E-Mail von der Verbraucherzentrale NRW: Ist sie echt?

Stand:
Sie haben eine E-Mail von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erhalten und fragen sich, ob sie echt ist? Woran Sie echte Nachrichten von uns erkennen, erklären wir in diesem Artikel.
Off

Der angebliche Paketdienst will Zollgebühren kassieren, bei der Bank läuft ein Sicherheitsverfahren ab und der Streaming-Dienst hat angeblich einen ungewöhnlichen Login festgestellt. Phishing-Mails mit erfundenen Behauptungen von Kriminellen gehören zum Alltag in vielen Mailboxen. Auch mit unserem Namen Verbraucherzentrale NRW werden immer mal wieder E-Mails verschickt, die tatsächlich nicht von uns sind.

Ein entscheidendes Merkmal zum Erkennen des Betrugs ist der Absender: Unsere echten E-Mails haben immer @verbraucherzentrale.nrw, @vz-nrw.de oder @service.meine-verbraucherzentrale.de als Absender-Adresse. Die Angabe hinter dem @ wird Domain genannt. Sie finden Sie auch im so genannten Header einer E-Mail. Wie sie ihn öffnen und richtig lesen können, erklären wir in diesem Artikel.

Die Verbraucherzentralen in anderen Bundesländern nutzen andere Domains. Bitte fragen Sie im Zweifel dort nach den echten.

Prüfen Sie bitte bei jeder E-Mail die Domain des Absenders, nicht nur den angezeigten Namen! In vielen E-Mail-Programmen werden beide angezeigt, in etwa so: "Beispiel <beispiel@verbraucherzentrale.nrw>". In diesem Fall ist "Beispiel" der angezeigte Name, den der Absender in seinem E-Mail-Programm einträgt. So könnten Kriminelle auch "beispiel@verbraucherzentrale.nrw" als Anzeigennamen eintragen, obwohl ihre Absender-Adresse etwa "123@betrug.com" lautet.

Wenn in E-Mails mit anderen Adressen behauptet wird, sie kämen von der Verbraucherzentrale NRW, leiten Sie sie bitte an unser Servicecenter weiter: service@verbraucherzentrale.nrw.

Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.