Startbefragung

Stand:
Gerne würden wir vor Start des Selbstlernkurses Ihr persönliches Interesse abfragen. Bitte beantworten Sie kurz die folgenden Fragen. Vielen Dank.
Off
Welche Erwartungen haben Sie in Bezug auf den Kurs?

Wie schätzen Sie Ihren Kenntnisstand ein?

Um den Inhalt und das Schwierigkeitsgrad der Lerneinheiten möglichst gut auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden abstimmen zu können, möchten wir etwas mehr über Ihren aktuellen Kenntnisstand in den drei Teilbereichen dieses Kurses erfahren: 

In der ersten Lerneinheit geht es allgemein um die Einführung der elektronischen Patientenakte. Die ePA ist ein weiterer Baustein in der Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland.
Absoluter Laie
Absoluter Profi

In der zweiten Lerneinheit wird es um die konkrete Anwendung der elektronischen Patientenakte in der ePA-App am Smartphone gehen.
Absoluter Laie
Absoluter Profi

In der dritten Lerneinheit wird es um die konkrete Anwendung der ePA ohne Smartphone und um Tipps zur Unterstützung von Dritten bei der Verwaltung ihrer Gesundheitsdaten mit der ePA gehen.
Absoluter Laie
Absoluter Profi


 

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.