Ortsarbeitsgemeinschaften

In Ortsarbeitsgemeinschaften (OAGV) setzen sich Verbraucher*innen ganz gezielt und aktiv für Verbraucherfragen in ihrer Kommune ein.
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Interessierte sind herzlich eingeladen, Kontakt aufzunehmen zu einer OAGV in ihrer Nähe

Nicht fündig geworden? Wenn Sie selber eine Ortsarbeitsgemeinschaft ins Leben rufen möchten, unterstützen wir Sie gerne gemeinsam mit dem Förderverein der Verbraucherzentrale NRW "Wir Verbraucher in NRW e.V." Gemeinsam schauen wir uns die Möglichkeiten vor Ort an, sprechen über die nötigen Rahmenbedingungen und bieten wertvolle Tipps und Hinweise für das Engagement vor Ort. 

Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!

​​​​​​ehrenamt@verbraucherzentrale.nrw

Ehrenamt

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. unterstützt das ehrenamtliche Engagement für den Verbraucherschutz und macht Interessierten spannende Engagement-Angebote in unterschiedlichen Projekten.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.