Unter welchen Voraussetzungen ergibt eine Photovoltaikanlage Sinn?
Eine wichtige Bedingung ist eine möglichst verschattungsfreie Dachfläche mit einer stabilen, asbestfreien Dachdeckung. Optimal für eine PV-Anlage sind eine Südausrichtung und eine Dachneigung von 30 Grad. Neigungen von unter 25 oder über 60 Grad können den Stromgewinn aus der Solaranlage um bis zu zehn Prozent verringern. Die Ausrichtung der Fläche und die Sonneneinstrahlung sind also entscheidend.
Obwohl sie nicht so hohe Erträge wie nach Süden ausgerichtete Flächen bringen, sind heute auch Anlagen auf Ost- und Westdächern oft sinnvoll. Das hat auch mit einer speziellen technischen Vorgabe aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu tun. Denn Photovoltaikanlagen sollen nur maximal 70 Prozent der Nennleistung der Module ins Netz einspeisen. Bei Ost- und Westdächern bleibt die Maximalleistung der Gesamtanlage ohnehin meist unterhalb der 70-Prozent-Grenze, sodass durch diese Begrenzung kein Ertrag verloren geht.
Welche Förderung bekomme ich?
Wenn Sie überschüssigen Strom ins Netz einspeisen, erhalten Sie dafür eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Höhe des Vergütungssatzes pro Kilowattstunde (etwa 7 Cent, Stand: Januar 2022) ist abhängig vom Monat der Inbetriebnahme und von der Anlagengröße. Bezahlt wird dieser Vergütungssatz im Jahr der Inbetriebnahme und weitere 20 Kalenderjahre. Für neue Anlagen sinkt der Vergütungssatz von Monat zu Monat, wer mit dem Kauf der Anlage abwartet, bekommt also immer weniger.
Die EEG-Vergütung muss vorab nicht beantragt werden. Der Netzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Strom abzunehmen und nach den gesetzlichen Vorgaben zu vergüten. Voraussetzung ist aber eine Anmeldung im Marktstammdatenregister und bestimmte technische Eigenschaften der Photovoltaikanlage.
Die bundeseigene Förderbank KfW unterstützt den Kauf von Photovoltaikanlagen mit zinsgünstigen Darlehen. Im Rahmen der ebenfalls bei der KfW zu beantragenden BEG-Förderung für den Kauf oder die Sanierung von energieeffizienten Wohngebäuden sind unter bestimmten Voraussetzungen sogar Zuschüsse für eine Photovoltaikanlage möglich. Hierbei müssen Sie aber auf die EEG-Vergütung verzichten, sich also für die lukrativere der beiden Fördermöglichkeiten entscheiden. Wie sich eine Förderung im Einzelnen auswirken kann, können Sie diesem Fachbeitrag entnehmen.
Auch in manchen Kommunen, von Regionalverbänden oder in einigen Bundesländern gibt es Zuschüsse für Photovoltaikanlagen oder für Batteriespeicher, wenn Sie eine Photovoltaikanlage anschaffen. Die örtlichen Klimaschutzmanager:innen oder Energieberater:innen kennen in der Regel die Möglichkeiten und Details.
Sollte ich eine Photovoltaikanlage mieten oder kaufen?
Als scheinbar praktische Alternative zum Kauf lässt sich eine PV-Anlage auch mieten oder pachten. Die Anbieter – lokale Stadtwerke und überregionale Unternehmen – werben mit wenig Aufwand und der wegfallenden Anfangsinvestition. Solche Angebote kosten Sie zwischen 60 und 200 Euro im Monat. Das klingt überschaubar, summiert sich aber über die sehr lange Laufzeit von meist 18 bis 20 Jahren auf einen hohen fünfstelligen Betrag, der die Anschaffungskosten beim Kauf einer Anlage fast immer deutlich übersteigt, manchmal um das Zwei- bis Dreifache.
Grund dafür ist, dass vermietende Unternehmen die Photovoltaikanlage nicht nur anschaffen und installieren müssen, sondern auch Kosten für Finanzierung, Wartung, Reparaturen, Versicherung und weitere Risiken sowie den unternehmerischen Gewinn einkalkulieren.
Wenn Sie eine Anlage mieten, gehört sie Ihnen zwar nicht, Sie sind aber Betreiber:in und dürfen den Solarstrom selbst verbrauchen. Den Überschuss speisen Sie wie bei einer eigenen Anlage ins Netz ein und erhalten die Einspeisevergütung aus dem EEG. Je nachdem, wie jeweilige Unternehmen den Leistungsumfang der Anlage definieren, ob also bestimmte Zusatzleistungen in der Miete enthalten sind, und wie hoch der Eigenverbrauch angesetzt ist, kann unter dem Strich ein kleiner Gewinn für Sie herauskommen – oder aber auch ein dicker Verlust.
Meist ist eine Miete oder Pacht am Ende deutlich teurer als ein Kauf. Dafür brauchen Sie sich im besten Fall um die Wartung, Instandhaltung und Versicherung nicht zu kümmern, da das die Vermieter:innen übernehmen. Weil die Angebote aber sehr unterschiedlich ausgestaltet sind, lohnt es sich, die Vertragsbedingungen vorab gründlich zu prüfen. Achten Sie dabei auf versteckte Kosten und darauf, dass die Miete nur dann zu zahlen ist, wenn die Anlage wie versprochen Strom produziert und das vermietende Unternehmen allen vertraglichen Verpflichtungen (Wartung, Reparaturen) nachkommt. Vorteil der Miete ist, dass Sie sich bei der Anschaffung nicht mit technischen Details beschäftigen müssen und während des Betriebs keine größeren Kostenrisiken bestehen, wenn Solarmodule oder Wechselrichter nicht wie erwartet funktionieren. Nachteil ist, dass diese Mietverträge bis zu 20 Jahre laufen und praktisch nicht kündbar sind. Auch bei einem Hausverkauf oder wenn das Haus vererbt wird, müssen diese weitergeführt werden.
Gerade wegen der langen Laufzeit von solchen Mietverträgen und der in Summe hohen Kosten sollten Sie alle Vertragsdetails in Ruhe prüfen bevor Sie unterschreiben. Worauf Sie dabei unbedingt achten sollten und weitere Details zur PV-Miete finden Sie hier.