E-Mail von der Verbraucherzentrale NRW: Ist sie echt?

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Sie haben eine E-Mail von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erhalten und fragen sich, ob sie echt ist? Woran Sie echte Nachrichten von uns erkennen, erklären wir in diesem Artikel.
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Der angebliche Paketdienst will Zollgebühren kassieren, bei der Bank läuft ein Sicherheitsverfahren ab und der Streaming-Dienst hat angeblich einen ungewöhnlichen Login festgestellt. Phishing-Mails mit erfundenen Behauptungen von Kriminellen gehören zum Alltag in vielen Mailboxen. Auch mit unserem Namen Verbraucherzentrale NRW werden immer mal wieder E-Mails verschickt, die tatsächlich nicht von uns sind.

Ein entscheidendes Merkmal zum Erkennen des Betrugs ist der Absender: Unsere echten E-Mails haben immer @verbraucherzentrale.nrw, @vz-nrw.de oder @service.meine-verbraucherzentrale.de als Absender-Adresse. Die Angabe hinter dem @ wird Domain genannt. Sie finden Sie auch im so genannten Header einer E-Mail. Wie sie ihn öffnen und richtig lesen können, erklären wir in diesem Artikel.

Die Verbraucherzentralen in anderen Bundesländern nutzen andere Domains. Bitte fragen Sie im Zweifel dort nach den echten.

Prüfen Sie bitte bei jeder E-Mail die Domain des Absenders, nicht nur den angezeigten Namen! In vielen E-Mail-Programmen werden beide angezeigt, in etwa so: "Beispiel <beispiel@verbraucherzentrale.nrw>". In diesem Fall ist "Beispiel" der angezeigte Name, den der Absender in seinem E-Mail-Programm einträgt. So könnten Kriminelle auch "beispiel@verbraucherzentrale.nrw" als Anzeigennamen eintragen, obwohl ihre Absender-Adresse etwa "123@betrug.com" lautet.

Wenn in E-Mails mit anderen Adressen behauptet wird, sie kämen von der Verbraucherzentrale NRW, leiten Sie sie bitte an unser Servicecenter weiter: service@verbraucherzentrale.nrw.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.