Energielotse NRW

Für Verbraucher:innen ist es oft schwer, die zu ihrem Anliegen passende Energieberatung zu finden – zu groß und undurchsichtig ist die Fülle an Anbietern und Angeboten. Unser Energielotse hilft hier weiter.
Bild zweier Energielotsinnen
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Für jedes Anliegen verweisen unsere Mitarbeitenden am Energielotsen-Telefon passgenau an die richtigen Stellen und Einrichtungen weiter. Egal, ob Stromsparen, Energieausweise, energetische Modernisierung, Fördermittel, Heizung, Solarstrom oder andere Energiethemen – bei uns sind Sie richtig.

Die Energielotsen bieten:

  • Lösungswegberatung, d. h. Orientierungshilfe bei der Suche nach dem richtigen Angebot
  • Problemorientierte, weitestgehend individuelle Lösungsansätze
  • Verweise zu kompetenten Partner:innen und Terminvereinbarungen für Beratungsangebote der Verbraucherzentrale NRW

Hotline Energielotse

0211 / 33 996 555


Mo - Fr: 9:00 - 17:00 Uhr

Rückruf des Energielotsen anfordern

Max. 600 Zeichen

Wenn Sie eine Beratung für ein anderes Gebäude als das an Ihrer angegebenen Privatadresse wünschen, tragen Sie bitte hier die abweichende Adresse ein:


Beratungsobjekt
Wir beraten nur in Wohngebäuden.
Sie sind:
Wir können leider keine Vermieter:innen mit mehr als 6 Wohneinheiten und Kaufinteressenten beraten.

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Die Inhalte dieses Kontaktformulars werden verschlüsselt an unseren Server übertragen. Bei erhöhtem Sicherheitsbedarf haben Sie die Möglichkeit, uns eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte E-Mail zu senden. Hier finden Sie die nötigen Infos. Bitte lassen Sie uns unaufgefordert keine Gesundheitsdaten zukommen.

Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.

Unser Service per Telefon oder E-Mail ist für Sie kostenlos. Es fallen nur die Gebühren Ihres Telefonanbieters an.

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Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.