Ortsarbeitsgemeinschaften

In Ortsarbeitsgemeinschaften (OAGV) setzen sich Verbraucher*innen ganz gezielt und aktiv für Verbraucherfragen in ihrer Kommune ein.
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Interessierte sind herzlich eingeladen, Kontakt aufzunehmen zu einer OAGV in ihrer Nähe

Nicht fündig geworden? Wenn Sie selber eine Ortsarbeitsgemeinschaft ins Leben rufen möchten, unterstützen wir Sie gerne gemeinsam mit dem Förderverein der Verbraucherzentrale NRW "Wir Verbraucher in NRW e.V." Gemeinsam schauen wir uns die Möglichkeiten vor Ort an, sprechen über die nötigen Rahmenbedingungen und bieten wertvolle Tipps und Hinweise für das Engagement vor Ort. 

Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!

​​​​​​ehrenamt@verbraucherzentrale.nrw

Ehrenamt

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. unterstützt das ehrenamtliche Engagement für den Verbraucherschutz und macht Interessierten spannende Engagement-Angebote in unterschiedlichen Projekten.

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW ist rechtlich gegen Meta aktiv geworden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.