E-Mail von der Verbraucherzentrale NRW: Ist sie echt?

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Sie haben eine E-Mail von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erhalten und fragen sich, ob sie echt ist? Woran Sie echte Nachrichten von uns erkennen, erklären wir in diesem Artikel.
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Der angebliche Paketdienst will Zollgebühren kassieren, bei der Bank läuft ein Sicherheitsverfahren ab und der Streaming-Dienst hat angeblich einen ungewöhnlichen Login festgestellt. Phishing-Mails mit erfundenen Behauptungen von Kriminellen gehören zum Alltag in vielen Mailboxen. Auch mit unserem Namen Verbraucherzentrale NRW werden immer mal wieder E-Mails verschickt, die tatsächlich nicht von uns sind.

Ein entscheidendes Merkmal zum Erkennen des Betrugs ist der Absender: Unsere echten E-Mails haben immer @verbraucherzentrale.nrw, @vz-nrw.de oder @service.meine-verbraucherzentrale.de als Absender-Adresse. Die Angabe hinter dem @ wird Domain genannt. Sie finden Sie auch im so genannten Header einer E-Mail. Wie sie ihn öffnen und richtig lesen können, erklären wir in diesem Artikel.

Die Verbraucherzentralen in anderen Bundesländern nutzen andere Domains. Bitte fragen Sie im Zweifel dort nach den echten.

Prüfen Sie bitte bei jeder E-Mail die Domain des Absenders, nicht nur den angezeigten Namen! In vielen E-Mail-Programmen werden beide angezeigt, in etwa so: "Beispiel <beispiel@verbraucherzentrale.nrw>". In diesem Fall ist "Beispiel" der angezeigte Name, den der Absender in seinem E-Mail-Programm einträgt. So könnten Kriminelle auch "beispiel@verbraucherzentrale.nrw" als Anzeigennamen eintragen, obwohl ihre Absender-Adresse etwa "123@betrug.com" lautet.

Wenn in E-Mails mit anderen Adressen behauptet wird, sie kämen von der Verbraucherzentrale NRW, leiten Sie sie bitte an unser Servicecenter weiter: service@verbraucherzentrale.nrw.

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW geht rechtlich gegen Metas Handlungen vor.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.