Dein Feedback an uns!

Dein Feedback hilft uns, unsere Workshops zu verbessern. Daher bitten wir Dich, einige Fragen zur Veranstaltung zu beantworten. Alle Angaben werden anonym erhoben und vertraulich behandelt. Danke für Deine Unterstützung!
Off
So habe ich von der Veranstaltung erfahren:

Ich gehöre folgender Altersgruppe an:

Ich bin …

Ich habe an der Veranstaltung teilgenommen, weil …

voll erfüllt
gar nicht erfüllt

zu kurz
zu lang

Questions trifft voll zu trifft eher zu trifft eher nicht zu trifft nicht zu


Questions trifft voll zu trifft eher zu trifft eher nicht zu trifft nicht zu



Der Engagement-Workshop als Online-Format

Gab es während der Veranstaltung technische Schwierigkeiten?

An einem zukünftigen Engagement-Workshop würde ich ...

 

*Pflichtfelder

 

Die Inhalte dieses Kontaktformulars werden verschlüsselt an unseren Server übertragen. Bei erhöhtem Sicherheitsbedarf haben Sie die Möglichkeit, uns eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte E-Mail zu senden. Hier finden Sie die nötigen Infos. Bitte lassen Sie uns unaufgefordert keine Gesundheitsdaten zukommen.


Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.

Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

Fragen zu Lebensmitteln? In unserem Forum antworten Expert:innen!

Kostenlose Auskunft von den Verbraucherzentralen: Unter lebensmittel-forum.de bekommen Sie unkompliziert eine fachkundige Antwort zu Fragen rund um Lebensmittel. Mehr als 300 Beiträge sind schon zum Stöbern da.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.