Datenauskunft: So erfahren Sie, was Unternehmen über Sie wissen

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Welche Infos haben Firmen über Sie? Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen das Recht auf Auskunft zu dieser Frage. Unsere Beispiele zeigen, wie Sie vorgehen können.
Grünes abstraktes Gesicht aus Linien inmitten verschiedener Formen und Buchstaben

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie wissen möchten, welche Daten ein Unternehmen über Sie gespeichert hat und verwendet, können Sie eine entsprechende Auskunft verlangen.
  • Dazu können Sie verschiedene Wege nutzen, wie etwa Brief, E-Mail oder von Firmen bereitgestellte Tools.
  • In diesem Text sehen Sie, wie Sie Ihre Daten anfordern können bei Amazon, Google, Facebook, Instagram, WhatsApp und der Schufa.
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Viele Geschäftsmodelle im Internet basieren auf personenbezogenen Daten. Dienste, Hersteller und Händler können die Fülle der persönlichen An- und Eingaben analysieren und für ihre Zwecke nutzen. Viele private User wissen nicht, was mit ihrer Identität und ihren Vorlieben im World Wide Web geschieht.

Private Internetnutzer:innen haben ein Recht auf Auskunft, Korrektur und Löschung ihrer personenbezogenen Daten. Auf Nachfrage müssen Anbieter innerhalb eines Monats reagieren. Deshalb unser Rat: Machen Sie sich schlau und nutzen Sie Ihr Recht auf Online-Auskunft!

Recht auf Auskunft und Korrektur

Sie können von Anbietern formlos per Brief oder E-Mail verlangen, dass sie Ihnen sämtliche verfügbaren Daten bekanntgeben, die über Sie gespeichert sind – etwa Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf, Bankdaten, schulischer Werdegang oder medizinische Befunde. Online-Dienste und -Unternehmen müssen kostenlos darüber informieren, zu welchem Zweck sie diese personenbezogenen Daten speichern, woher die Daten stammen, ob sie für Profilbildung genutzt werden und was weiter mit ihnen passieren soll.

Diese Auskünfte müssen bei Nachfrage vollständig, verständlich und kostenfrei erteilt werden. Sind die Daten falsch oder werden illegal genutzt, können Sie im nächsten Schritt die Korrektur, Sperrung oder Löschung Ihrer Daten verlangen. Pocht ein Unternehmen hierfür auf einen Identitätsnachweis wie etwa einen Personalausweis, sollten Sie darin alle für die Anfrage unerheblichen Angaben schwärzen.

Probleme bei der Auskunftspraxis

Online-Dienste und Anbieter erschweren privaten Usern jedoch immer wieder den Weg zu der vorgeschriebenen Datenauskunft, indem sie etwa ein Auskunftsformular in ihrem Web-Auftritt gut verstecken oder eine Anfrage unbeantwortet lassen. User können zwar auf die Herausgabe einer Daten-Kopie pochen. Doch die Form, Sprache und Art der Übermittlung sind bislang nicht einheitlich geregelt. So kann es sein, dass Sie eine schwer nachvollziehbare Auflistung von Rohdaten oder eine schwer verständliche Mitteilung in einer Fremdsprache erhalten – mal als unverschlüsselte E-Mail oder mal als Brief auf dem sichereren Postweg.

Bei sozialen Medien ist trotz des Auskunftsrechts eine Kontrolle über die eigenen Daten kaum möglich. Das hat eine Untersuchung der Marktwächter 2019 gezeigt. Auch wenn auf die Anfragen in Ansätzen reagiert wurde, blieben alle Anbieter zufriedenstellende Antworten schuldig.

Praktisches Beispiel: Auskunft bei Amazon

Beim Online-Händler Amazon zum Beispiel gibt es eine E-Mail (ohne persönliche Anrede) mit einem Link. Nur über diesen können Sie eine Zusammenstellung herunterladen, die Infos wie Vorlieben, gekaufte Produkte und Einstellungen einzelner Dienste enthält. Die Informationen gibt es teilweise als Excel-Tabellen und teilweise im Format JSON. Letzteres lässt sich beispielsweise mit dem Editor öffnen, der auf Windows-Rechnern standardmäßig installiert ist. Auch mit zusätzlichen Plugins für gängige Browser ist die Darstellung möglich. Wie Amazon diese Infos konkret einsetzt, erfährt man aber nicht. In einem Test wollten wir vom Kundenservice per E-Mail wissen, ob etwa die E-Mail-Adresse verwendet wird, um über das Werbenetzwerk von Facebook zielgerichtete Anzeigen zu schalten. Die Antwort war allgemein gehalten und wenig hilfreich. Jedoch wurde betont, dass Amazon keine persönlichen Daten verkaufen würde.

So können Sie sich Ihre Daten zusammenstellen lassen:

Praktisches Beispiel: Auskunft bei Google

Praktisches Beispiel: Auskunft bei Facebook, Instagram und WhatsApp

Praktisches Beispiel: Auskunft bei der Schufa

Recht auf Löschen und Sperren eigener Daten

Neben dem Auskunftsrecht steht Ihnen auch das Recht auf Löschen und Sperren Ihrer Daten zu. Sie können Informationen über sich auf Internetseiten oder in Apps löschen lassen, wenn die Daten unzulässig verarbeitet oder Sie in Ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden. Nutzt ein Unternehmen die Daten für Werbezwecke, können Sie der Datennutzung formlos widersprechen und die Sperrung Ihrer Daten verlangen. Das Sperren ist in einem solchen Fall sinnvoller als eine Löschung der Daten, da Werbetreibende sich die Daten auch einfach neu besorgen können, etwa über Adresshändler.

Ausführlichere Infos und Musterbriefe dazu stellen wir in einem separaten Artikel zur Verfügung.

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