des Umstellungstermins freiwillig ein neues Gerät anschaffen und so die Umrüstung unnötig machen. In Frage kommen dafür selbst-adaptierende Gasgeräte oder Heizungen, die gar kein Erdgas mehr benötigen, sondern beispielsweise Holzpellets oder eine Wärmepumpe.
Welchen Unterschied macht das Heizen mit H-Gas?
Als Kunde sollten Sie keinen Unterschied bemerken - weder beim Heizen, noch auf der Rechnung. Nach der Umstellung auf das hochkalorische H-Gas wird dasselbe Heizergebnis mit weniger Kubikmetern Gas erzielt als mit L-Gas. Die gleiche Zahl an Kilowattstunden wird also aus einer geringeren Gasmenge gewonnen. Da für die Gasrechnung aber nicht die Menge, sondern die Kilowattstunden maßgeblich sind, sollte sich an der Rechnungssumme nichts ändern.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
Umfassend informiert die Bundesnetzagentur. Zudem können Sie sich an ihren örtlichen Gasnetzbetreiber wenden.