Fragebogen für Sie! - Ihre Meinung ist gefragt!

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Wie ist die heutige Veranstaltung in Ihren Unterricht/ Ihr Angebot integriert?
Was waren die ausschlaggebenden Gründe für Sie, die Bildungsveranstaltung zu buchen?

Wie beurteilen Sie die Veranstaltung hinsichtlich folgender Aspekte?

Sehr schlecht
Sehr gut
Sehr schlecht
Sehr gut
Sehr schlecht
Sehr gut
Sehr schlecht
Sehr gut
Sehr schlecht
Sehr gut
Sehr schlecht
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Sehr schlecht
Sehr gut
War die Veranstaltung Ihrer Meinung nach für Ihre Teilnehmenden hilfreich?
Was wünschen Sie sich von der Verbraucherzentrale NRW? Beispielsweise zur Vor- oder Nachbearbeitung?
Sollten Sie weitere Informationen wünschen, nennen Sie uns gerne Ihre E-Mail-Adresse und kreuzen Sie an:

 

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.