Jetzt bewerben für den Journalistenpreis der Verbraucherzentrale NRW

Pressemitteilung vom
Ab 1. November 2023 sind Einreichungen möglich
  • Preisgeld von insgesamt 10.000 Euro in fünf Kategorien
  • Gefragt sind Verbraucherthemen mit NRW-Bezug
  • Beiträge aus TV, Radio, Podcasts, Print und Online zugelassen 
Off

Mit einem eigenen Journalistenpreis zeichnet die Verbraucherzentrale NRW seit 2022 herausragende Medienbeiträge zu Verbraucherthemen aus. Für 2024 sind Preise in fünf Kategorien ausgelobt, jeweils dotiert mit 2.000 Euro. Bewerbungen sind vom 1. November 2023 bis 30. April 2024 möglich. Der Preis würdigt journalistische Arbeiten mit NRW-Bezug, die durch eine originelle Herangehensweise, eine investigative Eigenleistung oder eine außergewöhnliche Darstellung von verbraucherrelevanten Themen überzeugen. Über die Vergabe entscheidet eine kompetente Jury aus Journalismus, Wissenschaft und Verbraucherschutz.

Ob steigende Gaspreise, höhere Lebensmittelkosten oder Klimafolgenanpassung, Ärger mit Banken, Fragen zur Immobilienfinanzierung oder zum richtigen Versicherungsschutz: Der Verbraucherjournalismus umfasst ein breites Spektrum an Themen. „Wir fördern mit diesem Preis Qualitätsjournalismus, der Menschen mit gut recherchierten Informationen in die Lage versetzt, informierte Entscheidungen zu treffen oder sich gegen fragwürdige Anbieter zu wehren“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Diese wichtige Arbeit möchten wir mit unserem Preis weiter unterstützen.”

Preise in fünf Kategorien

Der Journalistenpreis der Verbraucherzentrale NRW wird 2024 in fünf Kategorien vergeben: Print/Online, Video, Audio, Lokaljournalismus sowie dem Nachwuchspreis für Autor:innen bis 30 Jahre, Volontär:innen oder Studierende. Die eingereichten Arbeiten müssen zwischen dem 1. Mai 2023 und dem 30. April 2024 erstmalig veröffentlicht worden sein und einen NRW-Bezug haben.

Jury aus Journalismus, Wissenschaft und Verbraucherschutz

Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Jury aus kompetenten Expert:innen für Journalismus und Verbraucherthemen. In diesem Jahr sind das:

  • Anne Scheider, WDR, Leiterin der Programmgruppe Wirtschaft Aktuell/Hintergrund
  • Arne Meyer, Landesbüroleiter dpa NRW
  • Frank Stach, ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Journalistenverbandes NRW
  • Prof. Dr. Barbara Brandstetter, Professorin für Wirtschaftsjournalismus an der Hochschule Neu-Ulm, langjährige Wirtschafts- und Finanzjournalistin
  • Stephanie Heise, Leiterin des Bereichs Verbraucherfinanzen bei der Verbraucherzentrale NRW und Mitglied der Geschäftsleitung, zuvor viele Jahre Wirtschaftsjournalistin 

Der Preis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert, gefördert aus Mitteln der Verbraucherschutzstiftung NRW.

Weitere Informationen zum Journalistenpreis unter: www.verbraucherzentrale.nrw/journalistenpreis 

Laptop mit Kaffee, Blatt, Stift und Smartphone

Zum Presseportal der Verbraucherzentrale NRW

Serviceangebote und Informationsquellen für Journalistinnen und Journalisten

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.